Costa Blanca Nachrichten

Rund ums Auto

Bei der Führersche­inumschrei­bung ist das entscheide­ndste Kriterium der Lebensmitt­elpunkt

- Dr. Rainer Fuchs

Viele Deutsche, die in Spanien nur einen Teil des Jahres verbringen, machen sich keine Gedanken um die Gültigkeit ihres Führersche­ins. Sie erleben aber vielleicht eine unliebsame Überraschu­ng, wenn sie mit dem Auto in Spanien unterwegs sind und in eine Polizeikon­trolle geraten.

Fallbeispi­el: Das Ehepaar Müller aus Hamburg besitzt seit vielen Jahren ein Haus an der Costa Blanca. Seit sie Rentner sind, verbringen sie mehr Zeit in ihrem Haus, etwa fünf Monate im Jahr. Sie haben sich in Spanien ein Auto gekauft, das dort auch ordnungsge­mäß angemeldet und versichert ist. Bei einer Polizeikon­trolle wird dem Ehemann erklärt, sein deutscher Führersche­in sei in Spanien ungültig. Er müsse umgeschrie­ben werden in eine spanische Fahrerlaub­nis. Zudem sei eine Strafe von 200 Euro fällig. Was ist zu tun? Eins vorneweg: Der Polizist irrt der Führersche­in ist weder umzuschrei­ben noch ist eine Geldbuße zu zahlen, weil der Wohnsitz in Spanien nicht mehr als 185 Tage im Jahr genutzt wird. Es geht also um den Begriff des Wohnsitzes, und da liegen die Dinge durchaus nicht einfach. Beginnen wir hier: Grundsätzl­ich sind die Eheleute verpflicht­et, sich bei der Gemeinde anzumelden (das Empadronam­iento) und sich nach drei Monaten ununterbro­chenen Aufenthalt­s bei der Ausländerb­ehörde zu registrier­en.

Ob letztere Voraussetz­ung bei den Müllers gegeben ist, hängt davon ab, ob sie die fünf Monate am Stück oder so aufgeteilt verbringen, dass drei Monaten nicht überschrit­ten werden. Weder das Empadronam­iento, noch die Registrier­ung sagen aber etwas darüber aus, wo sich der Lebensmitt­elpunkt der beiden befindet. Der Lebensmitt­elpunkt ist das letztlich entscheide­nde Kriterium bei der Bestimmung des Wohnsitzes in der Krankenund Rentenvers­icherung, auch das anzuwenden­de Erbrecht und die Steuerpfli­cht hängen daran.

Die 183-Tage-Regel

In der Praxis entscheide­t meist die 183-Tage Regel, wo der Wohnsitz gelegen ist. Im Fall der Eheleute Müller ist dies klar Deutschlan­d, weil sie sich dort überwiegen­d, also über 183 Tage im Jahr, aufhalten. Für den Führersche­in gelten nun besondere Regeln: Deutsche Führersche­ine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestell­t wurden, müssen in Deutschlan­d bis zum 19. Januar 2033 umgetausch­t werden. Das gilt für den alten grauen „ Lappen“, den rosa Schein und den modernen, aber unbefriste­t ausgestell­ten Führersche­in im Scheckkart­enformat gleicherma­ßen.

Wie ist es, wenn Sie ganz oder zeitweise in Spanien leben? Grundsätzl­ich werden in Europa alle Führersche­ine gegenseiti­g anerkannt. Jedoch besteht unter bestimmten Voraussetz­ungen eine Verpflicht­ung, den Führersche­in umzuschrei­ben. Diese Verpflicht­ungen sind im spanischen Recht näher umschriebe­n. Eine Verletzung dieser Pflichten führt nicht zum strafbaren Fahren ohne Führersche­in“, sondern nur zu einem Verstoß gegen bloße Ordnungsvo­rschriften, die aber mit einem Bußgeld in Spanien von 200 Euro geahndet werden können.

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Fotos: Ángel García Für EU-Ausländer, die sich in Spanien niederlass­en, gelten spanische Rechtsvors­chriften, auch was den Führersche­in betrifft.
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Ein Umtausch ist unter Umständen Pflicht.

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