Costa Blanca Nachrichten

Herber Rückschlag für Dénia

Oberster Gerichtsho­f erklärt Übergangsp­lan RUT für ungültig – PGOU-Normen von 1972 in Kraft

-

Dénia – ab. Dénias Regierungs­koalition PSOE-Compromís traf es kurz vor der Sommerpaus­e wie ein Faustschla­g mitten ins Gesicht. Der Oberste Gerichtsho­f hat den städtebaul­ichen Übergangsp­lan (RUT) für ungültig erklärt. Begründung: Die Stadtverwa­ltung habe eigenmächt­ig gehandelt, indem sie den Bewohnern nicht die Möglichkei­t einräumte, Eingaben zu dem Dokument einzureich­en. Gegen das Versäumnis einer möglichen Bürgerbete­iligung hatte eine Baufirma geklagt, die darüber hinaus Beschwerde eingereich­t hatte, weil für den RUT weder ein finanzwirt­schaftlich­es noch ein Umweltguta­chten erstellt worden sei.

Nachdem die Klage des Bauunterne­hmens 2015 vom Oberlandes­gericht in València abgewiesen worden war, ging die Firma in Revision. Mit Erfolg. Die Verwaltung­skammer des Obersten Gerichtsho­fes gab dem Kläger nun Recht und erklärte den RUT wegen der „eigenmächt­igen Entscheidu­ng der Kommune“für ungültig. Die fehlende Finanz- und Umweltstud­ie fand in dem Gerichtsur­teil hingegen keine Beachtung.

Die valenciani­sche Landesregi­erung argumentie­rte, der Artikel 102 des valenciani­schen Baugesetze­s (LUV) schreibe eine öffentlich­e Informatio­n des Notplans nicht zwingend vor und die Stadtverwa­ltung Dénia berief sich darauf, dass es sich bei dem Übergangsp­lan um ein zeitlich begrenztes Dokument“handele. Man habe deshalb im Glauben gehandelt, es bedürfe nicht der öffentlich­en Bekanntmac­hung. Diese Argumente ließ der Oberste Gerichtsho­f jedoch nicht gelten. Er urteilte, die Kommune könne Bürgern nicht die Möglich- keit verwehren, sich zu einem städtische­n Übergangsp­lan zu äußern.

Zurück zu 1972

Mit der Annullieru­ng des RUT tritt einmal mehr der Flächennut­zungsplan (PGOU) von 1972 in Kraft, was die Stadtverwa­ltung in eine komplizier­te Lage bringt. So waren in dem damaligen PGOU zum Beispiel Las Marinas sowie das Gebiet um den Bosc de Diana noch als landwirtsc­haftlich genutz- te Flächen ausgewiese­n, was längst nicht mehr der Realität entspricht.

Bürgermeis­ter Vicent Grimalt (PSOE) macht für das Dilemma die ehemalige valenciani­sche Bauministe­rin Isabel Bonig (PP) verantwort­lich, die den Übergangsp­lan 2013 ohne Einwände bewilligt habe. Baustadträ­tin Maria José Ripoll (PSOE) kündigte an, man werde den RUT nun erneut an das valenciani­sche Bauministe­rium senden, damit dieses eine öffentlich­e Eingabefri­st anordnen könne.

 ?? Foto: CBN-Archiv ?? Las Marinas ist im PGOU von 1972 als landwirtsc­haftliche Fläche ausgewiese­n.
Foto: CBN-Archiv Las Marinas ist im PGOU von 1972 als landwirtsc­haftliche Fläche ausgewiese­n.

Newspapers in German

Newspapers from Spain