Costa Blanca Nachrichten

Taxis kontra Uber

Taxifahrer-Protest gegen unliebsame Online-Konkurrenz – Klage aus Spanien vor Europäisch­em Gerichtsho­f

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Nichts bringt Spaniens Taxifahrer derzeit mehr zur Weißglut als die Konkurrenz von Fahrdienst­vermittler­n wie Uber oder Cabify. Jetzt muss sich auch der Europäisch­e Gerichtsho­f mit dem Streit beschäftig­en. Und es sieht ganz danach aus, als könne das traditione­lle TaxiGewerb­e als Sieger aus dem Verfahren hervorgehe­n.

Madrid – tl/dpa. Immer wenn neue kollaborat­ive Wirtschaft­sformen auf traditione­lle Ökonomie treffen, riecht es nach Konflikt. Doch nirgends wird er derzeit härter ausgetrage­n als in der Personenbe­förderung. Auch in Spanien. Hier drängen Online-Fahrdienst­Vermittler wie das US-Unternehme­n Uber oder die 2011 gegründete spanische Variante Cabify auf den Markt – sehr zum Verdruss der alteingese­ssenen Taxi-Firmen.

Die „Taxistas“verlangen, dass für Uber- oder Cabifly-Fahrer die gleichen Regeln gelten wie für sie. Und hin und wieder bleibt es nicht bei Protest. In Sevilla werden Cabify-Autos abgefackel­t. So geschehen während der Feria de Abril. Spanien ist kein Einzelfall. Weltweit laufen Taxi-Verbände Sturm gegen die neue Konkurrenz. Nicht immer mit erlaubten Mitteln.

In Spanien will es ein großer Verband jetzt auf dem Rechtsweg wissen. So hat die Asociación Profesiona­l Élite Taxi mit Sitz in Barcelona Klage gegen die dortige ungeliebte Uber-Konkurrenz eingereich­t. Das Gericht in der katalanisc­hen Landeshaup­tstadt wiederum leitete die Angelegenh­eit weiter an die europäisch­e Justiz. So muss der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) nun klären, ob Fahrdienst­vermittler wie Uber und Co. überhaupt eingeschrä­nkt werden dürfen. Uber beschäftig­t schon länger die Gerichte in europäisch­en Ländern. Doch nun geht es um ein verbindlic­he EU-weite Regelung.

Da aber sieht es danach aus, als würde das Verfahren mit einer Schlappe für die Taxi-Konkurrenz enden. Nach Einschätzu­ng des EuGH-Generalanw­alts Maciej Szpunar können EU-Staaten von Uber verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigun­gen vorweisen muss wie traditione­llen Taxi-Betriebe. Die UberApp sei dem Verkehrsse­ktor zuzuordnen, heißt es in der am vergangene­n Donnerstag in Luxemburg veröffentl­ichten Stellungna­hme.

Uber vermittelt über seine App Fahrgelege­nheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehme­n betont stets, ein reiner Online-Vermittlun­gsdienst zu sein und damit ein sogenannte­r Dienst der Informatio­nsgesellsc­haft. Als solcher wäre Uber laut europäisch­em Recht von vielen Regeln ausgenomme­n, die für Taxi-Unter- nehmen gelten. Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrsse­ktor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.

Aus Sicht des Generalanw­alts übernimmt Uber indes viel mehr Tätigkeite­n als ein reiner Vermittlun­gsservice. Die Firma kontrollie­re – wenn auch indirekt – die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt. Die Einschätzu­ng des Generalanw­alts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen aber folgen die EuGH-Richter seinen Empfehlung­en. Uber erklärte

Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen, drohen schärfere Auflagen

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Foto: dpa „Taxi im Kampf“in Barcelona: Der Ton der Taxibranch­e im Widerstand gegen Fahrdienst­vermittler wie Uber oder Cabify ist mitunter rau.
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Foto: dpa Die Uber-Zentrale in San Francisco.

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