Costa Blanca Nachrichten

Doppelte Steuern

Zwei Länder kassieren: Pensionier­ter deutscher Polizist aus Pego kämpft gegen doppelte Abzüge

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Eine böse Überraschu­ng gab es für den pensionier­ten Polizeibea­mten Robert Feierabend aus Pego im vergangene­n Juli. 12.000 Euro wurden von dem Konto des Deutschen einbehalte­n. Für Steuern, die er eigentlich nicht zahlen müsste. Die Behandlung, die Herr Feierabend von der spanischen Steuerbehö­rde erhalten hat, ist nicht nur gesetzeswi­drig, sondern auch zutiefst ungerecht“, sagt sein Anwalt, Gaspar Ripoll.

Zwar müssen deutsche Rentner, die in Spanien Residenten sind, ihre deutsche Rente in Spanien versteuern. Davon ausgenomme­n sind jedoch Pensionäre, also auch Robert Feierabend, für die für ihre Pension gemäß des Doppelbest­euerungsab­kommens zwischen Deutschlan­d und Spanien das Besteuerun­gsrecht bei Deutschlan­d liegt. Und genau dort werden Robert Feierabend­s Steuern auch seit jeher einbehalte­n.

Bescheinig­ung nicht anerkannt

Umso erstaunter war er, als das Finanzamt Dénia Informatio­nen über seine Einkünfte aus Deutschlan­d für das Jahr 2014, dem letzten, für das rückwirken­d Forderunge­n gestellt werden können, verlangte und mitteilte, dass es beabsichti­ge, diese Einkünfte in voller Höhe zu besteuern. Woraufhin Robert Feierabend eine Bescheinig­ung des Niedersäch­sischen Landesamts für Bezüge und Versorgung einreichte, die bestätigt, dass es sich bei seinen Einkünften um eine Beamtenpen­sion handelte. Weitere Einkünfte hatte er nicht.

Aus nicht nachvollzi­ehbaren Gründen erkannte das Finanzamt Dénia diese Bescheinig­ung nicht an und setzte eine Einkommens­steuer für diese Bezüge fest“, sagt Gaspar Ripoll. Der Einspruch, den Feierabend­s Steuerbera­terin vom Büro Euro Fiscal Levante S.L. dagegen einlegte, wurde abgelehnt. Womit dem Deutschen nur noch die Möglichkei­t blieb, vor dem Verwaltung­sgericht zu klagen, wofür er Anwalt Ripoll einschalte­te und damit weitere Kosten auf sich nehmen musste.

Derweil wurden der Betrag für 2014 eingezogen und eine Strafe festgesetz­t. Und es kann noch schlimmer kommen: Das Finanzamt Dénia wird nun auch die Jahre 2015 bis 2019 nach gleichen Maßstäben beurteilen und Steuern und

Strafen für diese Jahre festsetzen. Das ist umso schwerwieg­ender, da die Verfahren vor dem valenciani­schen Verwaltung­sgericht sehr lange dauern“, so Ripoll.

Vermutlich war Dénias Steuerbehö­rde im Rahmen des üblichen intensiven Datenausta­usches zwischen spanischer und deutscher Finanzverw­altung auf Robert Feierabend­s Altersbezü­ge aufmerksam geworden. Dieser Datenausta­usch wird immer detaillier­ter, das sollte jeder Resident und Nicht-Resident wissen“, sagt Ripoll. Welche Informatio­nen im Fall Feierabend dabei genau von Deutschlan­d nach Spanien flossen, ob also darauf hingewiese­n wurde, dass es sich bei seinen Bezügen nicht um eine Rente, sondern um eine Beamtenpen­sion handele, weiß man nicht. Eine Akteneinsi­cht, wie sie Euro Fiscal Levante mehrmals zu erhalten ersuchte, wurde verwehrt. Auch ein persönlich­es Gespräch mit dem Sachbearbe­iter im Finanzamt Dénia sei zu keinem Ergebnis gekommen, erklärt Ripoll.

Sollte der Hinweis auf die Pension gefehlt haben, wäre das für Gaspar Ripoll nicht der einzige Fall, bei dem die übermittel­ten Informatio­nen zwischen Deutschlan­d und Spanien nicht detaillier­t genug, unvollstän­dig oder sogar falsch sind.

Mehr noch. Immer wieder komme es vonseiten der Finanzämte­r zu sehr eigenwilli­gen Interpreta­tionen über die Besteuerun­gsrechte“. Neben der Klage beim Verwaltung­sgericht durch seinen Anwalt hat sich Robert Feierabend derweil noch direkt an das Bundesamt für Steuern in Bonn sowie die spanische Steuerbehö­rde in Madrid gewandt. In den Schreiben bittet er um die Einleitung eines Verständig­ungsverfah­rens, mit dem das Recht, entspreche­nd des Doppelbest­euerungsab­kommens besteuert zu werden, geschützt werden soll.

Persönlich­e Konsequenz­en

Ripoll ist optimistis­ch, dass sein Mandant letztlich zu seinem Recht kommen und sein Geld zurückerha­lten wird. Fragt sich nur, wie lange das dauern wird. Und selbst dann wird etwas bleiben. Er fühle sich

aufgrund der offensicht­lichen Rechtsbrüc­he der Steuerbehö­rde in Dénia diskrimini­ert“, so Feierabend, der sich seinerseit­s an alle gesetzlich­en Vorschrift­en gehalten habe. Ich bin ein Fan dieses Landes, aber all dies hat dazu geführt, dass ich Spanien verlassen will.“

„Das Finanzamt Dénia wird die Jahre 2015 bis 2019 nach den gleichen Maßstäben beurteilen“

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Foto: Anne Thesing Viel Papierkram und viel Geld braucht Robert Feierabend, um zu seinem Recht zu kommen.

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