Sonderrechte von Politikern
In Spanien genießen etwa 200.000 Personen aus Königshaus, Politik und Justiz Sonderrechte vor Strafverfolgung. Die Verfassungen und Gesetzgebungen in anderen europäischen Ländern dagegen sind weitaus restriktiver als die spanische Regelung, was diese Sonderrechte von politischen Mandats- und hohen Amtsträgern betrifft. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Verfassungsrechtlerin María Luz Martínez Alarcón, aus der die Zeitung „El País“zitierte.
In parlamentarischen Monarchien wie Dänemark, Belgien, Holland oder Schweden genießen nur der König oder die Königin Immunität. Gleiches gilt für die Staatsoberhäupter in den Republiken. In Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich existieren aber bestimmte Mechanismen zur Aufhebung der Immunität und zur Amtsenthebung.
Bei Regierungsmitgliedern ist die Situation in Belgien und den Niederlanden ähnlich wie in Spanien. Sie können nur vom Obersten Gerichtshof belangt werden. Portugal sieht das nur für den Ministerpräsidenten vor. In Deutschland genießt kein Regierungsmitglied Immunität. Da sie in den meisten Fällen aber auch Ab- geordnete des Bundestags sind, besitzen sie parlamentarische Immunität. Die allerdings kann bei Strafverfolgung jederzeit aufgehoben werden. Frankreich, Norwegen, Finnland und Dänemark kennen gemischte Gerichte, die aus Richtern und Parlamentariern bestehen. In Österreich müssen sich Regierungsmitglieder vor dem Verfassungsgericht verantworten.
Was die Sonderrechte von politischen Mandatsträgern anbetrifft, genießen lediglich die Parlamentarier in Belgien und den Niederlanden ähnliche Privilegien vor Strafverfolgung wie die Kollegen in Spanien. (tl)