Einsamer Abschied
Coronavirus-Krise verändert Leben und Sterben – Regeln für Bestattungen im Notstand
Todesfall im Notstand: Coronavirus verändert das Leben und Sterben – und damit auch Bestattungen und Totenwache
fin. Marías Mann musste ganz alleine sterben. Er schaffte den Kampf gegen Covid-19 nicht, nach drei Wochen auf der Intensivstation erlag Paco dem Coronavirus. María hat ihren Mann, mit dem sie seit 36 Jahren verheiratet war, seit dem Tag, als ihn der Krankenwagen abholte, nicht mehr gesehen. Am Tag nach seinem Tod wurde Pacos Leiche schon in die Grabnische geschoben, María und ihr Sohn waren die einzigen Trauergäste, eineinhalb Meter voneinander entfernt. Keine Totenwache, keine Umarmung. Danach fährt jeder für sich nach Hause, Marías Sohn zu seiner Familie, María ganz allein in ihre Wohnung.
Geschichten wie diese gehören zu den schlimmsten, die das Coronavirus schreibt. Und es schreibt jeden Tag hunderte davon. Covid hat nicht nur das Leben verändert, sondern auch das Sterben und die Trauer der Hinterbliebenen. Welche Regeln gelten während des Notstandes? Stirbt jemand zu Hause, müssen Hinterbliebene das Bestattungsunternehmen darüber informieren, wenn der Tote erwiesenermaßen oder vermutlich mit dem Coronavirus infiziert war. Das Personal trägt entsprechende Schutzanzüge.
Mit dem Notstand ist die Vorschrift aufgehoben, dass zwischen dem Todeszeitpunkt und der Bestattung mindestens 24 Stunden vergehen müssen, Verstorbene können jetzt auch eher beerdigt werden. Das gilt sowohl für Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, als auch für alle anderen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Ansteckungsgefahr über eine Leiche vergleichsweise gering ist. Dennoch sind sowohl das Waschen als auch das Herrichten der Leichen verboten. Von Autopsien bei Covid-Opfern raten die Behörden ab.
Dass alle Covid-Leichen eingeäschert werden müssen, ist eine Falschmeldung. Auch Bestattungen auf dem Friedhof können nach wie vor stattfinden. Verboten ist jedoch die Totenwache, die Spanier normalerweise ab dem Tod bis zur Einäscherung beziehungsweise Bestattung im Leichenschauhaus abhalten. Um die Ansteckungsgefahr einzudämmen, dürfen bei der Beerdigungszeremonie höchstens drei Angehörige anwesend sein. Dabei ist der Mindestabstand von eineinhalb bis zwei Metern stets einzuhalten.
Für den Fall, dass Bestattungsunternehmen versuchen sollten, aus der Coronavirus-Krise noch mehr Profit zu schlagen, hat die Regierung vorgesorgt: Die verlangten Preise dürfen nicht höher sein als die, die vor dem 14. März und somit vor dem Notstandsdekret galten. Die Unternehmen sind verpflichtet, einen Kostenvoranschlag vorzulegen und eine Preisliste, die auf vor den 14. März datiert ist. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt sein Geld zurück.
Maximal drei Angehörige dürfen der Bestattung beiwohnen