Hypothekengesetz verabschiedet
Banken müssen Kosten für Abschluss der Verträge zahlen – Regierung stärkt Kundenschutz
Madrid – sk. Das Parlament hat das Hypothekengesetz verabschiedet. Mit dem letzten großen Gesetz dieser Legislatur haben sich die Parlamentarier dem Druck aus Brüssel gebeugt und der Androhung von Bußgeldern von 105.000 Euro pro Tag. Nun herrscht auch wieder Klarheit auf dem Sektor, der in den vergangenen Monaten durch widersprüchliche Gerichtsurteile in Turbulenzen geriet.
Das Gesetz tritt in drei Monaten in Kraft und trägt in weiten Zügen die Handschrift des früheren PP-Wirtschaftsministers Luis de Guindos. Es wurde in Aspekten des Kundenschutzes von der Regierung Sánchez nachgearbeitet.
Zwangsräumung wird erschwert
Mit dem Gesetz wird es schwieriger, ein Embargo zu verhängen, und billiger, eine Hypothek vor Ende der Laufzeit zu amortisieren. Auch die Verzugszinsen werden sinken und dürfen bei alten Hypotheken nicht zwei und bei neuen nicht drei Prozent übersteigen. Die Bank kann auch eine Zwangsräumung und Versteigerung erst einleiten, wenn der Kunde mit drei bis sieben Prozent des Kredits in Verzug gerät.
Das Gesetz nimmt Banken bei den Gebühren in die Pflicht, die beim Abschluss einer Hypothek entstehen. Mit der Mindestzinsklausel (clausula suelo) ist es vorbei. Es wird leichter, eine Hypothek mit variablem auf eine mit fixem Zinssatz umschreiben zu lassen.
Der Kunde muss schriftlich gegenüber dem Notar versichern, dass er die Konditionen kennt. Ferner soll er bereits zehn Tage vor Leis- tung der Unterschrift über die Informationen verfügen. Banken dürfen ihren Angestellten keine Kommissionen für den Abschluss möglichst vieler Hypotheken bezahlen. Ferner werden Notare und Grundbuchamtsleiter angehalten, Verträge mit Klauseln zu stornieren, die der Oberste Gerichtshof als missbräuchlich“(clausulas abusivas) einstuft. Ferner müssen die Banken die finanzielle Situation des Klienten prüfen anstatt die Wertsteigerung der Immobilien als Kriterium für die Hypothek heranzuziehen.