Costa Blanca Nachrichten

Im Urlaub streamen

EU-Parlament macht Weg frei für Nutzung von Streaming-Abos im Ausland

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Straßburg – dpa/tl. Ob Filme, Serien oder Bundesliga – der Versuch, die Inhalte eines Bezahlabos im Ausland zu streamen, konnte bislang ziemlich frustriere­nd enden. Auf dem Bildschirm erschien nicht selten die Fehlermeld­ung: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“.

Damit soll bald Schluss sein. Am vergangene­n Donnerstag billigte das EU-Parlament in Straßburg die dafür nötige Gesetzesän­derung. Die neuen Regeln gelten allerdings nur für „vorübergeh­ende“Auslandsau­fenthalte – etwa einen Urlaub oder ein Auslandsse­mester. Die Anbieter müssen deshalb prüfen, wo Kunden ihren Wohnsitz haben. Die Mitgliedst­aaten müssen der Reform, die ab Anfang 2018 gelten soll, noch offiziell zustimmen, was aber nur noch eine Formsache ist.

Bisher war das Problem, dass Anbieter Inhalte nicht im Ausland zeigen durften, weil ihnen dafür die Rechte fehlten. „Produktion­en werden nämlich immer nur für ein Land verkauft“, sagt der EU-Abgeordnet­e Tiemo Wölken (SPD). Durch Geoblockin­g verhindert­en Anbieter deshalb den Zugriff. So konnten Abo-Kunden von Videodiens­ten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub oder während eines Auslandauf­enthalt in vielen Fällen nicht nutzen.

Die neue Verordnung ändert nichts am Urheberrec­ht. Wenn jemand aus dem EU-Ausland gucke, werde so getan, als ob der Zugriff aus dem Heimatland passiere, sagt Wölken. Verbrauche­r sollen dann die gleichen Inhalte sehen können wie daheim – wenn es der Anbieter möglich macht, auch mehr. Zusatzgebü­hren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.

Damit das Ganze funktionie­rt, müssen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden ihren Wohnsitz haben. Dafür können sie sich zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsab­schluss oder Zahlungsda­ten stützen.

In den kostenlose­n Mediatheke­n der Fernsehsen­der werden Zuschauer deshalb wahrschein­lich auch in Zukunft auf Geoblockin­g stoßen. Die neuen Regeln ermögliche­n neben Bezahldien­sten zwar auch Anbietern von frei verfügbare­n Inhalten, diese im EU-Ausland zugänglich zu machen. Allerdings trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzla­nd des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen.

Die neuen Regeln gelten außerdem nur für „vorübergeh­ende“Auslandsau­fenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgebe­r offen gelassen. Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienauf­enthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber komplett nach Spanien verlegt, wird die Bundesliga nicht über ein deutsches Sky-Abo anschauen können.

Anfang Juni müssen die EUMitglied­staaten der Reform zunächst noch ihr offizielle­s Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt. Bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt. Gelten sollen die neuen Regeln dann ab Anfang 2018.

Die neuen Regeln gelten allerdings nur für „vorübergeh­ende“Auslandsau­fenthalte

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Foto: dpa Ein Streaming-Abo etwa von Netflix auch im Ausland nutzen, das soll bald möglich sein.

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