Verstaatlichung der Zentralbank
Am 7. Juni 1962 beschloss die Diktatur Francos die Verstaatlichung der Banco de España. Das Kreditinstitut hatte zwar bereits ab 1874 das Monopol zur Geldemission und fungierte auch schon seit 1921 de facto als Zentralbank des Landes, wurde bis dahin aber noch in privater Regie geführt.
Die Banco de España ging aus der Banco de San Carlos hervor, die 1782 vom König Carlos III. begründet wurde. Unter dem König Fernando VII. wurde die schuldengeplagte Banco de San Carlos 1829 durch die Banco de San Fernando ersetzt, die 1847 erst in Banco Español de San Fernando und 1856 schließlich in Banco de España umbenannt wurde.
Zwei Jahre später eröffnete die zunächst nur in Madrid operierende Banco de España noch Filialen in Alicante sowie in Valencia. Die übrigen führenden Industrie- und Handelsstädte verfügten über eigene Geld emittierende Banken, bis die Regierung der ersten spanischen Republik 1874 die Fusion aller Emissionsbanken mit der Banco de España anordnete.
In der Folge baute die Banco de España ein landesweites Netz auf, um bis zum Ende des 19. Jahrhun- derts in allen spanischen Provinzhauptstädten präsent zu sein. Während sie anfangs noch die Finanzierung staatlicher Aktivitäten und eine Geschäftstätigkeit mit Privatkunden kombinierte, beschränken sich ihre Aufgaben seit 1962 auf die Geldpolitik, die ab 1921 zunehmend von der Regierung bestimmt werden sollte. (jan)