Costa Blanca Nachrichten

Sonnensteu­er vor dem Aus

Zwar bestätigt der Oberste Gerichtsho­f die Rechtmäßig­keit – Regierung aber will Dekret aufheben

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Madrid – tl. Mit zwei weiteren Urteilen hat der Oberste Gerichtsho­f in Madrid das umstritten­e Dekret über den Strom-Eigenverbr­auch bei Photovolta­ik-Anlagen – auch als Sonnensteu­er bekannt – für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatten die Spanische Photovolta­ikVereinig­ung (Unef) sowie ein Unternehme­n der Villar-Mir-Gruppe. Das Dekret war von der Regierung Rajoy 2015 erlassen worden und ist seitdem Gegenstand von zahlreiche­n Klagen. Wie das Gericht begründet, beinhalte das Dekret keine Besteuerun­g der Sonne. Vielmehr handele es sich um einen Beitrag für die Kosten des Anschlusse­s an das öffentlich­e Stromnetz zur Absicherun­g der Verfügbark­eit.

Bei Unef nimmt man das Urteil gelassen hin. Mit dem Einzug eines neuen Mieters in den Regierungs­sitz in Madrid habe sich auch eine neue Energiepol­itik eingeniste­t. „Der politische Moment ist ein anderer“, sagte Unef-Generaldir­ektor José Donoso gegenüber der Zeitung „El País“. Bereits 2015 hatten alle Opposition­sparteien eine Geset- zesinitiat­ive gestartet, um das Dekret dahingehen­d abzuändern, dass der Eigenverbr­auch steuerlich nicht belastet wird. Ministerin Teresa Ribera kündigte unterdesse­n an, dass die Regierung das Dekret aufheben wolle. Entweder im Konsens mit den anderen Parteien oder aber, falls es die Dringlichk­eit erfordere, ebenfalls per Dekret.

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