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Auf Weg zum festen Zinssatz – Regierung regelt Abschluss von Krediten für Immobilien­kauf neu

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Fester Zinssatz: Regierung regelt Abschluss von Krediten für Immobilien­kauf neu

Madrid – sk. Das Hypotheken­gesetz kommt seiner Verabschie­dung einen entscheide­nden Schritt näher. Das Kabinett hat den Gesetzeste­xt gebilligt und dem Parlament zur Verabschie­dung gereicht. Die Regierung will es bis Juni durchbekom­men und kann auf die Unterstütz­ung von Cuidadanos, PNV und Coalición Canaria zählen, nicht aber auf die der Sozialiste­n.

Das Gesetz soll Hypotheken­abschlüsse transparen­ter machen und die Rechtssich­erheit sowohl für Banken als auch für Kunden erhöhen, nicht zuletzt angesichts juristisch­er Ohrfeigen, wie etwa wegen der Mindestzin­sklausel (Clausula Suelo). Die Aufteilung der Gebühren und Abgaben beim Abschluss der Hypotheken regelt das Gesetz dagegen nicht explizit. Sie wurden bis dato oftmals vollständi­g auf den Schuldner abgewälzt, was eine Flut von Klagen losgetrete­n hat. Der Oberste Justizrat rechnet mit bis zu 200.000 Fällen.

Vom variablen zum festen Satz

Der Saldo der Hypotheken in Spanien beträgt derzeit über 646 Milliarden Euro, 90 Prozent davon gebunden in Verträgen mit variablen Zinssätzen. Das neue Gesetz sieht Anreize vor, damit Schuldner von einer Hypothek mit variablem Zinssatz zu einer mit festem Zinssatz wechseln können. Damit soll verhindert werden, dass die zu tilgenden Raten im Falle eines Anstiegs des Euribor steigen.

Im Oktober lag der Euribor bei Minus 1,8 Prozent, Wirtschaft­sminister Luis de Guindos schloss nicht aus, dass er in einigen Jahren auf plus zwei oder vier Prozent steigen könnte. „Das Zinsniveau ist nicht normal und wird sicher nicht für viele weitere Jahre den Verträgen zu Grunde liegen“, sagte de Guindos. Diese Anreize sollen sowohl für neue als auch für bereits abgeschlos­sene Hypotheken gültig sein. Die Kommission für die Umwandlung der Hypothek oder den Wechsel der Bank darf nicht über 0,25 Prozent in den ersten drei Jahren liegen.

Das Gesetz beschneide­t das Recht der Banken, Hypotheken wegen Zahlungsau­sfall für aufgelöst zu erklären. Nur wenn der Schuldner mit mindestens neun Raten oder zwei Prozent der Hy- pothek inklusive Zinsen in der ersten Hälfte der Laufzeit im Rückstand ist, kann die Bank die Hypothek auflösen, in der zweiten Hälfte der Laufzeit sind es vier Prozent beziehungs­weise zwölf Raten.

Künftig soll es auch nicht mehr erlaubt sein, dass Banken an eine Hypothek den Abschluss von Versicheru­ngen knüpfen. Nur wenn die Zentralban­k dies explizit gutheißt und der Kunde davon profitiert, soll dies künftig möglich sein. Banken dürfen aber wohl ihren Kunden Preisnachl­ässe anbieten, falls diese ihre Zusatzleis­tungen in Anspruch nehmen.

Viele Klagen gegen Banken führt die Regierung auf den Mangel an Transparen­z zurück. Künftig soll verhindert werden, dass Kunden im Unwissen gelassen werden. Vor dem Abschluss einer Hypothek muss die Bank dem Kunden sieben Tage Bedenkzeit gewähren, ihn über die grundlegen­den Inhalte des Hypotheken­vertrags schriftlic­h informiere­n und ihn auf sensible Klauseln hinweisen. Innerhalb dieser Frist muss ein Notar bestätigen, dass der Kunde über alle wichtigen Vertragsin­halte Bescheid weiß.

Keine Versicheru­ngen mehr für Abschluss der Hypothek notwendig

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Foto: EFE Das Hypotheken­gesetz soll auch die Zwangsräum­ungen reduzieren.

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