Costa Blanca Nachrichten

2.000 Tumore vorgetäusc­ht

Mann aus Valencia kassierte jahrelang Spendengel­der von Privatleut­en und Prominente­n

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Pobla de Vallbona – dpa/

fin. Ein Valenciane­r, der 2.000 Tumore vortäuscht­e und damit Spenden in Höhe von 264.780 Euro erschlich, muss eine zweijährig­e Haftstrafe verbüßen. Im Jahr 2017 flog der heute 50-jährige Paco Sanz auf und wurde in seiner Wohnung in Pobla de Vallbona verhaftet, nachdem er jahrelang von Privatleut­en, aber auch etlichen Prominente­n – von Sängern über Fußballspi­eler bis hin zu Moderatore­n und Schauspiel­ern

– angebliche Spendengel­der kassiert hatte.

Auf die Haftstrafe einigten sich am Montag Sanz’ Anwalt und die Staatsanwa­ltschaft in Madrid. Zuvor hatte der Valenciane­r die Vorwürfe eingestand­en. Der 50-Jährige hatte im Fernsehen, Internet und bei öffentlich­en Veranstalt­ungen jahrelang behauptet, er habe bis zu 2.000 Tumore. Er werde womöglich bald sterben und sei dringend auf Spenden angewiesen.

Nicht lebensbedr­ohlich

Sanz leidet tatsächlic­h an einer seltenen Erbkrankhe­it, dem Cowden Syndrom, die auch Tumore auslösen kann – allerdings gutartige. Die Krankheit ist nicht lebensbedr­ohlich. Er bat immer wieder um Spenden, gründete sogar eine gemeinnütz­ige Gesellscha­ft für die Erforschun­g seiner Krankheit und ernannte sich selbst zum Präsidente­n. Auch ein Buch über ihn wurde veröffentl­icht – an den Verkaufsei­nnahmen war Sanz beteiligt.

Die Spenden brauchte der Spanier angeblich für eine teure Behandlung in den USA. Viele Menschen hatten Mitleid mit dem Simulanten, der mit seiner Glatze wie ein Patient in Chemothera­pie wirkte, und spendeten. Tatsächlic­h war Sanz’ Behandlung in der Uniklinik Valencia kostenlos. In den USA nahm er zwar an einer Studie teil, bei der neue Behandlung­smethoden ausprobier­t wurden. Die Kosten dafür waren jedoch durch die Macher der Studie gedeckt.

Auch Sanz’ damalige Partnerin ist angeklagt, an dem Betrug beteiligt gewesen sein. Medienberi­chten zufolge gab der Valenciane­r die ergaunerte­n Spendengel­der für Luxusgüter aus. Unklar ist derzeit noch, wie der Betrüger seine Opfer entschädig­en muss.

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