Von wegen selbständig
Urteil gegen Scheinselbstständigkeit – Schlag gegen Online-Dienstleister
Valencia/Madrid – sk. Zum ersten Mal hat ein Gericht die sogenannten Riders des Online-Lieferdiensts Deliveroo als Scheinselbstständige eingestuft und ihren Dienstherrn dazu verdonnert, einen entlassenen Mitarbeiter zu entschädigen. Dieses Urteil könnte richtungsweisend für den Umgang mit den neuen Online-Kurierdiensten und ihren Arbeitsmodellen werden.
Der zuständige Richter vom Amtsgericht in Valencia sieht es unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten „als Betrug“an, diese Kuriere als Selbstständige anzumelden. Tatsächlich handele es sich um ein Angestelltenverhältnis. Ähnlich arbeiten derzeit viele der zwei Millionen Spanier, die sich ein Zubrot bei verschiedensten Online-Dienstleistern verdienen.
Diese Riders könnten nicht nur via GPS ständig kontrolliert werden, sie würden zudem keine eigene Firmenstruktur vorweisen und obendrein Deliveroo repräsentieren. Noch nicht einmal die Tarife legten die Riders fest, sie würden von Deliveroo bestimmt. Ähnlich hatte die Arbeitsaufsicht zuvor das Beschäftigungsverhältnis eingestuft, die Nachzahlungen von 160.000 Euro fordert.
Deliveroo hatte bis dato stets außergerichtliche Vergleiche bei Entlassungen erzielen können. Der britische Konzern hält weiter an seinem Modell fest, gemäß dem die Riders flexibel, frei und auf „eigene Rechnung“arbeiten. Die neuen Arbeitsverhältnisse hätten den Prüfungen von Gerichten aus Europa standgehalten, erklärt Deliveroo.