Zwecks Ausbeutung
Wie Menschenhandel definiert wird
Alicante – sw. Die Vereinten Nationen (UN) definieren Menschenhandel als „Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch (...) Gewalt oder andere Formen der Nötigung (...) zum Zweck der Ausbeutung.“Unter die sexuelle Ausbeutung falle Prostitution wie andere Formen sexueller Ausbeutung inklusive Pornografie, erklärt die Nationalpolizei. Bei Kindern zähle sexuelle Ausbeutung auch ohne Anwendung von Gewalt und Nötigung zum Menschenhandel. Neben sexueller nennt die UN auch Ausbeutung für „Zwangsarbeit, Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen“. Alle genannten Formen kommen in Spanien und an der Costa Blanca vor, sagen Hilfswerke und Nationalpolizei übereinstimmend. Auch der Organhandel.