Ausländer impfen
Covid-Impfung für Ausländer mit empadronamiento bestätigt – Impfstoff auch für Privatversicherte
Damit Ausländer in Spanien geimpft werden können, ist keine SIP-Karte oder residencia nötig, es reicht der Eintrag ins Einwohnermelderegister, das spanische empadronamiento. Das hat der deutsche Konsul in Málaga, Arnulf Braun, bestätigt. Die Umsetzung klappt in den einzelnen Gemeinden aber noch nicht überall.
Calp – fin. Die Impfkampagne gegen Covid-19 schreitet voran, die meisten spanischen Regionen sind mittlerweile bei der Altersgruppe der über 80-Jährigen angelangt. Unsicherheit und Missverständnisse gibt es aber nach wie vor bei der Abwicklung der Impfung von EU-Ausländern, vor allem bei solchen, die keine Residenten, nicht in der Seguridad Social registriert sind und somit auch keine SIP-Karte haben.
Das deutsche Generalkonsulat in Barcelona hatte jüngst bestätigt, dass ein Eintrag ins Einwohnermelderegister (empadronamiento) der jeweiligen Gemeinde ausreicht, um von den Gesundheitsbehörden zum Impftermin vorgeladen zu werden (CN berichtete). Die Angaben einiger spanischer Behörden blieben aber widersprüchlich, selbst in den Rathäusern und einzelnen Gesundheitszentren herrscht teilweise Unklarheit über das Prozedere.
Empadronamiento reicht
Konsul Arnulf Braun in Málaga hat nach einem Gespräch mit dem Delegierten für Gesundheit in Málaga, Carlos Bautista Ojeda, die vorliegenden Informationen bezüglich des empadronamiento bestätigt. Braun fasst die Erkenntnisse aus dem Gespräch mit Bautista wie folgt zusammen: „ Alle hier gemeldeten Deutschen und auch alle anderen ausländischen Residenten werden entsprechend der spanischen Priorisierung in die Impfungen mit einbezogen. Die Zugehörigkeit zur Seguridad Social oder zu einer spanischen privaten Krankenversicherung (mutua) spiele keine Rolle, einzige conditio sine qua non wäre das empadronamiento. Anderslautende Auskünfte von Gesundheitszentren oder anderen Stellen (öffentlich oder privat) seien nicht richtig“. Der Delegierte habe in diesem Gespräch auch um Geduld gebeten: Erst im April sei in Andalusien mit konstant hohen Lieferungen von Impfdosen zu rechnen.
Ana Perles, Gesundheitsstadträtin in Calp bestätigt das Vorgehen – zumindest für Calp: Jeder, der einen gültigen Eintrag ins Einwohnermelderegister vorweisen kann, werde gemäß seiner Risikogruppe geimpft. „ Wer in Calp wohnt, aber keine SIP-Karte hat, muss mit einem gültigen empadronamiento zum Gesundheitszentrum gehen. Residenten bringen zusätzlich ihre residencia mit, Nicht-Residenten ihren Ausweis und die europäische Krankenversicherungskarte EKVK/EHIC“, erklärt Perles. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss diese Karte nicht beantragen, sie ist auf der Rückseite der Krankenkarte aufgedruckt. Das Centro de Salud stelle eine vorläufige SIP-Karte aus, die zur Impfung berechtigt.
Auch Privatpatienten können sich laut Perles im Gesundheitszentrum registrieren lassen, um in die Impfkampagne aufgenommen zu werden: „ Bei Privatpatienten kann es allerdings sein, dass sie die Kosten für den Einsatz des Krankenpflegers übernehmen müssen“, meint Stadträtin Perles.
So wie in Calp sollte es eigentlich in allen Gemeinden laufen, doch noch ist das nicht der Fall. Die Vorgaben des spanischen Gesundheitsministeriums gelten zwar für das ganze Land, doch die Umsetzung obliegt den einzelnen Landesbehörden beziehungsweise Gesundheitsbezirken, die wiederum den Centros de Salud die konkreten Anweisungen geben. In den nächsten Wochen sollten die Gesundheitszentren Stück für Stück nachziehen. Ab dann bekommen Nicht-Residenten wie in Calp mit ihrem empadronamiento und der europäischen Krankenkarte im Gesundheitszentrum die vorläufige SIP-Karte. Wer einer Gruppe angehört, deren Durchimpfung bereits abgeschlossen ist, wird nachträglich geimpft.
Die Benachrichtigung zum Impftermin erfolgt in jedem Fall telefonisch. „ Dafür benötigen wir eine spanische Telefonnummer. Wer keine hat, kann einen Nachbarn bitten, seine angeben zu dürfen. Außerdem ist es sinnvoll, eine Kontaktperson anzugeben, die sich auf Spanisch verständigen kann“, rät Ana Perles.
Wer sich noch nicht ins Einwohnermelderegister seines Rathauses eintragen hat lassen, kann dies jederzeit nachholen. Nötig dafür ist in der Regel ein gültiges Ausweisdokument sowie ein Nachweis über die Wohnanschrift, etwa in Form eines Mietvertrags oder einer Stromrechnung. Über weitere möglicherweise erforderliche Dokumente informiert das jeweilige Rathaus.
Martine Mertens, Ausländerstadträtin in L’Alfàs del Pi, rät dazu, spätestens jetzt den Eintrag ins Einwohnermelderegister vorzunehmen: „ Viele Ausländer haben ihren Aufenthalt hier aus verschiedenen Gründen nie reguliert. Jetzt hat das zum ersten Mal richtige Konsequenzen und es wird kompliziert“, so Mertens.
Die Stadträtin empfiehlt Ausländern aber auch, im Zweifelsfall einen Impftermin in der Heimat nicht auszuschlagen. „ Mich erreichen viele Anfragen. Ich rate Ausländern immer, sich in ihrem Heimatland impfen zu lassen, wenn sie von dort aus angerufen werden. Selbst wenn das bedeutet, den Aufenthalt in Spanien eher abzubrechen als geplant“, so Mertens.
Unklar ist noch, in welcher Form und ab wann Privatkliniken oder -ärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Derzeit erfolgt die Verabreichung des Impfstoffs ausschließlich über die öffentlichen Gesundheitsbehörden. Mertens berichtet von niederländischen Ärzten aus L’Alfàs und Umgebung, die sich beim Landesgesundheitsministerium dafür einsetzen, Privatpatienten impfen zu dürfen. Schließlich gibt es jetzt auch viele Fälle von Ausländern, die längst zurück in ihrer Heimat sein wollten, aber wegen der Pandemie in Spanien festsitzen – und die liebend gerne für eine Impfung bezahlen würden.
Übrigens: Die Benachrichtigung zum Impftermin läuft auch innerhalb der Altersgruppen gestaffelt. Bei den über 80-Jährigen sind laut Perles somit zunächst die 89-Jährigen an der Reihe, dann die 88-Jährigen und so weiter.