Costa Blanca Nachrichten

Regeln für Valencia

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Soziale Kontakte: Bei Treffen mit Mitmensche­n, die nicht im selben Haushalt wohnen, ist der Mindestabs­tand einzuhalte­n oder „ alternativ­e Schutzmaßn­ahmen“zu treffen.

Gruppen bis zu 15 Personen können gemeinsam zum Strand gehen. Zu anderen Badegästen sind zwei Meter Sicherheit­sabstand einzuhalte­n. Umkleiden, Duschen und WCs dürfen benutzt werden, aber immer nur von einer Person.

Sport: Sportzentr­en dürfen mit Zeitfenste­rn öffnen, in geschlosse­nen Räumen dürfen sich maximal 20 Personen aufhalten, im Freien 30.

Kinder: Sommerschu­len dürfen bei 75 Prozent Auslastung oder maximal 100 Kindern in geschlosse­nen Räumen und 250 im Freien stattfinde­n. Kindergärt­en für Null- bis Dreijährig­e dürfen bei 75 Prozent Auslastung öffnen, in jedem Klassenzim­mer muss jedes Kind 2,25 Quadratmet­er Platz haben. Auf Spielplätz­en ist der Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu anderen Kindern einzuhalte­n außer bei Kindern, die im selben Haushalt wohnen.

Freibäder: Freibäder, dazu zählen auch Pools von Hotels oder Wohnanlage­n, dürfen bei 75 Prozent Auslastung nach Terminverg­abe öffnen.

Geschäfte: Geschäfte dürfen bei 75 Prozent Auslastung öffnen, Einkaufsze­ntren bei 60 Prozent – ausgenomme­n die jeweiligen Läden. Hier gelten ebenfalls 75 Prozent.

Gastronomi­e: Innenberei­che von Bars und Restaurant­s dürfen bei 75 Prozent Auslastung öffnen, zwischen den Tischen sind zwei Meter Abstand zu gewährleis­ten. Terrassen dürfen bei 100 Prozent Auslastung öffnen, wenn zwei Meter Abstand zwischen den Tischen sind. Pro Tisch sind maximal 20 Personen erlaubt.

Nachtleben: Diskotheke­n und Tanzbars dürfen bei einem Drittel Auslastung öffnen. Tanzfläche­n dürfen nicht zum Tanzen, sondern nur zum Aufstellen von Tischen genutzt werden.

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