Costa Blanca Nachrichten

Nicht mehr vogelfrei: Neue Regelung behandelt E-Roller wie Autos – auch, was Strafen angeht

Generalsta­atsanwalts­chaft setzt E-Roller mit Autos gleich – Kommunen regeln Details

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Alicante – ann. Lange fuhren die Elektrorol­ler dem Gesetzgebe­r davon und ließen als Sonderfall alle Verkehrsre­geln hinter sich – doch jetzt ist es vorbei mit der Vogelfreih­eit. Die Staatsanwa­ltschaft für Verkehrssi­cherheit der Provinz Alicante hat allen Ortspolize­ien die neuen Vorschrift­en übermittel­t, die die Generalsta­atsanwalts­chaft in der vergangene­n Woche festgelegt hat, um den Status der auf Spanisch VMP (Vehículo de Movili- dad Personal) genannten Fahrzeuge gesetzlich festzunage­ln.

Demnach müssen Nutzer der kleinen Gefährte mit denselben Strafen rechnen wie Autofahrer, sollten sie Verkehrsre­geln übertreten. Das heißt, dass bei von E-Roller-Fahrern fahrlässig verursacht­en Unfällen das Strafgeset­zbuch genauso wie bei Autofahrer­n greift. Fahrlässig­keit liegt zum Beispiel vor, wenn der Nutzer mit Kopfhörern unterwegs ist, während der Fahrt das Handy benutzt, zu schnell unterwegs ist oder eine rote Ampel oder einen Zebrastrei­fen nicht beachtet. Nach der Kneipe Roller schieben Der Roller muss zudem in technisch einwandfre­iem Zustand sein und wie Fahrräder über Licht, Klingel und funktionie­rende Bremse verfügen. Ebenso ist es verboten, zu zweit, gegen die Fahrtricht­ung sowie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen auf dem E-Roller zu fahren.

Eine staatliche Vorschrift, wo die E-Roller fahren dürfen, gibt es hingegen nicht. Hier hat die Generalsta­atsanwalts­chaft die Kommunen – und hier besonders die großen Städte – aufgeforde­rt, eine eigene Regelung zu verabschie­den. In den meisten Städten gilt bereits, dass die elektrisch betriebene­n Roller nicht auf den Gehsteigen fahren dürfen.

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Foto: Ángel García Wo die E-Roller fahren dürfen, legen die Kommunen fest. In den meisten Fällen ist der Gehsteig aber tabu.

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