Erste Opfer der spanischen Inquisition
Am 6. Februar 1481 wurden in Sevilla sechs Personen wegen wiederholter Verletzung der katholischen Glaubensgrundsätze als Häretiker bei lebendigem Leibe verbrannt. Es handelte sich dabei um die Vollstreckung der ersten von einem Inquisitionstribunal ausgesprochenen Todesurteile.
Die Inquisition wurde in Spanien im Jahr 1478 von den katholischen Königen Isabel und Fernando im Zuge der christlichen Rückeroberung des Landes eingeführt. Obwohl sie durch eine päpstliche Bulle begründet wurde, stand die Inquisition jederzeit unter Kontrolle der spanischen Monarchen.
Die zur Durchsetzung einer Einheitsreligion dienende Aktivität der Inquisition beschränkte sich in den ersten Jahren zunächst auf die Diözesen Sevilla und Córdoba. Bis 1492 dehnte sie sich noch auf weitere Städte wie Ávila, Toledo, Segovia oder Valladolid aus.
Anders als in anderen europäischen Ländern wurden in der Anfangszeit keine Hexen oder Ketzer verfolgt, sondern der Scheinkonvertierung verdächtigte Juden und Muslime. Erst in späteren Jahrhunderten richtete sich die Inquisition zunehmend gegen Personen, die der Blasphemie oder auch der Unzucht beschuldigt wurden.
Endgültig abgeschafft wurde die Inquisition in Spanien erst im Jahr 1834. Wie viele Opfer die Tribunale forderten, ist nicht belegt. Als sicher gilt allerdings, dass die meisten Angeklagten zwar gefoltert, die wenigsten jedoch zum Tode verurteilt wurden. (jan)