Rechtsstaatlichkeit auf Kopf gestellt
Leserbriefe zu „Hausbesetzer fordern Lösegeld“vom 24. Juli
Ihr Artikel hat bei mir und meinen Freunden und Bekannten großes Interesse, aber auch Ängste geweckt. In Ihrer Berichterstattung blieb leider die für mich entscheidende Frage unbeantwortet, wie sich die Hausbesetzer Zugang zum Haus verschafft haben. War das besetzte Haus unverschlossen oder haben sich die Besetzer durch eine Straftat, nämlich Einbruch, Zugang zum besetzten Haus verschafft? Es kann nicht angehen, dass jemand einen Einbruch begeht und nach 48 Stunden der Guardia Civil erklärt, in dem besetzten Haus seinen Hauptwohnsitz zu haben. Ein solches Verhalten kann meines Erachtens auch in Spanien nicht durch ein Gesetz legalisiert sein.
Ich und sicherlich viele Leser, die von der angesprochenen Thematik mehr oder minder betroffen sind, wären der CBN dankbar, wenn sie sich dieser Problematik nochmals annehmen und detailliert recherchieren würde.
Werner Pfeifer Moraira
Was ist das für ein Land, in dem das eigene Haus vor Besetzung durch Kriminelle vom Staat nicht geschützt wird? Rechtsstaatlichkeit wird auf den Kopf gestellt, wenn der spanische Staat den illegalen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden durch Fremde straflos erlaubt. Die Polizei ist in ihrer Schutzaufgabe und Verfolgung von Straftaten handlungsunfähig gemacht. Wenn der Eigentümer sein bestehendes Eigentumsrecht und Folgeschäden erst bei Gericht einklagen muss, wird kriminelles Tun salonfähig gemacht. Warum geht keine spanische Partei gegen diesen Missstand vor und die für Sicherheit zuständige Stadträtin Pepa Gilbert schaut gleichgültig zu? So schreckt man Investitionen von Ausländern ab und zerstört das Vertrauen in die hiesigen demokratischen Institutionen. Die Redaktion könnte hilfreich sein, einen versierten Rechtsanwalt darstellen zu lassen, welche Notwehrmaßnahmen geschädigte Hauseigentümer ergreifen können.
Utz Römer per E-Mail
Merkwürdig! Ich benötigte mehr als 48 Stunden bis zur Wohnberechtigung für mein gekauftes Haus. Außerdem musste ich eine „ Bewohnbarkeitsbescheinigung“gegenüber dem Ayuntamiento vorweisen, um meinen Wohnsitz anzumelden. Bis alle Formalitäten vom Catastro erledigt waren, vergingen doch einige Tage. Schön, dass es auch schneller ablaufen kann. Zum Glück haben die beiden, die sich vor zwei Jahren gewaltsam Zutritt ins Haus verschafft hatten, nicht einfach ihren Hauptwohnsitz erklärt, um in Ruhe alles Brauchbare mitzunehmen. Die Videoaufnahmen des Einbruchs haben sicherlich die Persönlichkeitsrechte verletzt. Ich bitte um Entschuldigung.