Costa Blanca Nachrichten

Die LEI-Nummer

Ab 3. Januar Pflicht: Bislang haben nur wenige Finanzakte­ure den 20-stelligen Code beantragt

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Der 3. Januar 2018 ist ein wichtiger Stichtag für alle Teilnehmer an der Börse und den Finanzmärk­ten. Ab diesem Tag benötigen die Akteure eine individuel­le LEINummer. LEI steht für Legal Entity Identifier und sorgt für eine eindeutige Identifizi­erung des Akteurs. Noch aber haben in Spanien nur wenige Unternehme­n die Nummer beantragt.

Der 3. Januar 2018 ist ein wichtiger Stichtag für alle Teilnehmer an der Börse oder den Finanzmärk­ten. Ab diesem Zeitpunkt benötigen die Akteure – Unternehme­n, Banken oder Kommunen – eine individuel­le LEI-Nummer. LEI steht für Legal Entity Identifier und besteht aus einem 20-stelligen Code, der die Teilnehmer am Finanzmark­t eindeutig identifizi­ert. Ohne diese Identifizi­erungsnumm­er läuft ab 3. Januar nichts mehr.

Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) hat keine sechs Wochen vor der Einführung Alarm geschlagen: Bis jetzt hätten nur sehr wenige Unternehme­n in Spanien die LEI-Nummer beantragt. An die 150.000 Firmen würden noch fehlen. Ihnen kann es passieren, dass sie ab dem 3. Januar beispielsw­eise keine Aktien mehr kaufen und verkaufen oder in Staatsanle­ihen investiere­n können. Privatpers­onen benötigen indes keine LEI-Nummer.

Die LEI-Nummer ist keine freiwillig­e Angelegenh­eit, sondern eine Verpflicht­ung mit globaler Gültigkeit. Sie dient zur eindeutige­n weltweiten Identifizi­erung eines Teilnehmer­s am Finanzmark­t. Die Einführung ist als Antwort auf die Ursachen gedacht, die vor zehn Jahren für die internatio­nale Finanzkris­e verantwort­lich waren. Mit diesem neuen Identifika­tionssyste­m werden nun Akteure in Finanzge- schäften miteinande­r verknüpft – und zwar unabhängig von Land, Regierung oder Staatsform. Über das Global Legal Identifier System (Gleis) sorgt die LEI-Nummer für Transparen­z und Sicherheit zwi- schen Finanzakte­uren und macht Transaktio­nen nachvollzi­ehbar.

Die Vergabe der LEI-Nummer erfolgt auf nationaler Ebene durch eine offizielle Vergabeste­lle, einer sogenannte­n Local Operating Unit (LOU). In Spanien ist das Handelsreg­ister die Vergabeste­lle. Aufgrund des einheitlic­hen Systems sind alle vergebenen LEI-Nummern weltweit gültig. 24 bis 48 Stunden nach Antragstel­lung wird der 20-stellige Code übermittel­t. CNMC allerdings befürchtet, dass es kurz vor dem 3. Januar zu einer Flut von Anträgen kommt und die Zuteilung der LEINummer dann länger dauert.

Die LEI-Nummer sorgt für Transparen­z und Sicherheit zwischen Finanzakte­uren

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Foto: CBN-Archiv

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