Corona nach Zeugenaussage
Ehepaar muss bei Gerichtsverhandlung persönlich erscheinen – und wird Tage später positiv getestet
Benidorm/Benissa – fin. Ein Diebstahl ist für ein Ehepaar aus Benissa zwei Jahre später mit einer Corona-Infektion geendet. Am 18. Januar bekam Alice Waldner eine Vorladung zur Zeugenaussage wegen des damaligen Diebstahls, am 20. Januar sollte sie vor Gericht in Benidorm aussagen. „ Mir war von Anfang an nicht wohl bei dem Gedanken, ausgerechnet jetzt zum Gericht zu fahren. Das Infektionsrisiko in unserem Alter kümmerte niemanden. Wir sind zwar nicht überängstlich, aber vorsichtig“, sagt Waldner. Die Dänin ist 80 Jahre alt, ihr Mann 87.
Das Ehepaar erkundigte sich bei seinem Rechtsberater, der versicherte, dass die Zeugenaussage vor Ort unabwendbar sei. Die Polizei riet Waldner, beim Gericht anzurufen. „ Aber dort ist es unmöglich, jemanden ans Telefon zu bekommen, die angegebene Nummer auf der Vorladung ist nicht aktiv“, so die Dänin.
Schließlich fuhr das Ehepaar also zur Verhandlung. Ein Dolmetscher erklärte den Ablauf – zur Verhandlung kam es dann aber gar nicht, weil eine der drei Angeklagten nicht aufgetaucht war. „ Nach einer Stunde Wartezeit verabschiedete sich der Dolmetscher per Handschlag von uns – und im Reflex nahm ich die dargebotene Hand“, schildert Waldner.
Plötzlich Schmerzen
Drei Tage später, freitags, ging es der Dänin plötzlich schlecht. „ Ich bekam abends Schmerzen im ganzen Körper und am Tag danach fühlte ich mich noch miserabler und begann sehr zu schwitzen“, schildert Waldner. Der CoronaTest am Montag war positiv, Waldners Mann wurde wenige Tage später ebenfalls positiv getestet. Eine Woche waren beide krank, fühlten sich elend. „ Letztendlich haben wir großes Glück gehabt. In unserem Alter kann eine CoronaInfektion ja auch ganz anders verlaufen“, sagt Alice Waldner.
Was die Dänin ärgert, ist das Verhalten der Behörden in solch einem Fall. „ Der Staat kann nicht auf der einen Seite harte Restriktionen einführen und das Volk bitten, zu Hause zu bleiben und gleichzeitig Zeugen vor Gericht laden, die keine Möglichkeit haben, telefonisch mit dem Gericht in Verbindung zu kommen“, meint sie.