Nicht mehr vogelfrei: Neue Regelung behandelt E-Roller wie Autos – auch, was Strafen angeht
Generalstaatsanwaltschaft setzt E-Roller mit Autos gleich – Kommunen regeln Details
Alicante – ann. Lange fuhren die Elektroroller dem Gesetzgeber davon und ließen als Sonderfall alle Verkehrsregeln hinter sich – doch jetzt ist es vorbei mit der Vogelfreiheit. Die Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit der Provinz Alicante hat allen Ortspolizeien die neuen Vorschriften übermittelt, die die Generalstaatsanwaltschaft in der vergangenen Woche festgelegt hat, um den Status der auf Spanisch VMP (Vehículo de Movili- dad Personal) genannten Fahrzeuge gesetzlich festzunageln.
Demnach müssen Nutzer der kleinen Gefährte mit denselben Strafen rechnen wie Autofahrer, sollten sie Verkehrsregeln übertreten. Das heißt, dass bei von E-Roller-Fahrern fahrlässig verursachten Unfällen das Strafgesetzbuch genauso wie bei Autofahrern greift. Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Nutzer mit Kopfhörern unterwegs ist, während der Fahrt das Handy benutzt, zu schnell unterwegs ist oder eine rote Ampel oder einen Zebrastreifen nicht beachtet. Nach der Kneipe Roller schieben Der Roller muss zudem in technisch einwandfreiem Zustand sein und wie Fahrräder über Licht, Klingel und funktionierende Bremse verfügen. Ebenso ist es verboten, zu zweit, gegen die Fahrtrichtung sowie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen auf dem E-Roller zu fahren.
Eine staatliche Vorschrift, wo die E-Roller fahren dürfen, gibt es hingegen nicht. Hier hat die Generalstaatsanwaltschaft die Kommunen – und hier besonders die großen Städte – aufgefordert, eine eigene Regelung zu verabschieden. In den meisten Städten gilt bereits, dass die elektrisch betriebenen Roller nicht auf den Gehsteigen fahren dürfen.