In der Apotheke
An Rezeptpflichtiges kommen: Wie Ausländer die Versorgung mit Medikamenten sicherstellen
L’Alfàs del Pi – ste. Manch einen hat die strikte Gesetzgebung Spaniens auf dem falschen Fuß erwischt. Rückflüge waren gebucht und der Vorrat an verschreibungspflichtigen Medikamenten war nur auf den ursprünglich geplanten Zeitraum ausgerichtet. Doch wie kommt man jetzt noch an die Mittel? Was macht jemand, der nicht in Spanien krankenversichert ist?
„ Ohne die spanische Krankenkarte SIP haben Patienten keinen eigenen Arzt im Gesundheitszentrum und können sich ausschließlich an die Notaufnahme wenden“, erklärt Marisa Cortés, Gesundheitsstadträtin von L’Alfàs del Pi. Viele Prozesse können aktuell auch per Telefon durchgeführt werden. „ Einem Kranken verbieten wir den Gang ins Gesundheitszentrum natürlich nicht, aber um eine Ansteckung zu verhindern, bitten wir um vorherigen Anruf unter 966 870 080“. Auskünfte zum Thema Gesundheit und Pflege bieten auch das Rote Kreuz und das Rathaus unter 965 887 328. Eine SIP-Karte bekommen auch Nicht-Residenten, sofern sie in ihrer Gemeinde gemeldet, also im padrón registriert sind.
Gar nicht nötig ist der Kontakt zum Arzt in Spanien jedoch, falls ein internationales Rezept aus einem EU-Land vorliegt. „ Wenn ein gültiges deutsches Rezept (gegebenenfalls per Telemedizin) vorliegt, kann es in Spanien grundsätzlich eingelöst werden, sofern es die spanischen inhaltlichen Mindestvorgaben erfüllt“, erklärt die deutsche Apothekervereinigung ABDA auf Anfrage. Telemedizin bezeichnet Sprechstunden mit Ärzten über Video oder Telefon. Die Möglichkeit dazu hängt allerdings stark von der Krankenversicherung und dem Bundesland ab, in dem ein Patient gemeldet ist. Eine Übersicht gibt es online unter: www.krankenkassenzentrale.de/ wiki/telemedizin.
Verschriebene Medikamente sollten in Spanien am besten vor Ort erworben werden: „ Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in Spanien grundsätzlich verboten. Ob eine Versendung in besonderen Einzelfällen zulässig sein könnte, können wir nicht allgemein beurteilen“, so ein Pressesprecher der ABDA.
Neben den Apothekern sind sich auch die Krankenversicherungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Schwierigkeit bewusst. Die Redaktion hat bei unterschiedlichen Krankenversicherungen aus den drei Ländern bezüglich der Gesundheitsversorgung in Spanien angefragt und von einzelnen eine Antwort erhalten.
Generell bietet aber jede gesetzliche oder private Versicherung eine Kontaktmöglichkeit an, unter der Einzelfragen beantwortet werden.
Die deutsche Barmer-Versicherung gibt an, dass „ in Deutschland versicherte Personen, die sich vorübergehend (zum Beispiel als Touristen) in Spanien aufhalten, dem Recht des Gastlandes entsprechend medizinisch versorgt“werden. Für reine Urlauber ist darin lediglich die Versorgung in Notfällen über die Notaufnahme des Krankenhauses enthalten. Nur mit SIP-Karte ist eine Behandlung im Gesundheitszentrum gewährleistet. Privatrechnungen werden in der Regel nicht übernommen und dann nur „ bis zur Höhe der Kosten einer vergleichbaren Behandlung beim deutschen Vertragsarzt“.
Kassenpatienten der österreichischen Sozialversicherung folgen denselben Regeln. Innerhalb von Österreich „ können Kassenärztinnen und -ärzte vorübergehend Medikamente ohne persönlichen Kontakt verschreiben“, um der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen, erklärt die Versicherung. Innerhalb des Landes können Patienten oder auch Angehörige indes nur mit Nennung des Namens die Medikamente in jeder Apotheke abholen. Für Spanien gibt es eine solche Regelung nicht, aber „ die Information von der Arztordination kann zum Beispiel auch per Fax an die Apotheke erfolgen“. Dabei muss das Rezept internationalen Standards folgen.
In der Schweiz ist es wiederum üblich, ein Notrezept auf Auslandsreisen mitzunehmen, erklärt die Krankenversicherung CSS, die sowohl eine gesetzliche Grundversicherung als auch Zusatzversicherungen anbietet, gegenüber der Redaktion. Falls das nicht der Fall sein sollte, „ wird ein Arzt in der Schweiz ein solches ausstellen können. Per Mail und Handy sind diese Personen sicher erreichbar.“Dieses könne auch in Spanien eingereicht werden. Die Versicherung weist explizit auf ihr Notfalltelefon hin, worunter Personen auch einzeln beraten werden können.
Was für Privatversicherte gilt
Anders sieht es bei Privatversicherten aus. Die deutsche Debeka etwa sagt: „ Da in der Privatversicherung grundsätzlich freie Arztwahl besteht, haben wir selbst keine Vertragsärzte. Über eine deutschsprachige Notfallhotline können auch eine medizinische Behandlung und verschreibungspflichtige Medikamente organisiert werden. Medikamente können direkt in der Apotheke besorgt und später mit uns abgerechnet werden.“In Spanien gibt es auch deutschsprachige Privatkliniken und -praxen. Die Behandlung durch einen deutschsprachigen Arzt sei auch in der Reisezusatzversicherung für gesetzlich Versicherte enthalten.
Auch gemeldete Nicht-Residenten können SIP-Karte erhalten