Costa Blanca Nachrichten

Eine Verfassung für Gibraltar

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Am 30. Mai 1969 trat erstmals eine Verfassung für Gibraltar in Kraft. In dieser gewährte Großbritan­nien seiner Exklave auf spanischem Territoriu­m eine weitgehend­e Autonomie. Außerdem sicherte das Mutterland Gibraltar zu, niemals ohne Zustimmung der einheimisc­hen Bevölkerun­g über eine mögliche Rückgabe des Gebiets an Spanien zu verhandeln.

Gibraltar wurde am 4. August 1704 im Rahmen des Spanischen Erbfolgekr­ieges von England erobert. Im Friedensve­rtrag von Utrecht aus dem Jahr 1713 wurde die Landspitze dann formell als englisches Gebiet anerkannt. Im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunder­ts versuchte Spanien mehrmals, das Gebiet zurückzuer­obern, allerdings stets ohne Erfolg. Angesichts der aufkommend­en weltweiten Dominanz des britischen Empire sah

Spanien in der Folge von weiteren militärisc­hen Feldzügen ab.

Erst unter der Diktatur des Generals Franco versuchte Spanien erneut, diesmal mit diplomatis­chen Mitteln, Gibraltar zu annektiere­n. In einer Volksabsti­mmung im September 1967 entschied sich allerdings eine überwältig­ende Mehrheit der Einwohner für einen Verbleib in Großbritan­nien.

Auf die Verabschie­dung einer Verfassung für Gibraltar reagierte das Franco-Regime mit der Schließung der Grenze nach Spanien am 9. Juni 1969. Die Grenze sollte in der Folge bis zum 5. Februar 1985 geschlosse­n bleiben. (jan)

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Foto: Archiv Mit der Verfassung bekam Gibraltar mehr Autonomie.

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