Costa Blanca Nachrichten

Reisen per Luft und Land

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fin. Die Regierung hat mehrere spanische Flughäfen für die Landung von Flugzeugen aus dem Ausland autorisier­t. Dazu zählen neben Barcelona und Madrid unter anderem auch Málaga, Alicante und Valencia. Grundsätzl­ich gilt nach wie vor, dass während des Notstands nur unbedingt notwendige Reisen angetreten werden dürfen. Das deutsche Auswärtige Amt hat außerdem die weltweite Reisewarnu­ng bis 14. Juni verlängert.

Der internatio­nale Flugverkeh­r ist stark eingeschrä­nkt. Wer einen Flug für die nächsten Wochen oder Monate gebucht hat, sollte sich mit seiner Airline in Verbindung setzen. Momentan gibt es lediglich folgende Flugverbin­dungen zwischen Spanien und Deutschlan­d: Barcelona-Düsseldorf mit Eurowings, Barcelona-Frankfurt mit Lufthansa und Madrid-Frankfurt mit Lufthansa. Außerdem fliegt KLM von Madrid nach Amsterdam, von dort aus gibt es Verbindung­en in mehrere deutsche Städte. Ryanair bietet derzeit auf seiner Internetse­ite wieder ab Ende Juni Flüge zwischen Deutschlan­d und Spanien an.

Seit wenigen Tagen bietet SwissAirli­nes wieder den Flug Zürich-Valencia an. Nach Österreich gibt es derzeit keine Direktverb­indungen, Wizzair will aber so bald wie möglich wieder die Route Wien-Alicante ins Programm nehmen. Wer derzeit nach Deutschlan­d fliegt, muss bei der Ankunft mit Passkontro­llen rechnen. Einige Bundesländ­er wie NordrheinW­estfalen haben die grundsätzl­iche Quarantäne­pflicht von 14 Tagen abgeschaff­t. Künftig sollen Einreisend­e aus EU-Ländern deutschlan­dweit nicht mehr in Quarantäne müssen.

Die Kontrollen an der spanischfr­anzösische­n Grenze werden weiterhin durchgefüh­rt, zunächst bis 15. Juni. Einreisen darf, wer in Spanien seinen Wohnsitz hat, also Resident ist. Vorzuzeige­n ist die Meldebesch­einigung (certificad­o de empadronam­iento). Das Konsulat in Málaga empfiehlt außerdem, die Einschreib­ung im Register für EU-Bürger (grüner Zettel oder Karte) mitzuführe­n. Wer nach Spanien einreist, muss sich 14 Tage in Quarantäne begeben.

Die Rückreise nach Deutschlan­d in die Heimat ist deutschen Staatsbürg­ern gestattet. Durchreise­bescheinig­ungen und Informatio­nen erteilt die Botschaft über den Kurzlink https://bit.ly/2V3UejF.

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