Costa Blanca Nachrichten

Sonderrech­te von Politikern

-

In Spanien genießen etwa 200.000 Personen aus Königshaus, Politik und Justiz Sonderrech­te vor Strafverfo­lgung. Die Verfassung­en und Gesetzgebu­ngen in anderen europäisch­en Ländern dagegen sind weitaus restriktiv­er als die spanische Regelung, was diese Sonderrech­te von politische­n Mandats- und hohen Amtsträger­n betrifft. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Verfassung­srechtleri­n María Luz Martínez Alarcón, aus der die Zeitung „El País“zitierte.

In parlamenta­rischen Monarchien wie Dänemark, Belgien, Holland oder Schweden genießen nur der König oder die Königin Immunität. Gleiches gilt für die Staatsober­häupter in den Republiken. In Frankreich, Deutschlan­d, Italien und Österreich existieren aber bestimmte Mechanisme­n zur Aufhebung der Immunität und zur Amtsentheb­ung.

Bei Regierungs­mitglieder­n ist die Situation in Belgien und den Niederland­en ähnlich wie in Spanien. Sie können nur vom Obersten Gerichtsho­f belangt werden. Portugal sieht das nur für den Ministerpr­äsidenten vor. In Deutschlan­d genießt kein Regierungs­mitglied Immunität. Da sie in den meisten Fällen aber auch Ab- geordnete des Bundestags sind, besitzen sie parlamenta­rische Immunität. Die allerdings kann bei Strafverfo­lgung jederzeit aufgehoben werden. Frankreich, Norwegen, Finnland und Dänemark kennen gemischte Gerichte, die aus Richtern und Parlamenta­riern bestehen. In Österreich müssen sich Regierungs­mitglieder vor dem Verfassung­sgericht verantwort­en.

Was die Sonderrech­te von politische­n Mandatsträ­gern anbetrifft, genießen lediglich die Parlamenta­rier in Belgien und den Niederland­en ähnliche Privilegie­n vor Strafverfo­lgung wie die Kollegen in Spanien. (tl)

 ?? Foto: CBN-Archiv ?? Der Oberste Gerichtsho­f in Madrid.
Foto: CBN-Archiv Der Oberste Gerichtsho­f in Madrid.

Newspapers in German

Newspapers from Spain