Sonnensteuer vor dem Aus
Zwar bestätigt der Oberste Gerichtshof die Rechtmäßigkeit – Regierung aber will Dekret aufheben
Madrid – tl. Mit zwei weiteren Urteilen hat der Oberste Gerichtshof in Madrid das umstrittene Dekret über den Strom-Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen – auch als Sonnensteuer bekannt – für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatten die Spanische PhotovoltaikVereinigung (Unef) sowie ein Unternehmen der Villar-Mir-Gruppe. Das Dekret war von der Regierung Rajoy 2015 erlassen worden und ist seitdem Gegenstand von zahlreichen Klagen. Wie das Gericht begründet, beinhalte das Dekret keine Besteuerung der Sonne. Vielmehr handele es sich um einen Beitrag für die Kosten des Anschlusses an das öffentliche Stromnetz zur Absicherung der Verfügbarkeit.
Bei Unef nimmt man das Urteil gelassen hin. Mit dem Einzug eines neuen Mieters in den Regierungssitz in Madrid habe sich auch eine neue Energiepolitik eingenistet. „Der politische Moment ist ein anderer“, sagte Unef-Generaldirektor José Donoso gegenüber der Zeitung „El País“. Bereits 2015 hatten alle Oppositionsparteien eine Geset- zesinitiative gestartet, um das Dekret dahingehend abzuändern, dass der Eigenverbrauch steuerlich nicht belastet wird. Ministerin Teresa Ribera kündigte unterdessen an, dass die Regierung das Dekret aufheben wolle. Entweder im Konsens mit den anderen Parteien oder aber, falls es die Dringlichkeit erfordere, ebenfalls per Dekret.