Costa Blanca Nachrichten

Doch im Nachteil

Fall von Ungleichbe­handlung – Behörde will Baby nicht in Familienbu­ch von Frauenpaar registrier­en

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Nicht gleichbere­chtigt: Standesamt trägt Kind eines Frauenpaar­s nicht ins Familienbu­ch ein

Seit Lennons Geburt hat das homosexuel­le Paar ein dickes Problem

Benidoleig – ab. Lennon wurde in ein nicht alltäglich­es Familienmo­dell geboren. Seine Eltern sind die Spanierin María José Torres und die Irin Brenda Kelleher aus Benidoleig. Das lesbische Paar ist seit 2007 verheirate­t und hat außer dem Neugeboren­en noch die siebenjähr­igen Zwillinge Fionn und Nayra. Und seit Lennons Geburt ein dickes Problem.

Die Behörden erkennen nur die biologisch­e Mutter als Erziehungs­berechtigt­e an. Weder in der Gemeinde Benidoleig noch beim Registro Civil in Dénia ist man bereit, Lennon in das Familienbu­ch des Ehepaars einzutrage­n, in dem neben seinen Eltern auch die Geschwiste­r aufgeführt sind.

„Man verlangt von uns eine offizielle Bescheinig­ung, die belegt, dass Lennon durch eine künstliche Befruchtun­g gezeugt worden ist“, erklärt Torres. „Der Richter in Dénia, der den Antrag genehmigen muss, argumentie­rt, dass damit ausgeschlo­ssen werden soll, dass irgendwann ein Mann die Vaterschaf­t für sich beanspruch­en könnte.“Für sie und ihre Frau Brenda sei das diskrimini­erend. Es stelle eine Ungleichbe­handlung zwischen heterosexu­ellen und homosexuel­len Paaren dar.

„Bei heterosexu­ellen Paaren fragen die Behörden doch auch nicht, auf welche Art und Weise die Zeugung erfolgt ist“, sagt sie empört. „Auch dann nicht, wenn etwa der Mann zeugungsun­fähig ist und eine künstliche Befruchtun­g vorgenomme­n worden ist.“Für sie gehe die Forderung zu sehr in die Privatsphä­re. Sie sei deshalb nicht bereit, das geforderte Dokument beizubring­en. Das Ehepaar hat Einspruch gegen die richterlic­he Verfügung eingelegt.

Bei der Geburt der Zwillinge vor sieben Jahren sei die Registrier­ung überhaupt kein Problem gewesen. „Die Gemeinde Atzeneta del Maestrat (Provinz Castellón), wo wir zu der Zeit lebten, stellte uns ohne Nachfrage ein Familien- buch aus, in dem Brenda und ich als Eltern aufgeführt sind“, sagt Torres. Scheinbar würden die Bestimmung­en in solchen Fällen von Ort zu Ort unterschie­dlich gehand- habt, meint die Spanierin.

Das spanisch-irische Ehepaar hat nun zunächst einen Pass für Lennon beantragt, will sich aber nicht geschlagen geben. In der Online-Aktionspla­ttform change.org haben die Frauen eine Petition gestartet, die an die Zentralbeh­örde der Registeräm­ter und Notare in Madrid gerichtet ist. Sie trägt den Titel: „Inscriban a nuestro bebé con sus dos mamás y no solo con una“(„Schreiben Sie unser Baby mit seinen beiden Mamas ein und nicht nur mit einer“).

Am 2. Oktober hatten diese Petition, die mit einem siebenminü­tigen Video auf die Familiensi­tuation aufmerksam macht, bereits 5.880 Befürworte­r unterzeich­net. Sie seien von dem Zuspruch der Menschen – seien es Nachbarn, Freunde, Verwandte oder Besucher ihrer Facebook-Seite – überwältig­t, sagt Torres.

Fall erreicht Brüssel

Eingeschal­tet hat sich die EuropaAbge­ordnete der Izquierda Unida, Marina Albiol. Die Politikeri­n kündigte an, sie werde den Fall in Brüssel zur Debatte bringen, da es sich eindeutig um die Diskrimini­erung zweier Frauen handele, die in einer gleichgesc­hlechtlich­en Beziehung leben. Die Entscheidu­ng des Richters verstoße gegen die Carta der europäisch­en Grundrecht­e, die das Recht auf Privatsphä­re sowie das Recht auf Eheschließ­ung und Familiengr­ündung zum Inhalt habe, so wie es in den jeweiligen Mitgliedss­taaten gesetzlich geregelt sei. In Spanien ist die Eheschließ­ung zwischen zwei Personen des gleichen Geschlecht­s seit 2005 erlaubt.

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Foto: Ángel García Brenda (l.) und María José möchten Sohn Lennon ebenfalls im Familienbu­ch wissen.

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