Banken droht neues Ungemach
Kosten für Ausfertigung des Hypothekenvertrags: Verbraucherschützer starten Rückforderungsaktion
Nach dem Flop vor Gericht mit den Mindestzinssätzen bei Hypothekenkrediten droht spanischen Banken weiteres Ungemach. Auch in diesem Fall geht es um die Hypothekenverträge. Bereits im Dezember 2015 hatte der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Kosten für die Ausfertigung des Vertrags die Banken und nicht die Kunden zu tragen haben. Allenfalls halbe-halbe wäre denkbar.
Seitdem haben ein Landgericht und eine Reihe von Landgerichten im Sinne der Kunden entschieden und die betroffenen Banken zur Erstattung verdonnert. Inzwischen hat sich auch die Verbraucherschutzorganisation OCU des Themas angenommen und ein Rückforderungs-Kampagne gestartet. Bereits 9.000 Personen wollen an der Aktion mitmachen.
Bei einer Hypothek über 150.000 Euro, so OCU gegenüber der Zeitung „El País“, fallen etwa 3.100 Euro an Gebühren an für Notar und Registrierung sowie juristischer Dokumentensteuer. Kein Pappenstiel also. Dass der Kreditnehmer allein auf den Kosten sitzenbleibt, wie es bislang der Fall ist, hielt der Gerichtshof für missbräuchlich.
Inzwischen sind die ersten Banken eingeknickt. Santander, CaixaBank, Bankia, Sabadell und Ibercaja übernehmen inzwischen einen Teil der Kosten. BBVA und Banco Popular, denen das Urteil des Gerichtshofs galt, stehen derweil auf dem Standpunkt, dass sie nicht alle Kosten zurückzahlen müssen.