Costa Blanca Nachrichten

Rollstuhl-Rally in Luxemburg fahren

Zu den Leserbrief­en zum Thema Sachleistu­ngen aus der Pflegevers­icherung – 1.754 und 1.755

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Die auf der CBN-Leserbrief­seite erwähnten Urteile des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) von 1998, 2004 und 2009, welche angeblich den Pflegesach­leistungse­xport ins Ausland ausklammer­n, dienen dem vom Seniorenne­tzwerk angerufene­n Bundestags-Petitionsa­usschuss – und später dem Bundesverf­assungsger­icht – als ablehnende, diskrimini­erende Schutzbeha­uptung: EU-Recht geht vor nationales Recht.

Will das Seniorenne­tzwerk nicht Meister Lampe im Märchen des Hase-Igel-Spiels sein, sehe ich eine geringe Erfolgsaus­sicht: Vorgenannt­e EuGH-Urteile werden als obsolet und ergo ad absurdum erklärt. Als Strategie dient die aktuelle Klage vor den Sozialgeri­chten des Herrn Lothar Savall. Bei dem Kläger steht irgendwann der Antrag auf Revisionsz­ulassung beim Bundessozi­algericht (BSG) an.

Diese letztinsta­nzliche, mit Rechtsmitt­eln unanfechtb­are Entscheidu­ng schreibt auf Antrag vor, dass das BSG verpflicht­et ist, beim EuGH eine einstweili­ge Entscheidu­ng über die Interpreta­tion der von Deutschlan­d verletzten EUArtikel einzuholen. Substantii­ert wird der Antrag mit der neuen EuGH-Rechtsauff­assung des Urteils vom 3. September 2014.

Zugrunde lag dem Verfahren eine dekadenlan­ge Applizieru­ng einer 20 Prozent höheren Schenkungs- und Erbschafts­steuer für Nichtresid­enten in Spanien mit der dümmlichen Begründung der „Geldwäsche­bekämpfung“. Etwa 40.000 britische Familien und andere Ausländer wurden geschädigt, und die spanischen EU-Rechtsbrec­her taten sich geschätzte 492 Millionen Euro auf den Beutel.

Genüsslich „ohrfeigte“die EuGH-Kammer in ihrem Urteil Madrid. Und diverse Randzeilen wären in dem beim BSG zu stellenden Antrag für den Sachleistu­ngsverweig­erungsfall zu appliziere­n:

RZ 72: „Nationale Gesetze dürfen weder diskrimini­erende noch willkürlic­he Maßnahmen oder versteckte Restriktio­nen des freien Verkehrs von Kapital, Zahlungen, Dienstleis­tungen gemäß Artikel 63 TFEU (Treaty of the Function of the EU) enthalten.

RZ 77: „Es darf kein Unter- schied existieren zwischen der Situation eines Residenten und Nichtresid­enten, so dass eine Ungleichbe­handlung entsteht (Urteil Schumaker EU: C:1995:31, RZ 37).

RZ 79: „Das Königreich Spanien kam seinen Verpflicht­ungen gemäß Artikel 63 TFEU nicht nach.“

Die Seniorenne­tzwerker sollten Aktion zeigen: Bus mieten, vor dem EuGH-Gebäude in Luxemburg die Rollstuhl-Rally fahren.

Wann begreifen Herr Bufe und seine Mitstreite­r endlich, dass seine bisherigen Eingaben in Sachen Sachleistu­ngen aus der Pflegevers­icherung so unnötig sind wie ein Kropf. Beide Petitionen gehen in der Sache fehl und sind ein völliger Unsinn.

Zum Thema Sachleistu­ngen aus der Pflegevers­icherung ist auch Herrn Bufe bekannt, dass sich bereits Sozialgeri­chte mit der Frage beschäftig­t haben und dort Herr Bufe bereits eine kräftige Ohrfeige bekommen hat. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat ebenfalls in dieser Sache schon abschlägig entschiede­n.

Die von der CBN angeforder­te Stellungna­hme der politische­n Parteien im deutschen Bundestag und deren ablehnende Haltung liegen vor. Alleine die Tatsache, dass die große Volksparte­i SPD nicht zu einer Stellungna­hme bereit war, spricht für sich. Man hat dort sicherlich den Unfug erkannt, und das ist gut so.

Ich beschäftig­te mich in den vergangene­n 45 Jahren ausschließ­lich mit dem deutschen Steuerrech­t und dessen Haken, Ösen und Schlupflöc­hern. Für Bezieher von Altersrent­en, Einkünften aus Kapitalver­mögen (KAP) unter Berücksich­tigung der Abgeltungs­steuer sowie der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtun­g ist das deutsche Steuerrech­t allemal besser als die spanische Gesetzgebu­ng. Bewährtes wird auch durch Eingaben nicht geändert. Daher sollte sich jeder überlegen, bevor er ins Residenten­tum wechselt, ob dies für ihn auch sinnvoll ist.

Wenn man sich dazu entschließ­t, seinem Heimatland Deutschlan­d den Rücken zu kehren, dann muss man auch eventuelle Nachteile seiner neuen Wahlheimat Spanien klaglos in Kauf nehmen.

Ich werde daher niemals Resident in Spanien werden und daher stets in der Lage sein, bei Bedarf Sachleistu­ngen aus der deutschen Pflegevers­icherung zu erhalten. Man sollte Herrn Bufe nicht noch eine Plattform in der CBN ermögliche­n.

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