Im Urlaub streamen
EU-Parlament macht Weg frei für Nutzung von Streaming-Abos im Ausland
Straßburg – dpa/tl. Ob Filme, Serien oder Bundesliga – der Versuch, die Inhalte eines Bezahlabos im Ausland zu streamen, konnte bislang ziemlich frustrierend enden. Auf dem Bildschirm erschien nicht selten die Fehlermeldung: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“.
Damit soll bald Schluss sein. Am vergangenen Donnerstag billigte das EU-Parlament in Straßburg die dafür nötige Gesetzesänderung. Die neuen Regeln gelten allerdings nur für „vorübergehende“Auslandsaufenthalte – etwa einen Urlaub oder ein Auslandssemester. Die Anbieter müssen deshalb prüfen, wo Kunden ihren Wohnsitz haben. Die Mitgliedstaaten müssen der Reform, die ab Anfang 2018 gelten soll, noch offiziell zustimmen, was aber nur noch eine Formsache ist.
Bisher war das Problem, dass Anbieter Inhalte nicht im Ausland zeigen durften, weil ihnen dafür die Rechte fehlten. „Produktionen werden nämlich immer nur für ein Land verkauft“, sagt der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD). Durch Geoblocking verhinderten Anbieter deshalb den Zugriff. So konnten Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub oder während eines Auslandaufenthalt in vielen Fällen nicht nutzen.
Die neue Verordnung ändert nichts am Urheberrecht. Wenn jemand aus dem EU-Ausland gucke, werde so getan, als ob der Zugriff aus dem Heimatland passiere, sagt Wölken. Verbraucher sollen dann die gleichen Inhalte sehen können wie daheim – wenn es der Anbieter möglich macht, auch mehr. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.
Damit das Ganze funktioniert, müssen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden ihren Wohnsitz haben. Dafür können sie sich zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen.
In den kostenlosen Mediatheken der Fernsehsender werden Zuschauer deshalb wahrscheinlich auch in Zukunft auf Geoblocking stoßen. Die neuen Regeln ermöglichen neben Bezahldiensten zwar auch Anbietern von frei verfügbaren Inhalten, diese im EU-Ausland zugänglich zu machen. Allerdings trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen.
Die neuen Regeln gelten außerdem nur für „vorübergehende“Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber komplett nach Spanien verlegt, wird die Bundesliga nicht über ein deutsches Sky-Abo anschauen können.
Anfang Juni müssen die EUMitgliedstaaten der Reform zunächst noch ihr offizielles Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt. Bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt. Gelten sollen die neuen Regeln dann ab Anfang 2018.
Die neuen Regeln gelten allerdings nur für „vorübergehende“Auslandsaufenthalte