Impfung für alle
Empadronamiento oder Residencia? Welche Papiere Voraussetzung für die Covid-Impfung sind und wie man sie beantragt
Immer noch gibt es Ungewissheiten, welche Voraussetzungen die spanischen Behörden daran knüpfen, dass deutsche Staatsangehörige in Spanien gegen Corona geimpft werden können. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist dabei, dass nach der spanischen Impfverordnung alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit in Spanien geimpft werden können.
Aber wie wird dieses Versprechen der Regierung umgesetzt? Dafür sind die Regionen zuständig, und so ist leider zu erwarten, dass unterschiedlich verfahren wird. Letzte Klarheit gibt es immer noch nicht.
Kein Problem haben alle Deutschen, die über eine SIP-Karte verfügen. Sie haben ihren Lebensmittelpunkt in Spanien gewählt und dies der deutschen gesetzlichen Krankenkasse mitgeteilt. Neben ihrer deutschen Gesundheitskarte, die sie ja bekanntlich behalten dürfen, besitzen sie zusätzlich die spanische Tarjeta Sanitaria, genannt die SIP-Karte. Diese Personen sind also bei der Gemeinde empadroniert und zusätzlich bei der Ausländerbehörde registriert. Damit werden sie in jeder Beziehung und auf jeden Fall behandelt wie Spanier, auch hinsichtlich der CoronaImpfungen.
Diese Voraussetzungen sind jedoch bei den meisten Deutschen in Spanien nicht gegeben. Das dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit aber dann kein Problem sein, wenn sie sich zumindest bei der Gemeinde ihres Wohnortes empadroniert haben. Das Empadronamiento ist eine reine melderechtliche Angelegenheit. Es besagt nichts über das Aufenthaltsrecht in Spanien und auch nichts darüber, wo der Lebensmittelpunkt der empadronierten Person ist. Auch für das Steuerrecht ist das Empadronamiento völlig irrelevant.
Keinesfalls darf daher von der Gemeinde etwa verlangt werden, dass eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorgelegt wird, wie dies vereinzelt vorgekommen sein soll. Eine solche Abmeldung wäre auch gar nicht möglich, solange es noch einen Wohnsitz in Deutschland gibt. Die Anmeldung bei der spanischen Gemeinde ist auch nicht provisorisch, sondern als bloße Feststellung einer Tatsache voll gültig, solange der spanische
Wohnsitz auch besteht. Er muss auch nicht ständig genutzt werden. Es können beliebig viele Wohnsitze in den EU-Staaten bestehen. Der spanische Wohnsitz sagt auch nichts aus über den beibehaltenen deutschen Wohnsitz, und hier findet kein Datenabgleich statt. Deutsche, die empadroniert sind, behalten ihren deutschen Personalausweis mit ihrer
beibehaltenen deutschen Anschrift. Etwas Anderes gilt erst dann, wenn der Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt wird. Nur dann können Sie sich in Deutschland abmelden. Aber sogar in diesem Fall können Sie einen Wohnsitz daneben auch in Deutschland haben.
Der Nachweis einer Krankenversicherung darf von der Gemeinde eigentlich ebenfalls nicht verlangt werden, obwohl dies in vielen Regionen der Fall ist.
Nötig für die Anmeldung
Hier zusammengefasst die Voraussetzungen für das Empadronamiento:
= Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
= Ein Nachweis des Wohnsitzes, zum Beispiel Mietvertrag, Untermietvertrag, Nachweis über Grundeigentum, Kaufurkunde der Wohnung.
= Sie müssen angeben: Name, Anschrift, Nationalität, Geburtsort und -datum, Schul- und Universi