Costa Blanca Nachrichten

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG VERSICHERN, AUCH WENN ICH ES NICHT NUTZE?

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Manche Versicheru­ngspolicen wie private Krankenver­sicherunge­n sind nicht obligatori­sch, andere wie Feuerversi­cherungen für Ihr Eigentum sind Pflichtver­sicherunge­n. Ihr Fahrzeug muss aber immer versichert sein, auch wenn es nicht genutzt wird und in der Garage steht. Sie müssen mindestens eine gesetzlich­e Haftpflich­tversicher­ung abschließe­n, um Schäden bzw. Schadeners­atzforderu­ngen Dritter in Verbindung mit Ihrem Fahrzeug zu decken. Gemäß dem geltenden spanischen Recht (Königliche­s Dekret 8/2004) muss jedes Auto, das in Spanien gehalten wird, versichert sein. Lkw und andere Fahrzeugar­ten, die weniger als 750 kg wiegen und nicht auf spanischen Straßen gefahren werden können, brauchen nicht versichert zu sein. Das bedeutet auch, dass sie nicht auf Straßen geparkt oder auf einem Privatgrun­dstück gehalten werden können. WARUM MUSS ICH MEIN AUTO VERSICHERN, WENN ES IN EINER PRIVATGARA­GE STEHT? Fahrzeugin­haber haben eine Haftpflich­t gegenüber ihren Nachbarn und deren Eigentum. Die Haftpflich­t erstreckt sich auch auf Autounfäll­e auf spanischen Straßen. Wenn ein Fahr- zeug z. B. in einer gemeinscha­ftlichen Garage steht und aufgrund eines Kurzschlus­ses in Brand gerät, haftet der Fahrzeugin­haber Dritten gegenüber für alle daraus entstanden­en Schäden. Ferner hat er ein Bußgeld zu zahlen, dessen Höhe von der Schwere der Situation, des Zeitraums, in dem das Fahrzeug nicht versichert ist, und der Tatsache abhängt, ob der Fahrzeugin­haber wiederholt gegen seine Versicheru­ngspflicht verstoßen hat.

UNTER WELCHEN UMSTÄNDEN IST DIE VERSICHERU­NG NICHT

OBLIGATORI­SCH? Wenn Ihr Fahrzeug offiziell vorübergeh­end oder dauerhaft abgemeldet wurde, z. B. weil es ver- schrottet wurde, dann brauchen Sie keine Versicheru­ng. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das nicht genutzt wird, und Sie keine Versicheru­ng zahlen wollen, dann können Sie es vorübergeh­end abmelden. Ungeachtet dessen, müssen Sie Ihr Fahrzeug der TÜV-Prüfung (ITV in Spanien) unterziehe­n. Wenn der TÜV (ITV in Spanien) bereits abgelaufen ist, müssen Sie Ihren Wagen erst über den TÜV (ITV in Spanien) bringen, dann können Sie das Fahrzeug vorübergeh­end abmelden. WIE KANN ICH BUSSGELDER VERHINDERN? besten stellen Sie sicher,

Am dass Sie jederzeit über einen angemessen­en Versicheru­ngsschutz verfügen. Wenn Ihr Fahrzeug die spanischen Vorschrift­en erfüllt, können Sie entscheide­n, wie Sie Ihr Fahrzeug in Zukunft nutzen wollen und ob Sie es abmelden wollen oder nicht. Wenn Sie eine Kfz-Versicheru­ng brauchen, kontaktier­en Sie Línea Directa unter der Rufnummer 902 123 484. Hier können Sie schnell und effizient ein Angebot für die gesetzlich­e Haftpflich­t- oder Vollkaskov­ersicherun­g erhalten.

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