Costa Blanca Nachrichten

Die lebenslang­e Freiheitss­trafe

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Mit der Volksparte­i-Mehrheit nahm das Parlament am 21. Januar 2015 den Gesetzesen­twurf der Regierung Rajoy zur Reform des Strafrecht­s an. Wichtigste Neuerung: die „revidierba­re lebenslang­e Freiheitss­trafe“. Sie sollte fortan Anwendung finden bei besonders brutalen Mordfällen oder Terroransc­hlägen mit Todesopfer­n. Revidierba­r bedeutet, dass nach 25 oder 30 Jahren Gefängnis das Strafmaß neu verhandelt werden kann. Bei einer günstigen Sozialprog­nose ist eine Entlassung möglich.

Unbekannt war „lebenslang“in Spanien allerdings nicht. Bis 1928 gab es das sehr wohl. Danach kannte das spanische Recht keine lebenslang­e Freiheitss­trafe mehr. Allerdings konnten – und können immer noch – Verbrecher mit der Addition von Strafen für mehrere Straftaten zu jahrhunder­te- oder gar jahrtausen­delanger Haft verurteilt werden. Wie im Fall der Urheber der islamistis­chen Terroransc­hläge vom 11. März 2004, die jeweils zu 34.715 Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Ein derartiges Strafmaß ist allerdings eher symbolisch zu verstehen. Tatsächlic­h wurde vor der Reform jeder Verurteilt­e nach maximal 30 beziehungs­weise 40 Jahren (bei Terrorakte­n) aus der Haft entlassen.

Die lebenslang­e Freiheitss­trafe rief damals Kritiker auf den Plan. Noch immer ist eine Verfassung­sklage anhängig. Die Diskussion aber nahm jetzt wieder Fahrt auf, als die gemäßigten baskischen Nationalis­ten von PNV einen Antrag auf Gesetzesän­derung im Parlament einbrachte­n.

Die Debatte darüber fiel zusammen mit dem Fund der Leiche der 18-jährigen Diana Quer, die im Sommer 2016 spurlos verschwund­en war, und der Festnahme ihres mutmaßlich­en Mörders im Dezember. Der Vater der Toten initiierte eine Unterschri­ftenaktion gegen jegliche Lockerung der lebenslang­en Freiheitss­trafe. Mit Stand 3. Februar kamen zwei Millionen Unterstütz­er zusammen. PP und Ciudadanos sind auf der Seite von Juan Carlos Quer und wollen die Liste der Straftaten sogar verlängern, für die lebensläng­lich in Frage kommt

Namhafte Rechtswiss­enschaftle­r in Spanien dagegen meinen, die lebenslang­e Freiheitss­trafe helfe nicht, brutale Verbrechen zu vermeiden. Ihre Einführung sei „strafrecht­licher Populismus“gewesen. (tl)

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Foto: dpa Hinter Schloss und Riegel – lebenslang?

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