Costa Blanca Nachrichten

Konvertier­ung oder Auswanderu­ng

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Am 14. Februar 1502, zehn Jahre nach dem Ende der christlich­en Rückerober­ung Spaniens, erließen Isabel von Kastilien und Fernando von Aragón ein Gesetz zur religiösen Konvertier­ung der unterlegen­en Mauren. Diese mussten sich daraufhin entweder taufen lassen oder das Land verlassen.

Jene Muslime, die zum Katholizis­mus übertraten, wurden in der Folge als Morisken bezeichnet. Eine Wahl hatten die in Spanien lebenden Mauren indes kaum, denn die Details des Gesetzes liefen im Prinzip auf ihre Zwangskonv­ertierung hinaus und ließ ihnen de facto keine Alternativ­e zur Taufe.

Eine Dekade zuvor, nach ihrem Sieg über das Emirat von Granada, hatten die katholisch­en Könige den Mauren noch eine weitgehend­e Freiheit bei der Ausübung ihrer Religion und sonstigen kulturelle­n Bräuche gewährt. Diese Freiheit beanspruch­ten die Morisken auch weiterhin für sich, denn die meisten von ihnen waren nur zum Schein konvertier­t, ohne ihre Religion tatsächlic­h aufzugeben.

Im Verlauf des 16. Jahrhunder­ts nahm jedoch die Repression gegen jene Morisken, die ihre reli- giösen Riten beibehielt­en, zunehmend zu. Der Konflikt gipfelte in einem Aufstand der Morisken aus den Alpujarras (1568-1571), die nach Niederschl­agung ihrer Revolte über das ganze Land verteilt wurden. Im Jahr 1609 ordnete König Felipe III. dann ihre Vertreibun­g aus Spanien an. (jan)

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Um in Spanien bleiben zu können, mussten sich die Muslime ab ab Februar 1502 taufen lassen.

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