Unverständliche Diskriminierung
Neuauflage des Experten-Ratgebers für Deutsche in Spanien: „Dr. Fuchs, die Zweite“– CBN 1.743 (Service)
Mit großem Interesse haben wir die beiden Artikel gelesen. Dazu ein Fallbeispiel: Wir, mein Mann Österreicher und ich Deutsche, lebten und arbeiteten 33 bzw. 44 Jahre in der Schweiz. Mit 60 bzw. 57 Jahre wanderten wir nach Spanien aus und sind Residenten. Bis zur offiziellen Rente (AHV) aus der Schweiz mussten wir privat eine Krankenversicherung abschließen, da zu diesem Zeitpunkt eine Aufnahme in die spanische Seguridad Social nicht möglich war.
Erst zum Zeitpunkt der Rentenzahlungen (vor zehn Jahren) konnten wir uns via Schweiz bei der Seguridad Social versichern. Die Schweiz und Spanien haben ein bilaterales Abkommen. Nach zehn Jahren Beitragszahlungen an eine obligatorische Schweizer Kranken- kasse (in unserem Fall die CSS) wurde uns erst bewusst, dass eine enorme Diskrepanz der Prämien besteht. Aus diesem Grund haben wir bei der KVG in der Schweiz ein Gesuch um Befreiung der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz eingereicht, das mit der Begründung unserer Nationalitäten (ich Deutsche, mein Mann Österreicher) abgelehnt wurde. Somit sind wir nach wie vor gezwungen, höhere Prämien zu bezahlen.
Wir können nicht verstehen, warum in unserem Fall nicht dieselbe Behandlung wie für Schweizer Anwendung findet. Fakt ist, dass wenn man lange Zeit auch als Ausländer in der Schweiz gearbeitet hat und AHV (Altersrente) von der Schweiz bezieht, man der Grundversicherung bei der Krankenkasse (KVG) in der Schweiz beitreten muss. Diese KVG hat bilaterale Verträge zwischen Spanien und der Schweiz abgeschlossen. Diese Verträge sind jedoch für Ausländer, welche in der Schweiz gearbeitet haben, diskriminierend. Es gibt nur für Schweizer und Spanier die Möglichkeit, sich in der Schweiz von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Alle anderen Nationalitäten sind davon ausgeschlossen.
Warum wollten wir uns befreien lassen, um direkt als Residenten in Spanien der „Seguridad Social“beizutreten? Ein Beispiel: Einem Schweizer Ehepaar, Freunde von uns und ebenfalls spanische Residenten wie wir, wurde die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht an- standslos gewährt. Sie sind nun in Spanien in der „Seguridad Social“versichert und bezahlen, wie alle spanischen Bürger, monatlich eine Prämie pro Person von Euro 87,34.
Wir hingegen müssen monatlich bei der CSS (das ist die Krankenkasse in der Schweiz) pro Person 345 Schweizer Franken bezahlen sowie eine Franchise von 300 Franken pro Person pro Jahr. Die Leistungen sind dieselben. Das ergibt in den zehn Jahren, in welchen wir die AHV (Altersrente der Schweiz) erhielten und in die Grundversicherung der Schweiz gemäß den bilateralen Verträgen Schweiz/Spanien einzahlen mussten, eine enorme Mehrbelastung.
Zwischen dem Schweizer Ehepaar oder einem spanischen Ehepaar, versichert in der Seguridad Social, ergibt dies eine Diskrepanz von über 50.000 Euro zu unseren Lasten. Für gleiche Leistungen. Ein Optionsrecht ist lediglich für Rentner mit spanischer oder schweizerischer Staatsangehörigkeit vorgesehen. Dieses Recht ist auf ein Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien zurückzuführen. Diese Ungleichbehandlung ist für uns unverständlich. Zumal es um eine enorme Mehrbelastung geht.
Vielleicht sieht Herr Dr. Rainer Fuchs eine Möglichkeit, dass wir als deutsche und österreichische Residenten direkt der Seguridad Social beitreten könnten.