Rund ums Auto
Bei der Führerscheinumschreibung ist das entscheidendste Kriterium der Lebensmittelpunkt
Viele Deutsche, die in Spanien nur einen Teil des Jahres verbringen, machen sich keine Gedanken um die Gültigkeit ihres Führerscheins. Sie erleben aber vielleicht eine unliebsame Überraschung, wenn sie mit dem Auto in Spanien unterwegs sind und in eine Polizeikontrolle geraten.
Fallbeispiel: Das Ehepaar Müller aus Hamburg besitzt seit vielen Jahren ein Haus an der Costa Blanca. Seit sie Rentner sind, verbringen sie mehr Zeit in ihrem Haus, etwa fünf Monate im Jahr. Sie haben sich in Spanien ein Auto gekauft, das dort auch ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist. Bei einer Polizeikontrolle wird dem Ehemann erklärt, sein deutscher Führerschein sei in Spanien ungültig. Er müsse umgeschrieben werden in eine spanische Fahrerlaubnis. Zudem sei eine Strafe von 200 Euro fällig. Was ist zu tun? Eins vorneweg: Der Polizist irrt der Führerschein ist weder umzuschreiben noch ist eine Geldbuße zu zahlen, weil der Wohnsitz in Spanien nicht mehr als 185 Tage im Jahr genutzt wird. Es geht also um den Begriff des Wohnsitzes, und da liegen die Dinge durchaus nicht einfach. Beginnen wir hier: Grundsätzlich sind die Eheleute verpflichtet, sich bei der Gemeinde anzumelden (das Empadronamiento) und sich nach drei Monaten ununterbrochenen Aufenthalts bei der Ausländerbehörde zu registrieren.
Ob letztere Voraussetzung bei den Müllers gegeben ist, hängt davon ab, ob sie die fünf Monate am Stück oder so aufgeteilt verbringen, dass drei Monaten nicht überschritten werden. Weder das Empadronamiento, noch die Registrierung sagen aber etwas darüber aus, wo sich der Lebensmittelpunkt der beiden befindet. Der Lebensmittelpunkt ist das letztlich entscheidende Kriterium bei der Bestimmung des Wohnsitzes in der Krankenund Rentenversicherung, auch das anzuwendende Erbrecht und die Steuerpflicht hängen daran.
Die 183-Tage-Regel
In der Praxis entscheidet meist die 183-Tage Regel, wo der Wohnsitz gelegen ist. Im Fall der Eheleute Müller ist dies klar Deutschland, weil sie sich dort überwiegend, also über 183 Tage im Jahr, aufhalten. Für den Führerschein gelten nun besondere Regeln: Deutsche Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in Deutschland bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Das gilt für den alten grauen „ Lappen“, den rosa Schein und den modernen, aber unbefristet ausgestellten Führerschein im Scheckkartenformat gleichermaßen.
Wie ist es, wenn Sie ganz oder zeitweise in Spanien leben? Grundsätzlich werden in Europa alle Führerscheine gegenseitig anerkannt. Jedoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung, den Führerschein umzuschreiben. Diese Verpflichtungen sind im spanischen Recht näher umschrieben. Eine Verletzung dieser Pflichten führt nicht zum strafbaren Fahren ohne Führerschein“, sondern nur zu einem Verstoß gegen bloße Ordnungsvorschriften, die aber mit einem Bußgeld in Spanien von 200 Euro geahndet werden können.