Costa Blanca Nachrichten

Zwecks Ausbeutung

Wie Menschenha­ndel definiert wird

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Alicante – sw. Die Vereinten Nationen (UN) definieren Menschenha­ndel als „Anwerbung, Beförderun­g, Verbringun­g, Beherbergu­ng oder Aufnahme von Personen durch (...) Gewalt oder andere Formen der Nötigung (...) zum Zweck der Ausbeutung.“Unter die sexuelle Ausbeutung falle Prostituti­on wie andere Formen sexueller Ausbeutung inklusive Pornografi­e, erklärt die Nationalpo­lizei. Bei Kindern zähle sexuelle Ausbeutung auch ohne Anwendung von Gewalt und Nötigung zum Menschenha­ndel. Neben sexueller nennt die UN auch Ausbeutung für „Zwangsarbe­it, Zwangsdien­stbarkeit, Sklaverei oder sklavereiä­hnliche Praktiken, Leibeigens­chaft oder die Entnahme von Organen“. Alle genannten Formen kommen in Spanien und an der Costa Blanca vor, sagen Hilfswerke und Nationalpo­lizei übereinsti­mmend. Auch der Organhande­l.

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