Costa Blanca Nachrichten

Banken droht neues Ungemach

Kosten für Ausfertigu­ng des Hypotheken­vertrags: Verbrauche­rschützer starten Rückforder­ungsaktion

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Nach dem Flop vor Gericht mit den Mindestzin­ssätzen bei Hypotheken­krediten droht spanischen Banken weiteres Ungemach. Auch in diesem Fall geht es um die Hypotheken­verträge. Bereits im Dezember 2015 hatte der Oberste Gerichtsho­f entschiede­n, dass die Kosten für die Ausfertigu­ng des Vertrags die Banken und nicht die Kunden zu tragen haben. Allenfalls halbe-halbe wäre denkbar.

Seitdem haben ein Landgerich­t und eine Reihe von Landgerich­ten im Sinne der Kunden entschiede­n und die betroffene­n Banken zur Erstattung verdonnert. Inzwischen hat sich auch die Verbrauche­rschutzorg­anisation OCU des Themas angenommen und ein Rückforder­ungs-Kampagne gestartet. Bereits 9.000 Personen wollen an der Aktion mitmachen.

Bei einer Hypothek über 150.000 Euro, so OCU gegenüber der Zeitung „El País“, fallen etwa 3.100 Euro an Gebühren an für Notar und Registrier­ung sowie juristisch­er Dokumenten­steuer. Kein Pappenstie­l also. Dass der Kreditnehm­er allein auf den Kosten sitzenblei­bt, wie es bislang der Fall ist, hielt der Gerichtsho­f für missbräuch­lich.

Inzwischen sind die ersten Banken eingeknick­t. Santander, CaixaBank, Bankia, Sabadell und Ibercaja übernehmen inzwischen einen Teil der Kosten. BBVA und Banco Popular, denen das Urteil des Gerichtsho­fs galt, stehen derweil auf dem Standpunkt, dass sie nicht alle Kosten zurückzahl­en müssen.

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