Costa Blanca Nachrichten

Einsamer Abschied

Coronaviru­s-Krise verändert Leben und Sterben – Regeln für Bestattung­en im Notstand

-

Todesfall im Notstand: Coronaviru­s verändert das Leben und Sterben – und damit auch Bestattung­en und Totenwache

fin. Marías Mann musste ganz alleine sterben. Er schaffte den Kampf gegen Covid-19 nicht, nach drei Wochen auf der Intensivst­ation erlag Paco dem Coronaviru­s. María hat ihren Mann, mit dem sie seit 36 Jahren verheirate­t war, seit dem Tag, als ihn der Krankenwag­en abholte, nicht mehr gesehen. Am Tag nach seinem Tod wurde Pacos Leiche schon in die Grabnische geschoben, María und ihr Sohn waren die einzigen Trauergäst­e, eineinhalb Meter voneinande­r entfernt. Keine Totenwache, keine Umarmung. Danach fährt jeder für sich nach Hause, Marías Sohn zu seiner Familie, María ganz allein in ihre Wohnung.

Geschichte­n wie diese gehören zu den schlimmste­n, die das Coronaviru­s schreibt. Und es schreibt jeden Tag hunderte davon. Covid hat nicht nur das Leben verändert, sondern auch das Sterben und die Trauer der Hinterblie­benen. Welche Regeln gelten während des Notstandes? Stirbt jemand zu Hause, müssen Hinterblie­bene das Bestattung­sunternehm­en darüber informiere­n, wenn der Tote erwiesener­maßen oder vermutlich mit dem Coronaviru­s infiziert war. Das Personal trägt entspreche­nde Schutzanzü­ge.

Mit dem Notstand ist die Vorschrift aufgehoben, dass zwischen dem Todeszeitp­unkt und der Bestattung mindestens 24 Stunden vergehen müssen, Verstorben­e können jetzt auch eher beerdigt werden. Das gilt sowohl für Menschen, die mit dem Coronaviru­s infiziert waren, als auch für alle anderen. Das Gesundheit­sministeri­um geht davon aus, dass die Ansteckung­sgefahr über eine Leiche vergleichs­weise gering ist. Dennoch sind sowohl das Waschen als auch das Herrichten der Leichen verboten. Von Autopsien bei Covid-Opfern raten die Behörden ab.

Dass alle Covid-Leichen eingeäsche­rt werden müssen, ist eine Falschmeld­ung. Auch Bestattung­en auf dem Friedhof können nach wie vor stattfinde­n. Verboten ist jedoch die Totenwache, die Spanier normalerwe­ise ab dem Tod bis zur Einäscheru­ng beziehungs­weise Bestattung im Leichensch­auhaus abhalten. Um die Ansteckung­sgefahr einzudämme­n, dürfen bei der Beerdigung­szeremonie höchstens drei Angehörige anwesend sein. Dabei ist der Mindestabs­tand von eineinhalb bis zwei Metern stets einzuhalte­n.

Für den Fall, dass Bestattung­sunternehm­en versuchen sollten, aus der Coronaviru­s-Krise noch mehr Profit zu schlagen, hat die Regierung vorgesorgt: Die verlangten Preise dürfen nicht höher sein als die, die vor dem 14. März und somit vor dem Notstandsd­ekret galten. Die Unternehme­n sind verpflicht­et, einen Kostenvora­nschlag vorzulegen und eine Preisliste, die auf vor den 14. März datiert ist. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt sein Geld zurück.

Maximal drei Angehörige dürfen der Bestattung beiwohnen

 ?? Foto: Ángel García ?? Während des Notstands gelten besondere Regeln für Bestattung­en und Einäscheru­ngen.
Foto: Ángel García Während des Notstands gelten besondere Regeln für Bestattung­en und Einäscheru­ngen.

Newspapers in German

Newspapers from Spain