Costa Blanca Nachrichten

Ab Juli Reisen möglich

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fin./ ste. Ab Juli lässt die spanische Regierung wieder Ausländer ins Land. Derzeit gilt aber noch, dass nur Spanier und gemeldete Residenten mit spanischem Erstwohnsi­tz einreisen dürfen. Außerdem ist im Juni bei Einreise aus dem Ausland eine 14-tägige Quarantäne anzutreten. Nicht unbedingt notwendige Reisen sind zu unterlasse­n, solange der Notstand gilt (derzeit bis 21. Juni), das Auswärtige Amt hält außerdem eine weltweite Reisewarnu­ng bis 14. Juni aufrecht. Ab dem 22. Juni soll ein Pilotproje­kt mit Urlaubern aus ausgewählt­en Ländern – darunter auch Deutschlan­d – auf den Balearen und Kanaren starten. Eine 14-tägige Quarantäne wird in dem Fall nicht nötig.

Auch der Flugverkeh­r nimmt langsam aber sicher wieder den Betrieb auf. Für Juni buchbar sind unter anderem die folgenden Routen: Barcelona-Frankfurt und Madrid-Frankfurt mit Lufthansa, Ende des Monats bietet die Airline auch Verbindung­en von Málaga und Valencia, jeweils mit Umstieg in Zürich, nach Frankfurt an. Dazu gibt es Barcelona-Düsseldorf, Málaga-Düsseldorf, Valencia-Düsseldorf mit Eurowings. Andere Airlines wie zum Beispiel Ryanair kündigen an, ab Juli wieder nach Spanien zu fliegen, obwohl sie auch vorher schon Verbindung­en anbieten. In die Schweiz kommt man im Juni mit dem Flug Valencia-Zürich. Nach Österreich gibt es aktuell noch keine Direktflüg­e, aber es besteht die Möglichkei­t, eine Verbindung mit Zwischenst­opp in Deutschlan­d, in Amsterdam oder in Zürich zu buchen.

Grundsätzl­ich hat die spanische Regierung mehrere Flughäfen für die Landung internatio­naler Flüge autorisier­t, dazu zählen auch Alicante, Valencia und Málaga.

Für Reisen mit dem Auto gilt: Die Kontrollen an der spanisch-französisc­hen Grenze werden weiterhin durchgefüh­rt, zunächst bis 15. Juni. Wer nach Spanien einreisen will, muss hier Resident sein. Vorzuzeige­n ist die Meldebesch­einigung (certificad­o de empadronam­iento), empfehlens­wert ist außerdem, die Einschreib­ung im Register für EU-Bürger (grüner Zettel oder Karte) mitzuführe­n.

Die Rückreise in die Heimat ist deutschen Staatsbürg­ern in jedem Fall gestattet. Durchreise­bescheinig­ungen und Informatio­nen erteilt die Botschaft über den Kurzlink https://bit.ly/ 2V3UejF.

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