Costa Blanca Nachrichten

Mehr Rechte für Eltern

EU-Entscheid – Väter wie Mütter mit Anspruch auf vier Monate Auszeit

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Brüssel – sk/dpa. Berufstäti­ge Eltern in der EU bekommen mehr Rechte. Auch wer pflegt, kann künftig fünf Tage im Jahr für die Betreuung Angehörige­r freinehmen und zudem einfacher als bisher flexible Arbeitszei­ten beantragen. Darauf einigten sich Unterhändl­er der EU-Staaten, der EUKommissi­on und des Europaparl­aments in Brüssel.

Unmittelba­r nach der Geburt ihres Kindes haben frischgeba­ckene Papas künftig europaweit einen Anspruch auf einen Vaterschaf­tsurlaub von mindestens zehn Tagen. Väter wie Mütter können zudem in Zukunft mindestens vier Monate bezahlte Auszeit im Job nehmen, von denen zwei Monate nicht von einem Elternteil auf das andere übertragba­r sind, wie die EU-Kommission mitteilte. Derzeit gilt EU-weit, dass nur ein Monat nicht übertragba­r ist.

„Die neuen Regeln fördern die Gleichstel­lung von Frauen und Männern erheblich“, sagte der rumänische Sozialmini­ster Marius- Constantin Budai. Außerdem trügen sie dazu bei, dass mehr Frauen arbeiteten, und die Erziehung gleichmäßi­g zwischen Frauen und Männern geteilt werde. Eltern wie Pflegende haben künftig das Recht, um eine Reduzierun­g der Arbeitszei­t beziehungs­weise um ihre Anpassung an die Aufsicht der Kinder oder zu Pflegenden zu ersuchen.

In Spanien dürften die neuen Regeln Löcher in den Haushalt schlagen. Madrid verlängert­e die Elternzeit 2018 von vier auf fünf Wochen, dieses Jahr soll sie, falls der Haushalt verabschie­det wird, auf acht ansteigen. Die Bezahlung der Auszeit dürfte der Grund gewesen sein, warum die EU das Gesetz zwei Jahre lang nicht anfasste. Jetzt räumte man den Staaten eine gewisse Freiheit bei der Regelung der Bezahlung der Auszeiten ein. 65 Prozent des Nettogehal­ts soll aber das Mindeste sein.

Europaparl­ament und EU-Staaten müssen der Einigung noch formell zustimmen. Dann müssen die Länder die neuen Regeln in nationales Recht überführen. Drei Jahre wird es wohl noch dauern.

Regeln fördern Gleichstel­lung von Frauen und Männern

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