Korrekte Verwendung der EU-Gelder
Wie „ gravierend“die Mängel sein mögen, der Staatsrat empfiehlt in der Tat der Regierung vor Verabschiedung des Dekrets, die Kontrollfunktionen zu stärken und sie nicht dem Wunsch nach schnellen Vertragsabschlüssen zu opfern.
So empfiehlt das Organ unter Vorsitz der früheren Vizeministerpräsidentin María Teresa Fernández de la Vega, das Finanzministerium bei der Vergabe der Fondsgelder stärker einzubinden. Nichtsdestrotz müsse die Verordnung so flexibel wie möglich die Verwaltung der EU-Gelder in Höhe von insgesamt 140 Milliarden Euro bis 2026 regulieren.
Von einem vernichtenden Urteil kann aber keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um Nachbesserungsvorschläge meist technischer Art – was zu den Aufgaben des beratenden Verfassungsorgans gehört, das es übrigens seit 1526 in verschiedenen Formen gibt.
Der Staatsrat empfiehlt, die strategischen Projekte besser zu definieren, eine genauere Evaluation bei der Wahl öffentlichprivater Modelle und die Vermeidung der Bildung zu vieler Konsortien. Ferner ruft das Beratungsorgan die Regierung auf, die EU-Gelder im Haushalt zu berücksichtigen. Einen Rüffel bekommt die Regierung, da sie in der Coronavirus-Krise zu oft zu Verordnungen greife. Auch gefiel es dem Organ nicht, dass die Regierung die Verordnung nicht dem Rechnungshof der Staatsverwaltung IGAE vorlegte. (sk)