Folklorestar säumte Steuerzahlungen
Am 24. März 1987 wurde María Dolores Flores (1923-1995) von der Staatsanwaltschaft der Steuerhinterziehung bezichtigt. Der Fall schlug ob der enormen Popularität der Beschuldigten hohe Wellen. Auch wollte das Finanzministerium mit ihr ein Exempel für die hartnäckige Verfolgung von Steuerdelikten statuieren.
Die Andalusierin Lola Flores, alias La Faraona (dt. die Pharaonin), debütierte mit nur 16 Jahren als Tänzerin in einem Flamencoensemble. In den frühen 1950er Jahren gelang ihr der Durchbruch, als sie dank mehrerer Musical-Filme in Spanien sowie auch in Lateinamerika berühmt wurde.
Als Sängerin galt Lola Flores zwar nicht als besonders talentiert, was sie bei Live-Auftritten jedoch mit ihrer Ausdruckskraft auf der Bühne zu kompensieren wusste. Im Laufe ihrer Karriere brachte sie ein Dutzend Alben heraus und wirkte in 38 Kinofilmen mit.
Wegen Steuerbetrugs – Lola Flores blieb in den Jahren von 1982 bis 1985 ihre Einkommenssteuer säumig – wurde sie 1989 erst freigesprochen, nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft 1991 aber doch zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt, obwohl sie die Haftstrafe nie antreten musste.
Während der Gerichtsverhandlung hatte La Faraona vor laufenden Fernsehkameras alle Spanier um eine Pesete gebeten, um auf diese Weise ihre Steuerschulden begleichen zu können. (jan)