Mehr Rechte für Eltern
EU-Entscheid – Väter wie Mütter mit Anspruch auf vier Monate Auszeit
Brüssel – sk/dpa. Berufstätige Eltern in der EU bekommen mehr Rechte. Auch wer pflegt, kann künftig fünf Tage im Jahr für die Betreuung Angehöriger freinehmen und zudem einfacher als bisher flexible Arbeitszeiten beantragen. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten, der EUKommission und des Europaparlaments in Brüssel.
Unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes haben frischgebackene Papas künftig europaweit einen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen. Väter wie Mütter können zudem in Zukunft mindestens vier Monate bezahlte Auszeit im Job nehmen, von denen zwei Monate nicht von einem Elternteil auf das andere übertragbar sind, wie die EU-Kommission mitteilte. Derzeit gilt EU-weit, dass nur ein Monat nicht übertragbar ist.
„Die neuen Regeln fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern erheblich“, sagte der rumänische Sozialminister Marius- Constantin Budai. Außerdem trügen sie dazu bei, dass mehr Frauen arbeiteten, und die Erziehung gleichmäßig zwischen Frauen und Männern geteilt werde. Eltern wie Pflegende haben künftig das Recht, um eine Reduzierung der Arbeitszeit beziehungsweise um ihre Anpassung an die Aufsicht der Kinder oder zu Pflegenden zu ersuchen.
In Spanien dürften die neuen Regeln Löcher in den Haushalt schlagen. Madrid verlängerte die Elternzeit 2018 von vier auf fünf Wochen, dieses Jahr soll sie, falls der Haushalt verabschiedet wird, auf acht ansteigen. Die Bezahlung der Auszeit dürfte der Grund gewesen sein, warum die EU das Gesetz zwei Jahre lang nicht anfasste. Jetzt räumte man den Staaten eine gewisse Freiheit bei der Regelung der Bezahlung der Auszeiten ein. 65 Prozent des Nettogehalts soll aber das Mindeste sein.
Europaparlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch formell zustimmen. Dann müssen die Länder die neuen Regeln in nationales Recht überführen. Drei Jahre wird es wohl noch dauern.
Regeln fördern Gleichstellung von Frauen und Männern