Doch im Nachteil
Fall von Ungleichbehandlung – Behörde will Baby nicht in Familienbuch von Frauenpaar registrieren
Nicht gleichberechtigt: Standesamt trägt Kind eines Frauenpaars nicht ins Familienbuch ein
Seit Lennons Geburt hat das homosexuelle Paar ein dickes Problem
Benidoleig – ab. Lennon wurde in ein nicht alltägliches Familienmodell geboren. Seine Eltern sind die Spanierin María José Torres und die Irin Brenda Kelleher aus Benidoleig. Das lesbische Paar ist seit 2007 verheiratet und hat außer dem Neugeborenen noch die siebenjährigen Zwillinge Fionn und Nayra. Und seit Lennons Geburt ein dickes Problem.
Die Behörden erkennen nur die biologische Mutter als Erziehungsberechtigte an. Weder in der Gemeinde Benidoleig noch beim Registro Civil in Dénia ist man bereit, Lennon in das Familienbuch des Ehepaars einzutragen, in dem neben seinen Eltern auch die Geschwister aufgeführt sind.
„Man verlangt von uns eine offizielle Bescheinigung, die belegt, dass Lennon durch eine künstliche Befruchtung gezeugt worden ist“, erklärt Torres. „Der Richter in Dénia, der den Antrag genehmigen muss, argumentiert, dass damit ausgeschlossen werden soll, dass irgendwann ein Mann die Vaterschaft für sich beanspruchen könnte.“Für sie und ihre Frau Brenda sei das diskriminierend. Es stelle eine Ungleichbehandlung zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren dar.
„Bei heterosexuellen Paaren fragen die Behörden doch auch nicht, auf welche Art und Weise die Zeugung erfolgt ist“, sagt sie empört. „Auch dann nicht, wenn etwa der Mann zeugungsunfähig ist und eine künstliche Befruchtung vorgenommen worden ist.“Für sie gehe die Forderung zu sehr in die Privatsphäre. Sie sei deshalb nicht bereit, das geforderte Dokument beizubringen. Das Ehepaar hat Einspruch gegen die richterliche Verfügung eingelegt.
Bei der Geburt der Zwillinge vor sieben Jahren sei die Registrierung überhaupt kein Problem gewesen. „Die Gemeinde Atzeneta del Maestrat (Provinz Castellón), wo wir zu der Zeit lebten, stellte uns ohne Nachfrage ein Familien- buch aus, in dem Brenda und ich als Eltern aufgeführt sind“, sagt Torres. Scheinbar würden die Bestimmungen in solchen Fällen von Ort zu Ort unterschiedlich gehand- habt, meint die Spanierin.
Das spanisch-irische Ehepaar hat nun zunächst einen Pass für Lennon beantragt, will sich aber nicht geschlagen geben. In der Online-Aktionsplattform change.org haben die Frauen eine Petition gestartet, die an die Zentralbehörde der Registerämter und Notare in Madrid gerichtet ist. Sie trägt den Titel: „Inscriban a nuestro bebé con sus dos mamás y no solo con una“(„Schreiben Sie unser Baby mit seinen beiden Mamas ein und nicht nur mit einer“).
Am 2. Oktober hatten diese Petition, die mit einem siebenminütigen Video auf die Familiensituation aufmerksam macht, bereits 5.880 Befürworter unterzeichnet. Sie seien von dem Zuspruch der Menschen – seien es Nachbarn, Freunde, Verwandte oder Besucher ihrer Facebook-Seite – überwältigt, sagt Torres.
Fall erreicht Brüssel
Eingeschaltet hat sich die EuropaAbgeordnete der Izquierda Unida, Marina Albiol. Die Politikerin kündigte an, sie werde den Fall in Brüssel zur Debatte bringen, da es sich eindeutig um die Diskriminierung zweier Frauen handele, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben. Die Entscheidung des Richters verstoße gegen die Carta der europäischen Grundrechte, die das Recht auf Privatsphäre sowie das Recht auf Eheschließung und Familiengründung zum Inhalt habe, so wie es in den jeweiligen Mitgliedsstaaten gesetzlich geregelt sei. In Spanien ist die Eheschließung zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts seit 2005 erlaubt.