Taxis kontra Uber
Taxifahrer-Protest gegen unliebsame Online-Konkurrenz – Klage aus Spanien vor Europäischem Gerichtshof
Nichts bringt Spaniens Taxifahrer derzeit mehr zur Weißglut als die Konkurrenz von Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Cabify. Jetzt muss sich auch der Europäische Gerichtshof mit dem Streit beschäftigen. Und es sieht ganz danach aus, als könne das traditionelle TaxiGewerbe als Sieger aus dem Verfahren hervorgehen.
Madrid – tl/dpa. Immer wenn neue kollaborative Wirtschaftsformen auf traditionelle Ökonomie treffen, riecht es nach Konflikt. Doch nirgends wird er derzeit härter ausgetragen als in der Personenbeförderung. Auch in Spanien. Hier drängen Online-FahrdienstVermittler wie das US-Unternehmen Uber oder die 2011 gegründete spanische Variante Cabify auf den Markt – sehr zum Verdruss der alteingesessenen Taxi-Firmen.
Die „Taxistas“verlangen, dass für Uber- oder Cabifly-Fahrer die gleichen Regeln gelten wie für sie. Und hin und wieder bleibt es nicht bei Protest. In Sevilla werden Cabify-Autos abgefackelt. So geschehen während der Feria de Abril. Spanien ist kein Einzelfall. Weltweit laufen Taxi-Verbände Sturm gegen die neue Konkurrenz. Nicht immer mit erlaubten Mitteln.
In Spanien will es ein großer Verband jetzt auf dem Rechtsweg wissen. So hat die Asociación Profesional Élite Taxi mit Sitz in Barcelona Klage gegen die dortige ungeliebte Uber-Konkurrenz eingereicht. Das Gericht in der katalanischen Landeshauptstadt wiederum leitete die Angelegenheit weiter an die europäische Justiz. So muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klären, ob Fahrdienstvermittler wie Uber und Co. überhaupt eingeschränkt werden dürfen. Uber beschäftigt schon länger die Gerichte in europäischen Ländern. Doch nun geht es um ein verbindliche EU-weite Regelung.
Da aber sieht es danach aus, als würde das Verfahren mit einer Schlappe für die Taxi-Konkurrenz enden. Nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar können EU-Staaten von Uber verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie traditionellen Taxi-Betriebe. Die UberApp sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, heißt es in der am vergangenen Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme.
Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst zu sein und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft. Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unter- nehmen gelten. Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.
Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber indes viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere – wenn auch indirekt – die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen aber folgen die EuGH-Richter seinen Empfehlungen. Uber erklärte
Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen, drohen schärfere Auflagen