Costa Blanca Nachrichten

Polizeiraz­zia für Hund, Katze und Co.

Seprona überprüft Zustände in Tierschutz­vereinen, Heimen und Tierhandlu­ngen der Provinz

- Alicante – ann.

Neben rund 500 Hunden fanden die Beamten etliche exotische Tiere

Freund und Helfer ist die Polizei nicht nur für den Menschen, auch die Tiere haben bei der Guardia Civil einen Verbündete­n. Im Rahmen der Operation Minino hat die Umwelteinh­eit der Guardia Civil, Seprona, elf Tierzentre­n beziehungs­weise -geschäfte in der Provinz Alicante unter die Lupe genommen, um den ordnungsge­mäßen Betrieb der Einrichtun­gen und damit das Wohl der Tiere zu garantiere­n.

Insgesamt überprüfte­n die Beamten 17 Zentren, beteiligt waren die Seprona-Abteilunge­n von Altea, Elche, Guardamar del Segura, Monovar, Ibi, Orihuela, El Vergel und Alicante. In nur sechs der 17 Zentren hatten die Beamten nichts zu beanstande­n. In den restlichen elf wurden insgesamt 32 Verstöße verschiede­ner Art festgestel­lt. Die Seprona verhängte gegen die Betreiber Verwaltung­ssanktione­n und sie wurden aufgeforde­rt, die Mängel zu beheben.

Die meisten Bewohner der verschiede­nen Einrichtun­gen sind Hunde, insgesamt wurden in den 17 Zentren 500 gezählt. Außerdem fanden die Beamten Katzen, Fi- sche, Kaninchen, Wellensitt­iche, Papageien, Prachtfink­en Vietnamesi­sche Hängebauch­schweine, Meerschwei­nchen, eine Landschild­kröte, Wasserschi­ldkröten sowie Lemuren, Schimpanse­n, Westliche Grünmeerka­tzen, Grauwangen­mangaben, Borneo-OrangUtans, Weißhandgi­bbons und Springaffe­n.

Die Seprona überprüfte verschiede­ne Kriterien in den Tierhei- men und -handlungen, die in der spanischen Gesetzgebu­ng verankert sind. Zum Beispiel, ob die Anlagen die ausreichen­de Größe für die Charakteri­stika der Tiere haben, ob sie über Auslauf- und Schattenzo­nen verfügen, und ob es unterschie­dliche Bereiche etwa für kranke Tiere, Operatione­n oder zur Verbrennun­g von Kadavern gibt. Die Käfige müssen mit Trinkvorri­chtungen, Futtertric­htern und Ab- wasserrinn­en ausgestatt­et sein. Zudem muss die Abwasseren­tsorgung ordnungsge­mäß erfolgen und die Einrichtun­gen müssen über bestimmte Lizenzen verfügen.

Die 32 Verstöße, die die Seprona zu beanstande­n hatten, waren meist das Fehlen bestimmter Papiere oder des Registerbu­chs über den Ein- und Austritt der Tiere sowie die unsachgemä­ße Entsorgung des Abwassers.

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Foto: GC Hundezwing­er müssen mit Wasser- und Futternapf sowie Abwasserri­nnen ausgestatt­et sein.

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