TS interpretiert Verletzung neu
Madrid – ck. Der Richter des Obersten Gerichtshofs (TS), Pablo Llarena, hat entschieden, dass auch in Fällen von Häuslicher Gewalt, bei denen keine Verletzungen entstehen, die medizinisch behandelt werden müssen, der Täter ein Näherungsverbot erhält. Dieses Verbot sei nicht eine Option des Richters, sondern Pflicht. Artikel 57 des Strafgesetzes sah das Näherungsverbot nach Verletzung vor, Llarena interpretiert den Begriff Verletzung weitläufiger.