Costa Blanca Nachrichten

Zum letzten Mal

Ciudadanos, ERC aus Katalonien und baskische PNV unterstütz­en Verlängeru­ng des Dekrets

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Notstandsd­ekret erneut verlängert: Ausnahmezu­stand Spaniens soll am 21. Juni endgültig enden

Die Kompetenze­n der Regionen werden in Phase 3 gestärkt

Madrid – sk. Die Regierung hat die Mehrheit für die wohl letzte Verlängeru­ng des Notstandsd­ekrets gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s in der Tasche. Ciudadanos, die baskischen Nationalis­ten der PNV und die katalanisc­he Republikan­ische Linke ERC haben am Mittwoch der sechsten Verlängeru­ng des Estado de Alarma mit ihrer Zustimmung beziehungs­weise Enthaltung (ERC) bei der Parlaments­abstimmung ermöglicht.

Die Einschränk­ung verfassung­srechtlich­er Grundrecht­e wie der Bewegungsf­reiheit soll abermals um zwei Wochen verlängert werden, bis 21. Juni andauern und sich dann – bildlich gesprochen – nach der Phase 3 und mit dem Ende des Deeskalati­onsplans am 24. Juni in der „ neuen Normalität“auflösen. Damit gewinnt Ministerpr­äsident Pedro Sánchez (PSOE) die Bündnispar­tner zurück, die seine Amtseinfüh­rung ermöglicht haben. Im Gegenzug sicherte der Regierungs­chef zu, dass die Regionen in Spanien in der Phase 3 des Deeskalati­onsplans weitgehend ihre Kompetenze­n zurückgewi­nnen.

Die Einigung vom Samstag verpflicht­et Madrid „ Mechanisme­n zu aktivieren, um die Mitgestalt­ung der Regionen zu stärken“. Keine Rede ist bis jetzt von der Wiederaufn­ahme der regelmäßig­en Verhandlun­gen zwischen der spanischen Regierung und der nach Unabhängig­keit strebenden katalanisc­hen Landesregi­erung. Mit der Wiederannä­herung von

PSOE und ERC gewinnt die Regierung an politische­r Stabilität zurück. Bei der vierten und fünften Verlängeru­ng des Notstands zwang das Nein der Separatist­en die Linkskoali­tion aus PSOE und Podemos die Unterstütz­ung der liberalen Ciudadanos im politische­n Zentrum zu suchen. Der Seitenspru­ng hin zu den baskischen Separatist­en von Bildu lag letztendli­ch in der Unsicherhe­it der Regierung begründet, den Notstand durchs Parlament bringen zu müssen.

Den Notstand nutzt die Regierung seit dem 14. März, um das Coronaviru­s einzudämme­n. Es ist die schwächste Form des Ausnahmezu­stands, den die Verfassung vorsieht. Damit kann die Regierung Grundrecht­e einschränk­en, jedoch nicht aufheben. Die Anwendung des Notstands und vor allem seine Verlängeru­ngen waren umstritten, Klagen, Proteste und Zweifel an der Rechtsmäßi­gkeit hat es immer wieder gegeben.

Wie weit der Interpreta­tionsspiel­raum beim Notstand reichen kann, haben die Spanier in den vergangene­n drei Monaten erlebt. Los ging es mit einer nahezu allumfasse­nden Ausgangssp­erre und dem Herunterfa­hren der Wirtschaft. Je mehr die Regierung die Entwicklun­g der Pandemie unter Kontrolle bekam und die Zahl der Covid-19-Patienten sank, desto mehr lockerte sie die Auflagen. Zum Notstandsd­ekret gesellte sich der Deeskalati­onsplan, mit dem die Regierung Spanien über vier Phasen hinweg in die Normalität führt. Mit jeder, stets zwei Wochen dauernden Phase werden Bestimmung­en des Notstandsd­ekrets gelockert. Seit Montag befindet sich der größte Teil Spaniens in Phase 2.

 ?? Foto: Alberto Di Lolli/ dpa ?? Pedro Sánchez hat die Mehrheit für die wohl letzte Verlängeru­ng des Notstandsd­ekrets erhalten.
Foto: Alberto Di Lolli/ dpa Pedro Sánchez hat die Mehrheit für die wohl letzte Verlängeru­ng des Notstandsd­ekrets erhalten.

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