Doppelt besteuert
Von wegen Doppelbesteuerungsabkommen: Finanzamt bittet Ruheständler doppelt zur Kasse
An der Costa Blanca wächst der Unmut unter ehemaligen Staatsbediensteten aus Österreich und Deutschland, die als Residenten ihren Ruhestand hier verbringen. Einige werden mit Steuernachzahlungsforderungen konfrontiert, die gegen die Doppelbesteuerungsabkommen verstoßen. Nun formt sich Widerstand gegen den spanischen Fiskus.
Das mutet wie eine Horrorvorstellung im Ruhestand an: Man hat sein Berufsleben lang dem deutschen Staat gedient, verbringt den wohlverdienten Lebensabend als ordentlich gemeldeter Resident unter der spanischen Sonne und dann pfändet das Finanzamt einem zum Dank das Konto. Obendrein steht eine saftige Steuernachzahlung an, die man sich gar nicht erklären kann. Das kommt vom Finanzamt ohne jede Ankündigung oder Steuererklärung“, sagt Pedro Blasko aus Dénia vom Verein Pro Arte, der sich der Fälle angenommen hat.
30 solche DoppelbesteuerungsFälle hat Pedro Blasko schon gesammelt. Die Nachzahlungsforderungen gehen bis auf vier Jahre und teilweise bis 2015 zurück und können Höhen erreichen, die einem den Lebensabend vergällen können: 2.000 bis 20.000 Euro. Es passiert, weil spanische Finanzbehörden scheinbar das Doppelbesteuerungsabkommen ignorieren, insbesondere bei Bezügen aus dem Staatsdienst, die dort besteuert werden, wo sie getätigt wurden.
Nicht nur Deutsche und Österreicher haben bittere Erfahrungen mit hiesigen Steuereinzugsbehörden gemacht, auch Spanier, die eine Zeitlang im öffentlichen Dienst in Deutschland oder Österreich tätig waren. Der Verein Pro Arte versucht mit der spanischen Asociación de Ex-emigrantes Jubilados (AEXJU) eine einheitliche Klärung dieser Fälle bei allen örtlichen und überregionalen Behörden durchzusetzen. Es ist auch ein multikulturelles Thema“, so Blasko.
Längst hat Pedro Blasko die Finanzämter von dem Missstand in
Kenntnis gesetzt, auch die Steuerbehörde Agencia Tributaria, das spanische Finanzministerium und die deutsche Botschaft hat er auf den Plan gerufen. Eine Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg schließt er nicht aus.
Parallel dazu arbeitet der Denianer mit einem Steuerberater gerade ein Formular aus, das eine Erklärung der ausländischen Altersbezüge samt Zusatzeinkommen und Zusatzrenten gegenüber dem spanischen Fiskus erleichtern soll.
Bisher verliefen alle Einsprüche Betroffener im Sand. Auch Blasko musste die Erfahrung machen, dass die Behörden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gerne von sich auf andere abwälzen. Es gibt aber ein Doppelbesteuerungsabkommen und daran sollte man sich auch halten“, meint er.
Ein neues Formular soll die Steuererklärung der Bezüge erleichtern