Internationale Versicherungskarte
Die Grüne Karte bzw. internationale Versicherungskarte ist ein international anerkanntes Dokument, das nachweist, dass der Halter die gesetzliche Haftpflichtversicherung desjenigen Landes, das er besucht, abgeschlossen hat. Sie ermöglicht, dass Ihr Fahrzeug über internationale Grenzen hinaus bewegt werden kann. Sie garantiert auch, dass Opfer von Straßenverkehrsunfällen, bei denen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen beteiligt sind, im Unfallland entschädigt werden.
Das Grüne-Karte-System
Das Grüne-Karte-System umfasst mehr als 40 Länder. Nationale Fahrzeugorganisationen mit dem Grüne-Karte-System, einschl. EU, gibt es hier: EWR, Schweiz, Russland, mehreren Ländern des Mittleren Ostens und in Nordafrika. Die Grüne Karte ist jedoch für Reisen durch den EWR, Andorra, Norwegen, Kroatien und die Schweiz nicht erforderlich.
Das Grüne-Karte-Büro
Jedes Grüne-Karte-Büro ist für die Abwicklung und Erhebung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen zuständig, die von im Ausland lebenden Fahrern verursacht werden.
Reisen außerhalb der EU
Wenn Sie außerhalb der Europäischen Gemeinschaft in eines der Länder fahren, für die die Grüne Karte erforderlich ist, dann müssen Sie sie vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrer Versicherungsgesellschaft beantragen.
Straßenverkehrsunfall
Wenn Sie an einem Straßenverkehrsunfall in einem Land betei- ligt sind, für das die Grüne Karte erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen dringend, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Sie benötigen eine Kopie des Unfallberichts der Polizei. Wenn Sie nicht verstehen, was man Ihnen erzählt, dann bitten Sie um Hinzuziehung eines Dolmetschers. Ferner raten wir Ihnen, schnellstmöglich Ihre Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren, unabhängig davon, ob Sie Versicherungsansprüche stellen oder nicht. Schreiben Sie alles auf, was passiert ist. Machen Sie Fotos vom Unfall, einschl. Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Tauschen Sie die Angaben zur Versicherung aus, wie Sie es in Deutschland tun würden. Schreiben Sie die Namen und Anschriften von allen Zeugen auf. Geben Sie niemals Ihre Haftung zu und entschuldigen Sie sich auch nicht.