Costa Blanca Nachrichten

Einreise mit dem Auto

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Die spanisch-französisc­he Grenze ist geöffnet, die Einreise mit dem Auto oder Wohnwagen also grundsätzl­ich möglich. Auch sind bei der Einreise auf dem Landweg weder ein PCR-Test noch ein Nachweis über den Grund der Reise oder ein Dokument mit Angaben zum Gesundheit­szustand nötig. Aber: Die meisten spanischen Regionen (Comunidade­s Autónomas) sind abgeriegel­t, erlauben also weder die Einreise aus einer anderen spanischen Region noch die Ausreise in eine andere Comunidad Autónoma.

Die Ausnahmen, unter denen die Fahrt in eine andere spanische Region möglich ist, sind klar definiert. Dazu zählen beispielsw­eise die Pflege von Angehörige­n, berufliche Gründe, medizinisc­he Behandlung­en oder die Rückkehr zum gewöhnlich­en Wohnsitz (residencia habitual).

Dieser ist nachzuweis­en durch die residencia, also die grüne Karte beziehungs­weise das grüne DIN-A-4-Blatt. Ob im Fall einer Polizeikon­trolle auch der Meldebesch­eid des Rathauses (empadronam­iento) ausreicht, liegt letztendli­ch im Ermessen des kontrollie­renden Beamten.

Über Weihnachte­n haben einige Landesregi­erungen Lockerunge­n der Abriegelun­g – auf

Spanisch cierre perimetral schlossen.

Valencia

Angesichts der steigenden Coronaviru­s-Fallzahlen hat die valenciani­sche Landesregi­erung die angekündig­te Lockerung bezüglich der Einreise-Auflagen über Weihnachte­n wieder zurückgeno­mmen. In der Comunidad Valenciana gilt also weiterhin und bis mindestens 15. Januar neben den bekannten Ausnahmen: Einreisen darf nur, wer seinen Wohnsitz in Valencia hat.

Murcia

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Die Abriegelun­g der Region Murcia wird vom 23. Dezember bis zum 6. Januar gelockert. In dieser Zeit dürfen direkte Familienan­gehörige von Murcianern rein und raus.

Andalusien

Andalusien erlaubt über Weihnachte­n die Einreise von Familienan­gehörigen und sogenannte­n allegados, also „ Nahestehen­den“aus anderen Teilen Spaniens. Die Lockerung gilt seit dem 23. Dezember und noch bis einschließ­lich 6. Januar. An allen anderen Tagen gelten bis mindestens 10. Januar nach derzeitige­m Stand die oben genannten Ausnahmen für eine Ein- oder Ausreise.

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