Nicht naiv verhalten
Zu „Tragödie in der Meerenge“– CBN 1.826
Die Ausführungen auf Seite 30/31 und 42 lassen die Vermutung aufkommen, dass der Pakt-Text nicht gelesen, beziehungsweise verstanden wurde und, dass die Diplomatensprache unbekannt ist, in der internationale Verträge formuliert werden, um eine möglichst große Staaten-Zustimmung zu erreichen. Man nennt dies „soft law“. Der UN-Pakt ist da ein Meisterstück.
Dabei weist er durchaus wichtige und notwendige Sachverhalte auf, wie Ausweispflicht (Ziel 4) oder Kampf gegen die SchlepperMafia (Ziel 9 + 10). Das ist jedoch bereits in bilateralen Vereinbarungen festgelegt und einer der Gründe, warum zum Beispiel die USA und Australien den Pakt nicht unterschrieben haben.
Verheerend ist jedoch die gängige politische Aussage, dass der Pakt „nicht rechtlich bindend“sei. Warum unterschreibt man ihn dann?! Außerdem befindet sich im Wortlaut des Paktes 88 die Formulierung: „Wir verpflichten uns“oder das Wort „Verpflichtung“. Es gibt im Pakt insgesamt 23 „Ziele und Verpflichtungen“. Einige davon sind mit unserer westlichen Demokratie und europäischen Kultur unvereinbar, wie die drei folgenden Ziele:
Ziel 15: „Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen: Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrantenstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können.“Kein Wort darüber, dass der Migrant selbst für seinen Unterhalt arbeiten sollte oder verantwortlich ist.
Ziel 16: „Befähigung von Migranten und Gesellschaften (...): „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, (...) Wir werden a) den gegenseitigen Respekt für Kultur, Tradition und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten fördern (...).“Kein Wort davon, dass sich die Migranten einzugliedern haben und die Kultur der Zielgesellschaft akzeptieren sollen und müssen. Jeder soll und darf seine Kultur und Gebräuche beibehalten. Das jedoch ist in der Praxis unmöglich (zum Beispiel bei Migranten die Kinderehe, Sharia, Genitalverstümmelung bei Frauen, Zweitklassigkeit der Frau).
Ziel 17: „Beseitigung aller Formen von Diskriminierung (...)“Wer legt fest, was Diskriminierung ist? Ist die objektive Wahrheit bereits eine Diskriminierung? Absatz 17 c) geht noch einen Schritt weiter: „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Un- terstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördert.“
Auch hier die Frage, wer legt die Kriterien fest? Ist das nicht das Ende der Pressefreiheit?! Und wie werden Migranten sanktioniert, die sich nicht an die Gesetze und Kultur des Ziellandes halten? Das sind einige von vielen Fragen, die nicht diskutiert werden und wurden und die uns in den kommenden Jahren eine Entwicklung bringen, wie wir sie seit der Peking-UN-Konferenz 1995 erleben, als das GenderMainstreaming „geboren“wurde.
Ich denke, der Westen muss die Augen offenhalten und sich nicht weiter naiv verhalten.