Valencia erlässt Bußgeldkatalog
Vergehen gegen Corona-Bestimmungen können demnach von bis zu 60.000 Euro geahndet werden
Valencia – ab. Valencias Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Coronavirus-Auflagen verabschiedet. Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen können demzufolge teuer zu stehen kommen. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro.
Mit der Bekanntmachung der Bußgelder appelliert die Landesregierung in Zeiten von Covid-19 an die Verantwortung jedes Einzelnen. Nicht zuletzt erhofft sich der Gesetzgeber damit, dass die erneute Ausbreitung der CoronavirusPandemie erheblich verlangsamt und eine Überlastung des Gesundheitssystems durch steigende Fallzahlen erneut verhindert werden kann. Dies gilt auch für die Costa Blanca, wo die Behörden zuletzt mehrere kleinere neue Infektionsherde verzeichnet haben.
Vizepräsidentin Mónica Oltra appellierte am 24. Juli an das Verständnis der Bevölkerung und erklärte bei Bekanntmachung der Geldstrafen, man erhoffe sich damit die „ uneingeschränkte Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen“.
Mit maximal 100 Euro können laut dem Bußgeldkatalog die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maskenpflicht oder deren unsachgemäße Anwendung geahndet werden. Als leichte Vergehen, für die Strafen zwischen 60 und 600 Euro festgelegt wurden, gelten unter anderem die Nichteinhaltung einer Ausgangssperre oder die Verletzung der Quarantänepflicht von Personen, die zwar nicht positiv auf Covid-19 getestet sind, aber in direktem Kontakt mit einem an SARS-CoV-2 Erkrankten stehen.
Ein schweres Vergehen, für das 601 bis 30.000 Euro fällig werden können, ist für den Gesetzgeber beispielsweise, wenn die vorgeschriebene Isolierung von an Covid-19-Erkrankten nicht erfolgt, in Lokalen und auf Terrassen der geforderte Sicherheitsabstand zwischen den Tischen nicht eingehalten wird, oder die sanitären Maßnahmen bei Versammlungen, Festen oder anderen privaten sowie öffentlichen Aktivitäten erschwert werden. Als sehr schweres Vergehen beurteilt die Gesetzgebung schließlich die Nichtduldung einer Inspektion durch Polizei oder Beamte der Gesundheitsbehörde sowie die Weigerung, sich bei einer Kontrolle kooperativ zu zeigen. Hier sieht die Gesetzgebung Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro vor.
Appell zur Mitverantwortung
Valencias Justizministerin Gabriela Bravo erklärte, man hoffe, „ dass der Bußgeldkatalog abschreckend wirkt, damit solche Vergehen gegen die Corona-Regeln im Vorfeld verhindert werden.“Im Hinblick auf die scharfen Vorgaben im
Gaststättengewerbe, betonte sie, man wolle keinen Sektor an den Pranger stellen. Die Landesregierung appelliere „ an die Mitverantwortung, die jeder Bürger trägt.“
Landesvater Ximo Puig bat die Bevölkerung in Zeiten von Covid-19 um ein besonderes Maß an Verantwortungsbewusstsein. „ Das Virus ist noch immer unter uns, es hat sich nicht aufgelöst“, sagte er. Deshalb sei es jetzt verkehrt zu denken, dass keine Vorsicht mehr nötig sei. Puig betonte in einer Ansprache an die valencianische Bevölkerung am 25. Juli: „ Wir werden nicht davor zurückschrecken, zum Schutz vor dem Virus Maßnahmen zu treffen, sollte dies notwendig sein.“