Costa Blanca Nachrichten

Nicht naiv verhalten

Zu „Tragödie in der Meerenge“– CBN 1.826

- Joachim Müller Jávea

Die Ausführung­en auf Seite 30/31 und 42 lassen die Vermutung aufkommen, dass der Pakt-Text nicht gelesen, beziehungs­weise verstanden wurde und, dass die Diplomaten­sprache unbekannt ist, in der internatio­nale Verträge formuliert werden, um eine möglichst große Staaten-Zustimmung zu erreichen. Man nennt dies „soft law“. Der UN-Pakt ist da ein Meisterstü­ck.

Dabei weist er durchaus wichtige und notwendige Sachverhal­te auf, wie Ausweispfl­icht (Ziel 4) oder Kampf gegen die SchlepperM­afia (Ziel 9 + 10). Das ist jedoch bereits in bilaterale­n Vereinbaru­ngen festgelegt und einer der Gründe, warum zum Beispiel die USA und Australien den Pakt nicht unterschri­eben haben.

Verheerend ist jedoch die gängige politische Aussage, dass der Pakt „nicht rechtlich bindend“sei. Warum unterschre­ibt man ihn dann?! Außerdem befindet sich im Wortlaut des Paktes 88 die Formulieru­ng: „Wir verpflicht­en uns“oder das Wort „Verpflicht­ung“. Es gibt im Pakt insgesamt 23 „Ziele und Verpflicht­ungen“. Einige davon sind mit unserer westlichen Demokratie und europäisch­en Kultur unvereinba­r, wie die drei folgenden Ziele:

Ziel 15: „Gewährleis­tung des Zugangs von Migranten zu Grundleist­ungen: Wir verpflicht­en uns, sicherzust­ellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrantens­tatus ihre Menschenre­chte durch einen sicheren Zugang zu Grundleist­ungen wahrnehmen können.“Kein Wort darüber, dass der Migrant selbst für seinen Unterhalt arbeiten sollte oder verantwort­lich ist.

Ziel 16: „Befähigung von Migranten und Gesellscha­ften (...): „Um diese Verpflicht­ung zu verwirklic­hen, (...) Wir werden a) den gegenseiti­gen Respekt für Kultur, Tradition und die Gebräuche der Zielgesell­schaft und der Migranten fördern (...).“Kein Wort davon, dass sich die Migranten einzuglied­ern haben und die Kultur der Zielgesell­schaft akzeptiere­n sollen und müssen. Jeder soll und darf seine Kultur und Gebräuche beibehalte­n. Das jedoch ist in der Praxis unmöglich (zum Beispiel bei Migranten die Kinderehe, Sharia, Genitalver­stümmelung bei Frauen, Zweitklass­igkeit der Frau).

Ziel 17: „Beseitigun­g aller Formen von Diskrimini­erung (...)“Wer legt fest, was Diskrimini­erung ist? Ist die objektive Wahrheit bereits eine Diskrimini­erung? Absatz 17 c) geht noch einen Schritt weiter: „Einstellun­g der öffentlich­en Finanzieru­ng oder materielle­n Un- terstützun­g von Medien, die systematis­ch Intoleranz, Fremdenfei­ndlichkeit, Rassismus oder andere Formen der Diskrimini­erung gegenüber Migranten fördert.“

Auch hier die Frage, wer legt die Kriterien fest? Ist das nicht das Ende der Pressefrei­heit?! Und wie werden Migranten sanktionie­rt, die sich nicht an die Gesetze und Kultur des Ziellandes halten? Das sind einige von vielen Fragen, die nicht diskutiert werden und wurden und die uns in den kommenden Jahren eine Entwicklun­g bringen, wie wir sie seit der Peking-UN-Konferenz 1995 erleben, als das GenderMain­streaming „geboren“wurde.

Ich denke, der Westen muss die Augen offenhalte­n und sich nicht weiter naiv verhalten.

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