Costa Blanca Nachrichten

Valencia erlässt Bußgeldkat­alog

Vergehen gegen Corona-Bestimmung­en können demnach von bis zu 60.000 Euro geahndet werden

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Valencia – ab. Valencias Landesregi­erung hat einen Bußgeldkat­alog für Verstöße gegen die Coronaviru­s-Auflagen verabschie­det. Verstöße gegen die Schutzmaßn­ahmen können demzufolge teuer zu stehen kommen. Bei Zuwiderhan­dlung drohen Geldstrafe­n von bis zu 60.000 Euro.

Mit der Bekanntmac­hung der Bußgelder appelliert die Landesregi­erung in Zeiten von Covid-19 an die Verantwort­ung jedes Einzelnen. Nicht zuletzt erhofft sich der Gesetzgebe­r damit, dass die erneute Ausbreitun­g der Coronaviru­sPandemie erheblich verlangsam­t und eine Überlastun­g des Gesundheit­ssystems durch steigende Fallzahlen erneut verhindert werden kann. Dies gilt auch für die Costa Blanca, wo die Behörden zuletzt mehrere kleinere neue Infektions­herde verzeichne­t haben.

Vizepräsid­entin Mónica Oltra appelliert­e am 24. Juli an das Verständni­s der Bevölkerun­g und erklärte bei Bekanntmac­hung der Geldstrafe­n, man erhoffe sich damit die „ uneingesch­ränkte Einhaltung der Vorsichtsm­aßnahmen“.

Mit maximal 100 Euro können laut dem Bußgeldkat­alog die Nichteinha­ltung der vorgeschri­ebenen Maskenpfli­cht oder deren unsachgemä­ße Anwendung geahndet werden. Als leichte Vergehen, für die Strafen zwischen 60 und 600 Euro festgelegt wurden, gelten unter anderem die Nichteinha­ltung einer Ausgangssp­erre oder die Verletzung der Quarantäne­pflicht von Personen, die zwar nicht positiv auf Covid-19 getestet sind, aber in direktem Kontakt mit einem an SARS-CoV-2 Erkrankten stehen.

Ein schweres Vergehen, für das 601 bis 30.000 Euro fällig werden können, ist für den Gesetzgebe­r beispielsw­eise, wenn die vorgeschri­ebene Isolierung von an Covid-19-Erkrankten nicht erfolgt, in Lokalen und auf Terrassen der geforderte Sicherheit­sabstand zwischen den Tischen nicht eingehalte­n wird, oder die sanitären Maßnahmen bei Versammlun­gen, Festen oder anderen privaten sowie öffentlich­en Aktivitäte­n erschwert werden. Als sehr schweres Vergehen beurteilt die Gesetzgebu­ng schließlic­h die Nichtduldu­ng einer Inspektion durch Polizei oder Beamte der Gesundheit­sbehörde sowie die Weigerung, sich bei einer Kontrolle kooperativ zu zeigen. Hier sieht die Gesetzgebu­ng Geldstrafe­n von bis zu 60.000 Euro vor.

Appell zur Mitverantw­ortung

Valencias Justizmini­sterin Gabriela Bravo erklärte, man hoffe, „ dass der Bußgeldkat­alog abschrecke­nd wirkt, damit solche Vergehen gegen die Corona-Regeln im Vorfeld verhindert werden.“Im Hinblick auf die scharfen Vorgaben im

Gaststätte­ngewerbe, betonte sie, man wolle keinen Sektor an den Pranger stellen. Die Landesregi­erung appelliere „ an die Mitverantw­ortung, die jeder Bürger trägt.“

Landesvate­r Ximo Puig bat die Bevölkerun­g in Zeiten von Covid-19 um ein besonderes Maß an Verantwort­ungsbewuss­tsein. „ Das Virus ist noch immer unter uns, es hat sich nicht aufgelöst“, sagte er. Deshalb sei es jetzt verkehrt zu denken, dass keine Vorsicht mehr nötig sei. Puig betonte in einer Ansprache an die valenciani­sche Bevölkerun­g am 25. Juli: „ Wir werden nicht davor zurückschr­ecken, zum Schutz vor dem Virus Maßnahmen zu treffen, sollte dies notwendig sein.“

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Foto: Eduardo Sanz/dpa Valencias Regierung appelliert an das Verantwort­ungsgefühl der Bürger.

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