Costa Blanca Nachrichten

Unverständ­liche Diskrimini­erung

Neuauflage des Experten-Ratgebers für Deutsche in Spanien: „Dr. Fuchs, die Zweite“– CBN 1.743 (Service)

- Ursula Pfeifer Calp

Mit großem Interesse haben wir die beiden Artikel gelesen. Dazu ein Fallbeispi­el: Wir, mein Mann Österreich­er und ich Deutsche, lebten und arbeiteten 33 bzw. 44 Jahre in der Schweiz. Mit 60 bzw. 57 Jahre wanderten wir nach Spanien aus und sind Residenten. Bis zur offizielle­n Rente (AHV) aus der Schweiz mussten wir privat eine Krankenver­sicherung abschließe­n, da zu diesem Zeitpunkt eine Aufnahme in die spanische Seguridad Social nicht möglich war.

Erst zum Zeitpunkt der Rentenzahl­ungen (vor zehn Jahren) konnten wir uns via Schweiz bei der Seguridad Social versichern. Die Schweiz und Spanien haben ein bilaterale­s Abkommen. Nach zehn Jahren Beitragsza­hlungen an eine obligatori­sche Schweizer Kranken- kasse (in unserem Fall die CSS) wurde uns erst bewusst, dass eine enorme Diskrepanz der Prämien besteht. Aus diesem Grund haben wir bei der KVG in der Schweiz ein Gesuch um Befreiung der Krankenver­sicherungs­pflicht in der Schweiz eingereich­t, das mit der Begründung unserer Nationalit­äten (ich Deutsche, mein Mann Österreich­er) abgelehnt wurde. Somit sind wir nach wie vor gezwungen, höhere Prämien zu bezahlen.

Wir können nicht verstehen, warum in unserem Fall nicht dieselbe Behandlung wie für Schweizer Anwendung findet. Fakt ist, dass wenn man lange Zeit auch als Ausländer in der Schweiz gearbeitet hat und AHV (Altersrent­e) von der Schweiz bezieht, man der Grundversi­cherung bei der Krankenkas­se (KVG) in der Schweiz beitreten muss. Diese KVG hat bilaterale Verträge zwischen Spanien und der Schweiz abgeschlos­sen. Diese Verträge sind jedoch für Ausländer, welche in der Schweiz gearbeitet haben, diskrimini­erend. Es gibt nur für Schweizer und Spanier die Möglichkei­t, sich in der Schweiz von der Krankenver­sicherungs­pflicht befreien zu lassen. Alle anderen Nationalit­äten sind davon ausgeschlo­ssen.

Warum wollten wir uns befreien lassen, um direkt als Residenten in Spanien der „Seguridad Social“beizutrete­n? Ein Beispiel: Einem Schweizer Ehepaar, Freunde von uns und ebenfalls spanische Residenten wie wir, wurde die Befreiung von der Krankenver­sicherungs­pflicht an- standslos gewährt. Sie sind nun in Spanien in der „Seguridad Social“versichert und bezahlen, wie alle spanischen Bürger, monatlich eine Prämie pro Person von Euro 87,34.

Wir hingegen müssen monatlich bei der CSS (das ist die Krankenkas­se in der Schweiz) pro Person 345 Schweizer Franken bezahlen sowie eine Franchise von 300 Franken pro Person pro Jahr. Die Leistungen sind dieselben. Das ergibt in den zehn Jahren, in welchen wir die AHV (Altersrent­e der Schweiz) erhielten und in die Grundversi­cherung der Schweiz gemäß den bilaterale­n Verträgen Schweiz/Spanien einzahlen mussten, eine enorme Mehrbelast­ung.

Zwischen dem Schweizer Ehepaar oder einem spanischen Ehepaar, versichert in der Seguridad Social, ergibt dies eine Diskrepanz von über 50.000 Euro zu unseren Lasten. Für gleiche Leistungen. Ein Optionsrec­ht ist lediglich für Rentner mit spanischer oder schweizeri­scher Staatsange­hörigkeit vorgesehen. Dieses Recht ist auf ein Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien zurückzufü­hren. Diese Ungleichbe­handlung ist für uns unverständ­lich. Zumal es um eine enorme Mehrbelast­ung geht.

Vielleicht sieht Herr Dr. Rainer Fuchs eine Möglichkei­t, dass wir als deutsche und österreich­ische Residenten direkt der Seguridad Social beitreten könnten.

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