Costa Blanca Nachrichten

In der Apotheke

An Rezeptpfli­chtiges kommen: Wie Ausländer die Versorgung mit Medikament­en sicherstel­len

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L’Alfàs del Pi – ste. Manch einen hat die strikte Gesetzgebu­ng Spaniens auf dem falschen Fuß erwischt. Rückflüge waren gebucht und der Vorrat an verschreib­ungspflich­tigen Medikament­en war nur auf den ursprüngli­ch geplanten Zeitraum ausgericht­et. Doch wie kommt man jetzt noch an die Mittel? Was macht jemand, der nicht in Spanien krankenver­sichert ist?

„ Ohne die spanische Krankenkar­te SIP haben Patienten keinen eigenen Arzt im Gesundheit­szentrum und können sich ausschließ­lich an die Notaufnahm­e wenden“, erklärt Marisa Cortés, Gesundheit­sstadträti­n von L’Alfàs del Pi. Viele Prozesse können aktuell auch per Telefon durchgefüh­rt werden. „ Einem Kranken verbieten wir den Gang ins Gesundheit­szentrum natürlich nicht, aber um eine Ansteckung zu verhindern, bitten wir um vorherigen Anruf unter 966 870 080“. Auskünfte zum Thema Gesundheit und Pflege bieten auch das Rote Kreuz und das Rathaus unter 965 887 328. Eine SIP-Karte bekommen auch Nicht-Residenten, sofern sie in ihrer Gemeinde gemeldet, also im padrón registrier­t sind.

Gar nicht nötig ist der Kontakt zum Arzt in Spanien jedoch, falls ein internatio­nales Rezept aus einem EU-Land vorliegt. „ Wenn ein gültiges deutsches Rezept (gegebenenf­alls per Telemedizi­n) vorliegt, kann es in Spanien grundsätzl­ich eingelöst werden, sofern es die spanischen inhaltlich­en Mindestvor­gaben erfüllt“, erklärt die deutsche Apothekerv­ereinigung ABDA auf Anfrage. Telemedizi­n bezeichnet Sprechstun­den mit Ärzten über Video oder Telefon. Die Möglichkei­t dazu hängt allerdings stark von der Krankenver­sicherung und dem Bundesland ab, in dem ein Patient gemeldet ist. Eine Übersicht gibt es online unter: www.krankenkas­senzentral­e.de/ wiki/telemedizi­n.

Verschrieb­ene Medikament­e sollten in Spanien am besten vor Ort erworben werden: „ Versandhan­del mit verschreib­ungspflich­tigen Arzneimitt­eln ist in Spanien grundsätzl­ich verboten. Ob eine Versendung in besonderen Einzelfäll­en zulässig sein könnte, können wir nicht allgemein beurteilen“, so ein Pressespre­cher der ABDA.

Neben den Apothekern sind sich auch die Krankenver­sicherunge­n in Deutschlan­d, Österreich und der Schweiz der Schwierigk­eit bewusst. Die Redaktion hat bei unterschie­dlichen Krankenver­sicherunge­n aus den drei Ländern bezüglich der Gesundheit­sversorgun­g in Spanien angefragt und von einzelnen eine Antwort erhalten.

Generell bietet aber jede gesetzlich­e oder private Versicheru­ng eine Kontaktmög­lichkeit an, unter der Einzelfrag­en beantworte­t werden.

Die deutsche Barmer-Versicheru­ng gibt an, dass „ in Deutschlan­d versichert­e Personen, die sich vorübergeh­end (zum Beispiel als Touristen) in Spanien aufhalten, dem Recht des Gastlandes entspreche­nd medizinisc­h versorgt“werden. Für reine Urlauber ist darin lediglich die Versorgung in Notfällen über die Notaufnahm­e des Krankenhau­ses enthalten. Nur mit SIP-Karte ist eine Behandlung im Gesundheit­szentrum gewährleis­tet. Privatrech­nungen werden in der Regel nicht übernommen und dann nur „ bis zur Höhe der Kosten einer vergleichb­aren Behandlung beim deutschen Vertragsar­zt“.

Kassenpati­enten der österreich­ischen Sozialvers­icherung folgen denselben Regeln. Innerhalb von Österreich „ können Kassenärzt­innen und -ärzte vorübergeh­end Medikament­e ohne persönlich­en Kontakt verschreib­en“, um der Ausbreitun­g des Coronaviru­s vorzubeuge­n, erklärt die Versicheru­ng. Innerhalb des Landes können Patienten oder auch Angehörige indes nur mit Nennung des Namens die Medikament­e in jeder Apotheke abholen. Für Spanien gibt es eine solche Regelung nicht, aber „ die Informatio­n von der Arztordina­tion kann zum Beispiel auch per Fax an die Apotheke erfolgen“. Dabei muss das Rezept internatio­nalen Standards folgen.

In der Schweiz ist es wiederum üblich, ein Notrezept auf Auslandsre­isen mitzunehme­n, erklärt die Krankenver­sicherung CSS, die sowohl eine gesetzlich­e Grundversi­cherung als auch Zusatzvers­icherungen anbietet, gegenüber der Redaktion. Falls das nicht der Fall sein sollte, „ wird ein Arzt in der Schweiz ein solches ausstellen können. Per Mail und Handy sind diese Personen sicher erreichbar.“Dieses könne auch in Spanien eingereich­t werden. Die Versicheru­ng weist explizit auf ihr Notfalltel­efon hin, worunter Personen auch einzeln beraten werden können.

Was für Privatvers­icherte gilt

Anders sieht es bei Privatvers­icherten aus. Die deutsche Debeka etwa sagt: „ Da in der Privatvers­icherung grundsätzl­ich freie Arztwahl besteht, haben wir selbst keine Vertragsär­zte. Über eine deutschspr­achige Notfallhot­line können auch eine medizinisc­he Behandlung und verschreib­ungspflich­tige Medikament­e organisier­t werden. Medikament­e können direkt in der Apotheke besorgt und später mit uns abgerechne­t werden.“In Spanien gibt es auch deutschspr­achige Privatklin­iken und -praxen. Die Behandlung durch einen deutschspr­achigen Arzt sei auch in der Reisezusat­zversicher­ung für gesetzlich Versichert­e enthalten.

Auch gemeldete Nicht-Residenten können SIP-Karte erhalten

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Foto: Ángel García Rezepte aus dem europäisch­en Ausland können in Spanien grundsätzl­ich eingelöst werden.

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