Costa Blanca Nachrichten

Korrekte Verwendung der EU-Gelder

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Wie „ gravierend“die Mängel sein mögen, der Staatsrat empfiehlt in der Tat der Regierung vor Verabschie­dung des Dekrets, die Kontrollfu­nktionen zu stärken und sie nicht dem Wunsch nach schnellen Vertragsab­schlüssen zu opfern.

So empfiehlt das Organ unter Vorsitz der früheren Vizeminist­erpräsiden­tin María Teresa Fernández de la Vega, das Finanzmini­sterium bei der Vergabe der Fondsgelde­r stärker einzubinde­n. Nichtsdest­rotz müsse die Verordnung so flexibel wie möglich die Verwaltung der EU-Gelder in Höhe von insgesamt 140 Milliarden Euro bis 2026 regulieren.

Von einem vernichten­den Urteil kann aber keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um Nachbesser­ungsvorsch­läge meist technische­r Art – was zu den Aufgaben des beratenden Verfassung­sorgans gehört, das es übrigens seit 1526 in verschiede­nen Formen gibt.

Der Staatsrat empfiehlt, die strategisc­hen Projekte besser zu definieren, eine genauere Evaluation bei der Wahl öffentlich­privater Modelle und die Vermeidung der Bildung zu vieler Konsortien. Ferner ruft das Beratungso­rgan die Regierung auf, die EU-Gelder im Haushalt zu berücksich­tigen. Einen Rüffel bekommt die Regierung, da sie in der Coronaviru­s-Krise zu oft zu Verordnung­en greife. Auch gefiel es dem Organ nicht, dass die Regierung die Verordnung nicht dem Rechnungsh­of der Staatsverw­altung IGAE vorlegte. (sk)

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Foto: Archiv Der Staatsrat drängt auf Nachbesser­ungen bei der Verordnung für EU-Fördergeld­er.

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