Das Hick-Hack um die Anmeldung
Ohne Residencia keine Einwohnermeldung – Gemeinden wie Orihuela fahren die harte Linie
Torrevieja/Orihuela – ma. Viele Gemeinden an der Küste haben Kampagnen für internationale Residenten gestartet. Ziel der Aktionen, die auch von Torrevieja und Orihuela durchgeführt werden, ist, die ordentliche Anmeldung möglichst vieler internationaler Residenten im für sie zuständigen Einwohnermeldeamt zu erreichen. Manchen CBN-Lesern ist die Kampagne in Orihuela Costa offenbar sauer aufgestoßen. Vor allem stößt auf Unverständnis, dass aktuell der Eintrag im Einwohnermelderegister vom gültigen Eintrag ins Ausländerregister abhängig gemacht werde, dem Certificado de Registro de Ciudadanos de la Unión.
Das grünliche DIN-A4-Papier wurde 2007 eingeführt und ist seither Pflicht für alle Ausländer, die länger als 183 Tage im Land weilen. Das oft salopp als „grüner Wisch“apostrophierte Dokument, im Spanischen kurz „Residencia“bezeichnet, ist jüngst verkleinert worden und beinhaltet die NIE-Nummer, aber immer noch kein Passbild.
Sofía Álvarez als Stadträtin für Internationale Residenten von Orihuela hat die Grundlagen für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes herausgestellt. „Nach fünf Jahren aber verfällt der Residentenstatus“, gibt die Politikerin zu bedenken, „und damit wird auch die Anmeldung des Wohnsitzes ungültig.“Was allerdings nur gilt, wenn der Resident nicht zwischenzeitlich in irgendeiner Form behördlich in Erscheinung getreten ist.
Gleichwohl gibt es Gemeinden an der Costa Blanca, die das Empadronamiento nicht so strikt auslegen wie Orihuela und nicht zwangsläufig an die „Residencia“knüpfen. Rechtlich hat die Forderung „Ohne Residencia kein Padrón“ohnehin keine konkrete Grundlage: „Das kann zwar nach Auffassung der Regierung in Madrid nicht verlangt werden – es hilft Ihnen aber nichts“, meint Dr. Rainer Fuchs in seinem ExpertenRatgeber für Deutsche in Spanien.
Generell sage die Anmeldung bei einer Gemeinde in Spanien – das Empadronamiento – nichts über den rechtlichen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt aus. Eigentlich benötigt man dafür nur einen gültigen Pass, einen Nachweis des Wohnsitzes und die Angabe persönlicher Daten wie Name, Anschrift, Nationalität, Geburtsdatum und Ort sowie Bildungs- abschlüsse, – aber keine ausländerpolizeiliche Registrierung.
Die Folge der restriktiven Politik bei der Anmeldung: Orihuela verlor bei der Überprüfung des Einwohnermelderegisters über 5.267 Einwohner. Auch einige andere Gemeinden wie La Nucía oder L’Alfàs del Pi mussten Verluste hinnehmen, aber keineswegs von derart hohem Ausmaß.
In Calp, das wirklich intensiv um die Anmeldung europäischer Ausländer warb, wuchs das Register gar um 429 Einwohner an. In keiner dieser drei Gemeinden ist die „Residencia“Voraussetzung für die Anmeldung im Rathaus. Ungeklärt bleibt, was für Ziele Orihuela mit einer Politik verfolgt, die strenger als die spanische Gesetzgebung ist.
Deutschen Kanzleien sind die Regelungen in Orihuela gut be- kannt. „Ohne Eintrag ins Ausländerregister gibt es keinen Eintrag im Einwohnermelderegister“, erklärt Kerstin Bumiller von der Kanzlei Ecolex & Partner in Los Balcones. Ohne „Residencia“kein „padrón“– die Formel sei nur konsequent, findet sie. „Warum auch sollte sich ein Nicht-Resident, also ein Urlauber, überhaupt in der Gemeinde anmelden wollen?“, fragt die Steuerberaterin rhetorisch.
Viele hiesige Residenten, so mutmaßen Experten, wollten halblegal in Spanien leben. Tatsächlich konnten sich viele der sogenannten „Langzeiturlauber“früher dank ihres Eintrags ins Einwohnermelderegister kostenlos Medikamente in der Apotheke über das spanische Gesundheitssystem besorgen. Der spanische Staat hat dem einen Riegel vorgeschoben.
Viele hiesige Residenten, so mutmaßen Experten, wollten halblegal in Spanien leben