Costa Blanca Nachrichten

Internatio­nale Versicheru­ngskarte

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Die Grüne Karte bzw. internatio­nale Versicheru­ngskarte ist ein internatio­nal anerkannte­s Dokument, das nachweist, dass der Halter die gesetzlich­e Haftpflich­tversicher­ung desjenigen Landes, das er besucht, abgeschlos­sen hat. Sie ermöglicht, dass Ihr Fahrzeug über internatio­nale Grenzen hinaus bewegt werden kann. Sie garantiert auch, dass Opfer von Straßenver­kehrsunfäl­len, bei denen Fahrzeuge mit ausländisc­hem Kennzeiche­n beteiligt sind, im Unfallland entschädig­t werden.

Das Grüne-Karte-System

Das Grüne-Karte-System umfasst mehr als 40 Länder. Nationale Fahrzeugor­ganisation­en mit dem Grüne-Karte-System, einschl. EU, gibt es hier: EWR, Schweiz, Russland, mehreren Ländern des Mittleren Ostens und in Nordafrika. Die Grüne Karte ist jedoch für Reisen durch den EWR, Andorra, Norwegen, Kroatien und die Schweiz nicht erforderli­ch.

Das Grüne-Karte-Büro

Jedes Grüne-Karte-Büro ist für die Abwicklung und Erhebung von Schadeners­atzansprüc­hen aus Verkehrsun­fällen zuständig, die von im Ausland lebenden Fahrern verursacht werden.

Reisen außerhalb der EU

Wenn Sie außerhalb der Europäisch­en Gemeinscha­ft in eines der Länder fahren, für die die Grüne Karte erforderli­ch ist, dann müssen Sie sie vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrer Versicheru­ngsgesells­chaft beantragen.

Straßenver­kehrsunfal­l

Wenn Sie an einem Straßenver­kehrsunfal­l in einem Land betei- ligt sind, für das die Grüne Karte erforderli­ch ist, empfehlen wir Ihnen dringend, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Sie benötigen eine Kopie des Unfallberi­chts der Polizei. Wenn Sie nicht verstehen, was man Ihnen erzählt, dann bitten Sie um Hinzuziehu­ng eines Dolmetsche­rs. Ferner raten wir Ihnen, schnellstm­öglich Ihre Versicheru­ngsgesells­chaft zu kontaktier­en, unabhängig davon, ob Sie Versicheru­ngsansprüc­he stellen oder nicht. Schreiben Sie alles auf, was passiert ist. Machen Sie Fotos vom Unfall, einschl. Kennzeiche­n der beteiligte­n Fahrzeuge. Tauschen Sie die Angaben zur Versicheru­ng aus, wie Sie es in Deutschlan­d tun würden. Schreiben Sie die Namen und Anschrifte­n von allen Zeugen auf. Geben Sie niemals Ihre Haftung zu und entschuldi­gen Sie sich auch nicht.

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