Katalonien schlingert weiter
Zweifel in der UDC am Weg Richtung Unabhängigkeit lassen die regierende CiU zerbrechen
Barcelona – ck. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass auch die alternative Befragung vom 9. November 2014 über die Unabhängigkeit Kataloniens illegal war. Mehrheitlich wurde damals für die Separation von Spanien gestimmt. Ministerpräsident Artur Mas peilt deshalb Landtagswahlen für den 27. September an. Sollte eine Mehrheit für ein Unabhängigkeits-Programm stimmen, solle das als bindend gelten und umgesetzt werden. Diese Marschroute wurde von Mas und seinem linksrepublikanischen Koalitions- partner, ERC-Chef Oriol Junqueras, beschlossen.
Die regierende CiU, Convergència i Unió, setzt sich aus zwei Parteien zusammen. Aus der katalanistischen Partei Convergència Democràctica (CDC) unter Artur Mas und aus der konservativen Unió Democràtica de Catalunya (UDC) unter dem Gemäßigten Josep Duran Lleida.
Die UDC hatte ihre 4.097 Mitglieder am Sonntag befragt, ob sie für die Marschroute von Mas oder für einen eigenen Weg stimmen. Für den eigenen Weg, der strickt auf Verfassungsmäßigkeit und auf Dialog mit der spanischen Regierung setzt, stimmten 50,90 Prozent, mit Nein 46,19 Prozent der UDC-Mitglieder.
CDC stellte daraufhin ein Ultimatum: UDC müsse eine Entscheidung treffen. Das hat die UDC getan. Sie zog am Mittwoch ihre drei Minister aus der Regierung ab. Erpressen ließe sie sich nicht, heißt es in der Partei. Sie wolle Mas bis zu den möglichen Wahlen im September unterstützen, aber nicht mehr zusammen mit CDC als CiU kandidieren.
Immer mehr Stimmen werden laut, die Artur Mas, einem ursprünglich gemäßigten Politiker vorwerfen, sich in die Idee der Unabhängigkeit verrannt zu haben und alte Partner zu brüskieren. Das würde zur unnötigen Spaltung der Gesellschaft führen.
In Madrid beschloss das Kabinett am 12. Juni, Einspruch vor dem Verfassungsgericht einzulegen gegen die sogenannten „staatlichen Strukturen“. Deren Einführung hat das katalanische Parlament im Hinblick auf eine Loslösung von Spanien angekündigt.