Doppelte Steuern
Zwei Länder kassieren: Pensionierter deutscher Polizist aus Pego kämpft gegen doppelte Abzüge
Eine böse Überraschung gab es für den pensionierten Polizeibeamten Robert Feierabend aus Pego im vergangenen Juli. 12.000 Euro wurden von dem Konto des Deutschen einbehalten. Für Steuern, die er eigentlich nicht zahlen müsste. Die Behandlung, die Herr Feierabend von der spanischen Steuerbehörde erhalten hat, ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern auch zutiefst ungerecht“, sagt sein Anwalt, Gaspar Ripoll.
Zwar müssen deutsche Rentner, die in Spanien Residenten sind, ihre deutsche Rente in Spanien versteuern. Davon ausgenommen sind jedoch Pensionäre, also auch Robert Feierabend, für die für ihre Pension gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien das Besteuerungsrecht bei Deutschland liegt. Und genau dort werden Robert Feierabends Steuern auch seit jeher einbehalten.
Bescheinigung nicht anerkannt
Umso erstaunter war er, als das Finanzamt Dénia Informationen über seine Einkünfte aus Deutschland für das Jahr 2014, dem letzten, für das rückwirkend Forderungen gestellt werden können, verlangte und mitteilte, dass es beabsichtige, diese Einkünfte in voller Höhe zu besteuern. Woraufhin Robert Feierabend eine Bescheinigung des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung einreichte, die bestätigt, dass es sich bei seinen Einkünften um eine Beamtenpension handelte. Weitere Einkünfte hatte er nicht.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen erkannte das Finanzamt Dénia diese Bescheinigung nicht an und setzte eine Einkommenssteuer für diese Bezüge fest“, sagt Gaspar Ripoll. Der Einspruch, den Feierabends Steuerberaterin vom Büro Euro Fiscal Levante S.L. dagegen einlegte, wurde abgelehnt. Womit dem Deutschen nur noch die Möglichkeit blieb, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, wofür er Anwalt Ripoll einschaltete und damit weitere Kosten auf sich nehmen musste.
Derweil wurden der Betrag für 2014 eingezogen und eine Strafe festgesetzt. Und es kann noch schlimmer kommen: Das Finanzamt Dénia wird nun auch die Jahre 2015 bis 2019 nach gleichen Maßstäben beurteilen und Steuern und
Strafen für diese Jahre festsetzen. Das ist umso schwerwiegender, da die Verfahren vor dem valencianischen Verwaltungsgericht sehr lange dauern“, so Ripoll.
Vermutlich war Dénias Steuerbehörde im Rahmen des üblichen intensiven Datenaustausches zwischen spanischer und deutscher Finanzverwaltung auf Robert Feierabends Altersbezüge aufmerksam geworden. Dieser Datenaustausch wird immer detaillierter, das sollte jeder Resident und Nicht-Resident wissen“, sagt Ripoll. Welche Informationen im Fall Feierabend dabei genau von Deutschland nach Spanien flossen, ob also darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei seinen Bezügen nicht um eine Rente, sondern um eine Beamtenpension handele, weiß man nicht. Eine Akteneinsicht, wie sie Euro Fiscal Levante mehrmals zu erhalten ersuchte, wurde verwehrt. Auch ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt Dénia sei zu keinem Ergebnis gekommen, erklärt Ripoll.
Sollte der Hinweis auf die Pension gefehlt haben, wäre das für Gaspar Ripoll nicht der einzige Fall, bei dem die übermittelten Informationen zwischen Deutschland und Spanien nicht detailliert genug, unvollständig oder sogar falsch sind.
Mehr noch. Immer wieder komme es vonseiten der Finanzämter zu sehr eigenwilligen Interpretationen über die Besteuerungsrechte“. Neben der Klage beim Verwaltungsgericht durch seinen Anwalt hat sich Robert Feierabend derweil noch direkt an das Bundesamt für Steuern in Bonn sowie die spanische Steuerbehörde in Madrid gewandt. In den Schreiben bittet er um die Einleitung eines Verständigungsverfahrens, mit dem das Recht, entsprechend des Doppelbesteuerungsabkommens besteuert zu werden, geschützt werden soll.
Persönliche Konsequenzen
Ripoll ist optimistisch, dass sein Mandant letztlich zu seinem Recht kommen und sein Geld zurückerhalten wird. Fragt sich nur, wie lange das dauern wird. Und selbst dann wird etwas bleiben. Er fühle sich
aufgrund der offensichtlichen Rechtsbrüche der Steuerbehörde in Dénia diskriminiert“, so Feierabend, der sich seinerseits an alle gesetzlichen Vorschriften gehalten habe. Ich bin ein Fan dieses Landes, aber all dies hat dazu geführt, dass ich Spanien verlassen will.“
„Das Finanzamt Dénia wird die Jahre 2015 bis 2019 nach den gleichen Maßstäben beurteilen“