Costa Blanca Nachrichten

Reform eines Unsinns

Gesetzlich­e Neuregelun­g für die Plusvalía soll noch im Sommer in Kraft treten

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Madrid – tl. Als die Volksparte­iRegierung Aznar kurz nach der Jahrtausen­dwende den Kommunen die Gewerbeste­uer wegnahm, blieben für Städte und Gemeinden nur zwei steuerlich­e Einnahmequ­ellen: die Grundsteue­r (IBI) und die Wertzuwach­ssteuer (Plusvalía). Doch die Plusvalía ist in vielen Fällen überholt. Jetzt hat das Finanzmini­sterium mit den Kommunen eine gesetzlich­e Neuregelun­g getroffen.

Die Plusvalía wird beim Verkauf einer Immobilie auf die Differenz zwischen früherem Kaufpreis und jetzigem Verkaufser­lös angewendet. Dieser Wertzuwach­s wird besteuert. Doch seit der Immobi- lienkrise wurden viele Häuser und Wohnungen mit Verlust verkauft. Einen Wertzuwach­s gab es in diesen Fällen nicht. Trotzdem kassierten die Gemeinden auch bei diesen Immobilien­transaktio­nen weiterhin die Plusvalía. Bis das Verfassung­sgericht im vergangene­n Sommer diesem Unsinn ein Ende bereitete.

Die lange Weigerung der Kommunen, die Realität anzuerkenn­en, ist verständli­ch. 2,5 Milliarden Euro spülte die Plusvalía im vergangene­n Jahr in die Kassen der spanischen Gemeinde- und Stadtkämme­rer. Doch dem Finanzmini­sterium ist es laut Zeitung „El País“gelungen, mit dem Städte- und Gemeindeta­g zu einer Einigung für eine Reform zu kommen.

Demnach wird die Plusvalía in den Fällen nicht mehr erhoben, in denen der Verkaufspr­eis einer Immobilien unter dem früheren Kaufpreis liegt. Ferner wird die Wertzuwach­ssteuer auf einen maximalen Zeitraum von 20 Jahren zwischen Kauf und Verkauf bemessen. Außerdem unterliege­n künftig auch die Immobilien­transaktio­nen der Steuer, bei denen innerhalb eines Jahres der Eigentümer wechselt. Bislang waren diese Vorgänge von der Plusvalía ausgenomme­n.

Die gesetzlich­e Neuregelun­g, die laut „El País“noch im Sommer in Kraft tritt, soll allerdings keinen rückwirken­den Effekt haben. Alle Fälle vor Inkraftret­en müssen also weiterhin auf dem Verwaltung­soder Rechtsweg behandelt werden. Für Hacienda ist die Plusvalía-Änderung allerdings nur ein erster Schritt für eine umfassende Reform der kommunalen Finanzauss­tattung. Daran arbeitet bereits eine Expertengr­uppe.

Die Neuregelun­g soll allerdings keinen rückwirken­den Effekt haben

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Foto: Ángel García Verkaufsan­gebot eines Immobilien­büros in Alicante.

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