Am siebten Tage ruhen
Neues Gesetz über Ladenöffnungszeiten in Kraft – Etliche Ausnahmen in touristischen Gebieten
València/Alicante – ann. Wer gerne den Sonntag nutzt, um in der Lieblingsboutique in der Fußgängerzone zu shoppen, könnte am kommenden 25. Februar vor verschlossener Türe stehen. In dieser Woche ist das neue Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Allgemeinen sowie an Sonn- und Feiertagen im Land Valencia in Kraft getreten. Damit dürfen zahlreiche Läden, die bisher auch sonntags auf Kundenfang gingen, nicht mehr öffnen. Ausnahmen gelten für Zonen mit hohem Touristenaufkommen.
Viele Interessenskonflikte
Das Gesetz 3/2018 vom 16. Februar versucht, „mit dem größtmöglichen Konsens die Interessen von Einzelhändlern und großen Verkaufsflächen, die Einkaufsgewohnheiten der Verbraucher sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“unter einen Hut zu bringen. Das dies kein einfaches Unterfangen war, zeigt die lange Dauer, bis das Gesetzes ausgearbeitet war.
Demnach besteht für die fünf als touristisch eingestuften Zonen in der Stadt València sowie in der gesamten Stadt Alicante die Möglichkeit, an 38 Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese konzentrieren sich hauptsächlich auf die Sommerhochsaison, die Weihnachtsund Dreikönigskampagne sowie die Osterferien. Unter diese 38 verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage fallen auch die regionalen Feiertage, die Jahr für Jahr vom Observatorium für Handel festgelegt wer- den. Sie könnten sich also gegebenenfalls reduzieren (und niemals ausweiten), wenn die Handelsräte in den Rathäusern von València und Alicante dies als angemessen erachten.
Außerdem erlaubt das neue Gesetz es den Zonen mit ganzjährig hohem Tourismusaufkommen (ZGAT) – Finestrat, Torrevieja, L’Alfàs del Pi, Alborache, Benissa Costa, Orihuela Costa sowie das Küstengebiet von Pilar de la Horadada – an 40 Sonn- und Feiertagen zwischen dem 15. Juni und dem ersten Sonntag im Januar (nach Dreikönig) zu öffnen.
Die Zonen mit saisonal bedingtem hohen Tourismusaufkommen dürfen künftig an den Sonn- und Feiertagen zwischen Palmsonntag und dem Sonntag nach dem Ostermontag öffnen sowie an denen zwischen 15. Juni und 15. September. Darunter fallen beispielsweise die Gemeinden Altea, Benidorm, Benissa (außer Costa), Benitachell, El Campello, Calp, Dénia, Elche (L’Altet, La Marina und Els Arenals), Gandía (Strände und El Grau), Gata de Gorgos, Guardamar, Jávea, La Nucía, Oliva (Küste), Ondara, Pedreguer, Els Poblets, Rojales, San Fulgencio, Santa Pola, Teulada-Moraira, El Verger und Villajoyosa.
In allen anderen Kommunen dürfen die Läden elf verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage veranstalten. In keinem Fall darf an folgenden Tage geöffnet werden: 1. Januar, 6. Januar, 1. Mai, 9. Oktober und 25. Dezember sowie der 26. Dezember, falls dieser als Weihnachtsfeiertag deklariert wird.
An fünf konkreten Feiertagen darf in keinem Fall geöffnet werden