Flüge und Grenzen
fin. Während des Notstands gilt, dass nur unbedingt notwendige Reisen angetreten werden dürfen. Flüge nach Deutschland finden nur noch vereinzelt statt, etwa von Barcelona mit Eurowings nach Düsseldorf oder mit der Lufthansa nach Frankfurt. Auch ab Madrid fliegt Lufthansa nach Frankfurt.
Bei der Ankunft in Deutschland finden gegebenenfalls Passkontrollen statt, Einreisende müssen 14 Tage in Quarantäne. Der Flugverkehr zwischen Spanien und Österreich ist eingestellt, auch in die Schweiz gibt es derzeit keine Direktflüge.
Der Betrieb ist auf allen Flughäfen auf bestimmte Bereiche beschränkt, einige Aeropuertos wie Almería, Córdoba, Granada-Jaén, Jerez und Murcia richten ihre Öffnungszeiten nach stattfindenden Flügen. Wer einen Flug gebucht hat, sollte sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
Die Kontrollen an der spanischfranzösischen Grenze werden weiterhin durchgeführt, noch bis mindestens 15. Mai. Einreisen darf, wer in Spanien seinen Wohnsitz hat, nicht einreisen dürfen Touristen. Auch Fahrten zum
Zweitwohnsitz sind nicht gestattet. Vorzuzeigen ist bei der Einreise die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento). Das Konsulat in Málaga empfiehlt außerdem, die Einschreibung im Register für EU-Bürger (grünes DIN-A-4-Blatt oder Karte) mitzuführen. Die Rückreise nach Deutschland in die Heimat ist deutschen Staatsbürgern gestattet. Durchreisebescheinigungen und Informationen erteilt die deutsche Botschaft: https://bit.ly/ 2V3UejF.