Reisen per Luft und Land
fin. Die Regierung hat mehrere spanische Flughäfen für die Landung von Flugzeugen aus dem Ausland autorisiert. Dazu zählen neben Barcelona und Madrid unter anderem auch Málaga, Alicante und Valencia. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass während des Notstands nur unbedingt notwendige Reisen angetreten werden dürfen. Das deutsche Auswärtige Amt hat außerdem die weltweite Reisewarnung bis 14. Juni verlängert.
Der internationale Flugverkehr ist stark eingeschränkt. Wer einen Flug für die nächsten Wochen oder Monate gebucht hat, sollte sich mit seiner Airline in Verbindung setzen. Momentan gibt es lediglich folgende Flugverbindungen zwischen Spanien und Deutschland: Barcelona-Düsseldorf mit Eurowings, Barcelona-Frankfurt mit Lufthansa und Madrid-Frankfurt mit Lufthansa. Außerdem fliegt KLM von Madrid nach Amsterdam, von dort aus gibt es Verbindungen in mehrere deutsche Städte. Ryanair bietet derzeit auf seiner Internetseite wieder ab Ende Juni Flüge zwischen Deutschland und Spanien an.
Seit wenigen Tagen bietet SwissAirlines wieder den Flug Zürich-Valencia an. Nach Österreich gibt es derzeit keine Direktverbindungen, Wizzair will aber so bald wie möglich wieder die Route Wien-Alicante ins Programm nehmen. Wer derzeit nach Deutschland fliegt, muss bei der Ankunft mit Passkontrollen rechnen. Einige Bundesländer wie NordrheinWestfalen haben die grundsätzliche Quarantänepflicht von 14 Tagen abgeschafft. Künftig sollen Einreisende aus EU-Ländern deutschlandweit nicht mehr in Quarantäne müssen.
Die Kontrollen an der spanischfranzösischen Grenze werden weiterhin durchgeführt, zunächst bis 15. Juni. Einreisen darf, wer in Spanien seinen Wohnsitz hat, also Resident ist. Vorzuzeigen ist die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento). Das Konsulat in Málaga empfiehlt außerdem, die Einschreibung im Register für EU-Bürger (grüner Zettel oder Karte) mitzuführen. Wer nach Spanien einreist, muss sich 14 Tage in Quarantäne begeben.
Die Rückreise nach Deutschland in die Heimat ist deutschen Staatsbürgern gestattet. Durchreisebescheinigungen und Informationen erteilt die Botschaft über den Kurzlink https://bit.ly/2V3UejF.