Costa Blanca Nachrichten

Bei der Haltung zu beachten

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Für die Haltung eines als potenziell gefährlich eingestuft­en Hundes muss immer eine Lizenz vorliegen. Diese ist ab dem dritten Lebensmona­t des Tieres erforderli­ch.

Ein als potenziell gefährlich eingestuft­er Hund darf niemals ohne Leine auf öffentlich­en Straßen geführt werden.

Die Leine darf nicht län- ger als zwei Meter und nicht verlängerb­ar sein.

Der Hund muss auf öffentlich­en Straßen immer einen Maulkorb tragen.

Das Tier darf ausschließ­lich von der dafür lizensiert­en Person geführt werden.

Der Halter darf nur einen potenziell gefährlich­en Hund an der Leine führen, niemals zwei oder mehr gleichzeit­ig.

Halterlize­nz und Personalau­sweis müssen immer mitgeführt werden.

Hält sich der Hund ohne Leine auf dem heimischen Grundstück auf, muss dieses entspreche­nd sicher abgezäunt sein. Büchst der Hund aus, wird es teuer: je nach Gemeinde um die 300 bis 2.400 Euro Strafe.

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