Bei der Haltung zu beachten
Für die Haltung eines als potenziell gefährlich eingestuften Hundes muss immer eine Lizenz vorliegen. Diese ist ab dem dritten Lebensmonat des Tieres erforderlich.
Ein als potenziell gefährlich eingestufter Hund darf niemals ohne Leine auf öffentlichen Straßen geführt werden.
Die Leine darf nicht län- ger als zwei Meter und nicht verlängerbar sein.
Der Hund muss auf öffentlichen Straßen immer einen Maulkorb tragen.
Das Tier darf ausschließlich von der dafür lizensierten Person geführt werden.
Der Halter darf nur einen potenziell gefährlichen Hund an der Leine führen, niemals zwei oder mehr gleichzeitig.
Halterlizenz und Personalausweis müssen immer mitgeführt werden.
Hält sich der Hund ohne Leine auf dem heimischen Grundstück auf, muss dieses entsprechend sicher abgezäunt sein. Büchst der Hund aus, wird es teuer: je nach Gemeinde um die 300 bis 2.400 Euro Strafe.