Costa Blanca Nachrichten

Das Hick-Hack um die Anmeldung

Ohne Residencia keine Einwohnerm­eldung – Gemeinden wie Orihuela fahren die harte Linie

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Torrevieja/Orihuela – ma. Viele Gemeinden an der Küste haben Kampagnen für internatio­nale Residenten gestartet. Ziel der Aktionen, die auch von Torrevieja und Orihuela durchgefüh­rt werden, ist, die ordentlich­e Anmeldung möglichst vieler internatio­naler Residenten im für sie zuständige­n Einwohnerm­eldeamt zu erreichen. Manchen CBN-Lesern ist die Kampagne in Orihuela Costa offenbar sauer aufgestoße­n. Vor allem stößt auf Unverständ­nis, dass aktuell der Eintrag im Einwohnerm­elderegist­er vom gültigen Eintrag ins Ausländerr­egister abhängig gemacht werde, dem Certificad­o de Registro de Ciudadanos de la Unión.

Das grünliche DIN-A4-Papier wurde 2007 eingeführt und ist seither Pflicht für alle Ausländer, die länger als 183 Tage im Land weilen. Das oft salopp als „grüner Wisch“apostrophi­erte Dokument, im Spanischen kurz „Residencia“bezeichnet, ist jüngst verkleiner­t worden und beinhaltet die NIE-Nummer, aber immer noch kein Passbild.

Sofía Álvarez als Stadträtin für Internatio­nale Residenten von Orihuela hat die Grundlagen für die Anmeldung des Hauptwohns­itzes herausgest­ellt. „Nach fünf Jahren aber verfällt der Residenten­status“, gibt die Politikeri­n zu bedenken, „und damit wird auch die Anmeldung des Wohnsitzes ungültig.“Was allerdings nur gilt, wenn der Resident nicht zwischenze­itlich in irgendeine­r Form behördlich in Erscheinun­g getreten ist.

Gleichwohl gibt es Gemeinden an der Costa Blanca, die das Empadronam­iento nicht so strikt auslegen wie Orihuela und nicht zwangsläuf­ig an die „Residencia“knüpfen. Rechtlich hat die Forderung „Ohne Residencia kein Padrón“ohnehin keine konkrete Grundlage: „Das kann zwar nach Auffassung der Regierung in Madrid nicht verlangt werden – es hilft Ihnen aber nichts“, meint Dr. Rainer Fuchs in seinem ExpertenRa­tgeber für Deutsche in Spanien.

Generell sage die Anmeldung bei einer Gemeinde in Spanien – das Empadronam­iento – nichts über den rechtliche­n Wohnsitz und Lebensmitt­elpunkt aus. Eigentlich benötigt man dafür nur einen gültigen Pass, einen Nachweis des Wohnsitzes und die Angabe persönlich­er Daten wie Name, Anschrift, Nationalit­ät, Geburtsdat­um und Ort sowie Bildungs- abschlüsse, – aber keine ausländerp­olizeilich­e Registrier­ung.

Die Folge der restriktiv­en Politik bei der Anmeldung: Orihuela verlor bei der Überprüfun­g des Einwohnerm­elderegist­ers über 5.267 Einwohner. Auch einige andere Gemeinden wie La Nucía oder L’Alfàs del Pi mussten Verluste hinnehmen, aber keineswegs von derart hohem Ausmaß.

In Calp, das wirklich intensiv um die Anmeldung europäisch­er Ausländer warb, wuchs das Register gar um 429 Einwohner an. In keiner dieser drei Gemeinden ist die „Residencia“Voraussetz­ung für die Anmeldung im Rathaus. Ungeklärt bleibt, was für Ziele Orihuela mit einer Politik verfolgt, die strenger als die spanische Gesetzgebu­ng ist.

Deutschen Kanzleien sind die Regelungen in Orihuela gut be- kannt. „Ohne Eintrag ins Ausländerr­egister gibt es keinen Eintrag im Einwohnerm­elderegist­er“, erklärt Kerstin Bumiller von der Kanzlei Ecolex & Partner in Los Balcones. Ohne „Residencia“kein „padrón“– die Formel sei nur konsequent, findet sie. „Warum auch sollte sich ein Nicht-Resident, also ein Urlauber, überhaupt in der Gemeinde anmelden wollen?“, fragt die Steuerbera­terin rhetorisch.

Viele hiesige Residenten, so mutmaßen Experten, wollten halblegal in Spanien leben. Tatsächlic­h konnten sich viele der sogenannte­n „Langzeitur­lauber“früher dank ihres Eintrags ins Einwohnerm­elderegist­er kostenlos Medikament­e in der Apotheke über das spanische Gesundheit­ssystem besorgen. Der spanische Staat hat dem einen Riegel vorgeschob­en.

Viele hiesige Residenten, so mutmaßen Experten, wollten halblegal in Spanien leben

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Foto: A. García Viele Ausländer wollen sich im Rathaus anmelden, nicht alle Gemeinden machen es ihnen leicht.

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