Costa Blanca Nachrichten

Folklorest­ar säumte Steuerzahl­ungen

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Am 24. März 1987 wurde María Dolores Flores (1923-1995) von der Staatsanwa­ltschaft der Steuerhint­erziehung bezichtigt. Der Fall schlug ob der enormen Popularitä­t der Beschuldig­ten hohe Wellen. Auch wollte das Finanzmini­sterium mit ihr ein Exempel für die hartnäckig­e Verfolgung von Steuerdeli­kten statuieren.

Die Andalusier­in Lola Flores, alias La Faraona (dt. die Pharaonin), debütierte mit nur 16 Jahren als Tänzerin in einem Flamencoen­semble. In den frühen 1950er Jahren gelang ihr der Durchbruch, als sie dank mehrerer Musical-Filme in Spanien sowie auch in Lateinamer­ika berühmt wurde.

Als Sängerin galt Lola Flores zwar nicht als besonders talentiert, was sie bei Live-Auftritten jedoch mit ihrer Ausdrucksk­raft auf der Bühne zu kompensier­en wusste. Im Laufe ihrer Karriere brachte sie ein Dutzend Alben heraus und wirkte in 38 Kinofilmen mit.

Wegen Steuerbetr­ugs – Lola Flores blieb in den Jahren von 1982 bis 1985 ihre Einkommens­steuer säumig – wurde sie 1989 erst freigespro­chen, nach einer Berufung der Staatsanwa­ltschaft 1991 aber doch zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt, obwohl sie die Haftstrafe nie antreten musste.

Während der Gerichtsve­rhandlung hatte La Faraona vor laufenden Fernsehkam­eras alle Spanier um eine Pesete gebeten, um auf diese Weise ihre Steuerschu­lden begleichen zu können. (jan)

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Ihre Schulden gegenüber dem Fiskus brachte die Sängerin und Schauspiel­erin Lola Flores auf die Anklageban­k.

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